Apotheker wegen falscher Abgabe eines Medikaments verurteilt!
Ein Apotheker hatte einer 78jährigen Patientin ein anderes als das ärztlich verordnete Medikament gegeben, woraufhin die Frau aufgrund der falschen Medikamenteneinnahme verstarb. Der Apotheker wurde daraufhin strafrechtlich und berufrechtlich zu einer Geldstrafe verurteilt.
Landgericht ahndet falsche Medikamentenabgabe mit Geldstrafe
Im zugrundeliegenden Fall hatte der Apotheker der Frau das Arzneimittels Veramex retard 240 mg anstelle des verschriebenen Arzneimittels Renvela 800 ausgegeben. Als es zum Tod der Frau kam, wies der Apotheker die Angehöirgen der Verstorbenen daraufhin, dass die Todesursache womöglich die falsche Medikamentenverabreichung gewesen sein könnte. Daraufhin wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, welches mit einer Verurteilung des Apothekers vor dem Landgericht Bielefeld zu einer Geldstrafe von rund 7.200 Euro führte.
Berufsgericht für Heilberuf verhängt zusätzliche Geldstrafe
In einem daran anschließenden Verfahren vor dem Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Münster wurde der Apotheker außerdem zu einer Geldbuße von 1.000 Euro verurteilt. Das Gericht warf ihm mit der Abgabe des falschen Medikaments an die Patientin einen Pflichtverstoß gegen seine gewissenhafte Berufsausübung vor. Er habe dem Vertrauen der Patientin im konkreten, aber auch der Allgemeinheit im generellen, in das Ansehen der Apothekerschaft nicht entsprochen. Um das Ansehen der Apothekerschaft in der Bevölkerung zu schützen seien eine Geldstrafe und ein Verweis wegen Berufsvergehens notwendig. Mildernd wurde berücksichtigt, dass der Apotheker sich bislang nichts zu schulden kommen ließ und es erst durch seine Mitwirkung zur Ermittlung der Todsursache der Patientin kam.
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