Was macht ein Terminsvertreter?
Wann ist eine Terminsvertretung sinnvoll?
Sinnvoll ist eine Terminsvertretung online trotz allem in Fällen, die keine lange Einarbeitungszeit des Terminvertreters erfordern. Als Terminsvertretung muss der vertretende Rechtsanwalt sich mit dem Fall ohne überlange Einarbeitungszeit vertraut machen können, um in Verhandlungen auch auf genauere Rückfragen vorbereitet zu sein. Dies erfordert selbstverständlich auch einen gewissenhaften Juristen, der diese Vorbereitung ernst nimmt. Dies sollte bei der Wahl der Terminsvertretung durchaus bedacht werden. Braucht man nur eine Vertretung für die Korrespondenz also keine Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin, so bietet sich ein Korrespondenzanwalt bzw. ein Verkehrsanwalt an. Er regelt ausschließlich den Schriftverkehr zwischen prozessbevollmächtigtem Anwalt und der Partei.
Wie findet man die richtige Terminsvertretung für seinen Fall?
Das Procedere ist durch das Internet sehr viel einfacher geworden. Sucht ein Anwalt eine Terminsvertretung für ein Mandat, so stellt er die notwendigen Informationen etwa den relevanten Verhandlungstermin, eine Aufgabenbeschreibung und die Terminsvertretergebühren in ein Internetportal welches Terminsvertretung anbietet, wie fixthedate.de.
Interessierte Anwälte, die eine Terminsvertretung annehmen möchten, können dort die Angebote einsehen und sich für die Vertretung bewerben. Daraufhin kann der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt den geeignetsten Anwalt per Onlinevergabe schnell und unkompliziert für die Terminsvertretung auswählen und unterbevollmächtigen.
Wie viel kostet eine Terminsvertretung?
Der Terminsvertreter erhält eine Terminsgebühr für die Wahrnehmung gerichtlicher Termine. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, ist gesetzlich geregelt im RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Vergütungsverzeichnis, als Anlage dem RVG beigefügt, listet tabellarisch die anwaltlichen Tätigkeiten und deren jeweilige Gebühr, sowie die Gebühren nach Gegenstandswert.
Je nach Verfahrensabschnitt, erste Instanz, Berufung, oder Revision, sowie der Höhe des Streitwertes berechnet sich außerdem die sog. Verfahrensgebühr. Ebenfalls anfallen können Gebühren wie eine Postentgeltpauschale oder, im Falle eines Vergleiches, eine Vergleichsgebühr.
Die Anwälte können jedoch auch eine Gebührenvereinbarung treffen, wie etwa eine Gebührenteilung, denn die Gebühren die der Terminsvertreter bekommt sind u.a. mit Faktor 0,65 nicht großzügig bemessen. Bei Beauftragung durch den Mandanten ergeben sich die Gebühren für Terminsvertreter ebenfalls aus der RVG.
Wie wird ein Terminsvertreter beauftragt?
Ein Terminsvertreter wird per Vollmacht vom Hauptbevollmächtigten beauftragt, so festgelegt in § 81 ZPO.
In dieser Untervollmacht sollten Daten, wie etwa der Gerichtstermin aufgeführt sein sowie der Fall und der beauftragte Anwalt.
An welchen Gerichten kann ein Terminsvertreter auftreten?
Anwälte können an nahezu allen Gerichten als Terminsvertreter tätig werden. Einzige Ausnahme ist der Bundesgerichtshof (BGH). Eine Terminsvertretung ist also sowohl am Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Familiengericht, Arbeitsgericht oder auch Sozialgericht usw. möglich.
Fragen und Antworten zum Terminsvertretungsportal
Fragen und Antworten zu den Themen Registrierung, Ausschreibung, Bewerbung bei dem Terminsvertretungsportal fixthedate.de lesen Sie hier: