Adoption: Welche Rechte und Pflichten haben Kinder und Eltern?
Während des Adoptionsprozesses und nach der Adoption stellen sich für adoptierte Kinder, ihre Adoptiveltern und auch die biologischen Eltern oft eine Reihe von rechtlichen Fragen. Welche Rechte und Pflichten haben Adoptivkinder während des Adoptionsprozesses und nach der Adoption? Was gilt es für Adoptiveltern beim Adoptionsverfahren und danach zu beachten? Und wie sieht es mit den Rechten der biologischen Eltern während und nach der Adoption aus?
- Was muss man zum Ablauf einer Adoption wissen?
- Welche Rechte haben Kinder, leibliche Eltern und Adoptiveltern beim Adoptionsprozess?
- Welche Rechte und Pflichten haben Adoptiveltern nach der Adoption?
- Welche Rechte haben Adoptivkinder nach der Adoption?
- Welche Rechte haben die biologischen Eltern nach einer Adoption?
Was muss man zum Ablauf einer Adoption wissen?
Wenn der Wunsch nach einem Kind unerfüllt bleibt, ist die Adoption eines Kindes für viele Paare eine Möglichkeit sich den Traum von einer Familie zu erfüllen. Welche Voraussetzungen für eine Adoption erfüllt sein müssen, welche Arten von Adoptionen es gibt, was bei Auslandsadoptionen zu beachten ist, wie das Adoptionsverfahren abläuft und was eine Adoption kostet, erfahren Sie in unseren ausführlichen Rechtstipp „Adoption – Der Weg zum Wunschkind“.
Doch auch nach einer Adoption sind die biologischen Eltern, die Adoptiveltern und das Adoptivkind mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert.
Welche Rechte haben Kinder, leibliche Eltern und Adoptiveltern beim Adoptionsprozess?
Während des Adoptionsprozesses stehen dem Kind, den leiblichen Eltern und den Aoptiveltern eine Reihe von Rechten zu.
Rechte der leiblichen Eltern bei der Adoption
Die leiblichen Eltern haben das Recht, umfassend über den Adoptionsprozess informiert zu werden, einschließlich der rechtlichen Konsequenzen und der Auswirkungen, die eine Adoption auf sie und ihr Kind hat.
In Deutschland, müssen die leiblichen Eltern der Adoption zustimmen, es sei denn, sie sind aus bestimmten Gründen (z. B. Unfähigkeit zur Erziehung oder Entzug des Sorgerechts) von diesem Recht ausgeschlossen. Diese Zustimmung kann oft frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes gegeben werden, um sicherzustellen, dass die Entscheidung nicht unter emotionalem Druck getroffen wird.
Die leiblichen Eltern haben das Recht, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor sie einer Adoption zustimmen. Diese Beratung hilft ihnen, die langfristigen Konsequenzen ihrer Entscheidung besser zu verstehen.
In einigen Fällen können leibliche Eltern das Recht haben, nach der Adoption Kontakt zu ihrem Kind zu behalten, insbesondere wenn es sich um eine offene oder halboffene Adoption handelt. Die Art und Weise des Kontakts wird in der Regel im Vorfeld vereinbart und kann Besuche, Briefe oder andere Kommunikationsformen umfassen.
Rechte der Adoptiveltern bei der Adoption
Adoptiveltern haben während des Adoptionsprozesses das Recht, umfassende Informationen über das Kind zu erhalten, das sie adoptieren möchten. Dies schließt Informationen über die Gesundheit, die Entwicklung und die bisherige Lebensgeschichte des Kindes ein.
Sie haben außerdem das Recht, dass ihre Eignung als Adoptiveltern durch das Jugendamt sorgfältig und fair geprüft wird. Dies umfasst die Prüfung der sozialen, wirtschaftlichen und emotionalen Voraussetzungen, die notwendig sind, um ein Kind aufzunehmen.
Adoptiveltern haben während der Adoption weiterhin das Recht auf Unterstützung durch Fachkräfte während des Adoptionsprozesses und darüber hinaus. Diese Unterstützung kann Beratung, Fortbildung und andere Hilfestellungen umfassen, um die Herausforderungen der Adoptivelternschaft zu bewältigen.
Die Privatsphäre der Adoptiveltern muss während des Adoptionsprozesses respektiert werden. Persönliche und sensible Informationen, die im Rahmen der Adoptionsprüfung offengelegt werden, müssen vertraulich behandelt werden.
Rechte des Kindes bei der Adoption
Kinder haben beim Adoptionsprozess Rechte, die sicherstellen sollen, dass ihre Bedürfnisse und ihr Wohl im Mittelpunkt stehen.
In Deutschland, haben Kinder, die ein bestimmtes Alter erreicht haben - in der Regel ab 14 Jahren - das Recht, bei der Entscheidung über ihre Adoption angehört zu werden. Ihre Meinung wird berücksichtigt, wenn es um die endgültige Entscheidung geht.
Kinder haben das Recht, altersgerechte Informationen über den Adoptionsprozess zu erhalten. Dies umfasst auch Informationen über ihre Herkunft und den Grund für die Adoption.
Kinder haben ein Recht darauf, ihre Herkunft zu kennen. In Deutschland haben sie ein Anrecht darauf, Einsicht in ihre Geburtsurkunde zu nehmen.
Die Privatsphäre des Kindes muss während und nach dem Adoptionsprozess geschützt werden. Dies bedeutet, dass sensible Informationen nicht ohne Weiteres veröffentlicht oder weitergegeben werden dürfen.
Welche Rechte und Pflichten haben Adoptiveltern nach der Adoption?
Adoptiveltern werden rechtlich den biologischen Eltern gleichgestellt. Nach einer Adoption wird das adoptierte Kind auch rechtlich voll in die neue Familie integriert. Das bedeutet, dass die Adoptiveltern gegenüber dem Adoptivkind unterhaltspflichtig sind und die Personen- und Vermögenssorge tragen. Umgekehrt haben sie im Bedarfsfall einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Adoptivkind. Zudem erwerben Adoptiveltern die üblichen Elternrechte.
Zudem haben Adoptiveltern das Recht bis zum 18. Geburtstag des Adoptivkindes Einsicht in die Adoptionsakte zu nehmen und damit Informationen zur Herkunft und Lebensgeschichte des adoptierten Kindes zu erhalten.
Welche Rechte haben Adoptivkinder nach der Adoption?
Zunächst haben Adoptivkinder ein Recht darauf Informationen zur eigenen Abstammung zu erhalten. Ab dem 16. Lebensjahr benötigen sie dafür nicht mehr die Zustimmung der Adoptiveltern und können eigenständig einen Antrag auf Akteneinsicht in die Vermittlungsunterlagen bei der Adoptionsvermittlungsstelle beantragen. Die Adoptionsakten befinden sich bei dem Jugendamt, das die Adoption vermittelt hat. Sie werden dort 100 Jahre ab Geburt des Kindes aufbewahrt. Das Adoptivkind erhält Informationen über seine Herkunft und Lebensgeschichte, ihm wird aber nicht die gesamte Akte zur Verfügung gestellt. Bei der Suche nach den biologischen Eltern wird das Adoptivkind durch die Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. XII ZB 183/21) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass ein Adoptivkind gegenüber seiner biologischen Mutter einen Anspruch auf Informationen zum biologischen Vater hat. Dabei kann die biologische Mutter das Adoptivkind nicht damit abspeisen, dass sie sich an keinen möglichen Erzeuger erinnern kann. Sie muss darlegen, dass sie alle ihr zumutbaren Erkundigungen eingeholt hat.
Adoptiveltern sind einem adoptierten Kind genauso zum Unterhalt verpflichtet wie sie es gegenüber biologischen Kindern sind.
Das adoptierte Kind hat gegenüber seinen Adoptiveltern die gleichen Erb- und Pflichtteilsrechte wie ein biologisches Kind.
Mit der Adoption erhält das adoptierte Kind den Nachnamen seiner neuen Familie. Auf Antrag beim Vormundschaftsgericht kann auch der Vorname geändert werden, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht.
Aufgepasst: Nach einer Adoption sind die Adoptivkinder den biologischen Kindern auch im Hinblick auf ihre Pflichten gleichgestellt. So ist das Adoptivkind, wie ein biologisches Kind, den Eltern gegenüber im Bedarfsfall zum Unterhalt verpflichtet.
Welche Rechte haben die biologischen Eltern nach einer Adoption?
Obwohl Eltern sich dazu entschieden haben ihr Kind zur Adoption freizugeben, kann trotzdem der Wunsch nach Kontakt und Umgang bestehen. Gerade in den Fällen, in denen der biologische Vater einer Adoption durch den neuen Lebenspartner der biologischen Mutter zustimmt, kommt oft der Wunsch nach Umgang mit dem Kind auf. Grundsätzlich ist ein solcher Umgang möglich. So hatte der BGH (Az. XII ZB 58/20) zu entscheiden, ob einem biologischen Vater, nach einer private Samenspende, ein Umgangsrecht mit seinem Kind zusteht, wenn das Kind mit seiner Einwilligung von der Lebenspartnerin der Mutter adoptiert wurde. Laut Gericht ist ein Umgangsrecht auch nach einer Adoption möglich, wenn der biologische Vater ein ernsthaftes Interesse an dem Kind zeigt und der Umgang zu dessen Wohl geschieht. Dabei ist es unerheblich, dass das Kind durch eine Samenspende erzeugt wurde. Auch die Einwilligung des Vaters zur Adoption schließt das Umgangsrecht nicht aus. Ein Umgang wird nur dann ausgeschlossen, wenn mit der Adoption der Verzicht auf Umgang erkennbar ist.
Durch eine Adoption werden alle rechtlichen Verbindungen zur Ursprungsfamilie gelöst. Damit haben die biologischen Eltern gegenüber ihrem zur Adoption freigegeben Kind keinerlei erbrechtlichen Ansprüche mehr. Ebenso wenig ist das adoptierte Kind ihnen zum Unterhalt verpflichtet.
erstmals veröffentlicht am 04.02.2022, letzte Aktualisierung am 19.08.2024
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