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Energierecht: Gesetze mit nachhaltigem Einfluss

Letzte Aktualisierung am 2016-05-31 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Ohne Energie läuft nichts in einer modernen Gesellschaft: kein Auto, kein Computer, kein Licht. Ein Zustand, den man sich kaum mehr vorstellen kann. Und kaum ein anderes Rechtsgebiet hat einen derart nachhaltigen Einfluss, sowohl auf das (private) tägliche Leben wie auch auf die gesamte Wirtschaft mit Handel, Produktion, Dienstleistung etc.

Das Energierecht wandelt sich

Das Energierecht befindet sich in einem dynamischen Wandel, der den veränderten Anforderungen Rechnung trägt. Die Erkenntnis, dass die Ressourcen der Erde nicht unendlich sondern unendlich kostbar sind, erfordert ein nachhaltiges Wirtschaften im Energiesektor. Und ein Umdenken auf der Handlungs- und Gesetzesebene: Zahlreiche Gesetzesänderungen im Energierecht (Erzeugung, Verteilung, Verbrauch) haben starke umweltrechtliche Bezüge. So regelt z. B. das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) bereits seit dem Jahr 2000 die Stromerzeugung, den Umgang mit und die Förderung erneuerbarer Energien. Kern ist die so genannte (und inzwischen viel diskutierte) Einspeisevergütung, die auch kleineren und mittleren Energieunternehmen eine wirtschaftliche Teilhabe an der Energieproduktion ermöglicht. Die Möglichkeit dezentraler Energieerzeugung (unter anderem auch für die Eigenversorgung / private Nutzung) trägt auch zur Entflechtung des Energiemarktes bei, der bis vor kurzem noch von einigen wenigen großen Anbietern dominiert wurde.

Wichtige Bereiche des Energierechts

Eine grobe Untergliederung des Energierechts könnte in die Bereiche Energieverbraucherschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Energieumweltrecht, Energiekartellrecht und das Energiesicherheitsrecht vorgenommen werden. Diese Bereiche regeln die meisten Erfordernisse des Energierechts, von der Erzeugung über Handel und Lieferung / Transport bis hin zum Verbrauch. Zielstellung der Regelungen: die zuverlässige, sichere und nachhaltige Versorgung von Wirtschaft und Privathaushalten mit Energie. Massive Auswirkungen auf alle geschäftlichen und privaten Immobilien hat insbesondere die Energieeinsparverordnung, deren rechtliche Basis das Energieeinspargesetz bildet.

Steigende Energiekosten

Besondere Relevanz für private Haushalte haben in letzter Zeit rechtliche Fragen zu Preiserhöhungen bei Strom und Gas. Energie kostet - und zwar immer mehr. Die jährliche Anpassung nach oben im Strom- und Gasbereich scheint selbstverständlich. Doch sind Strom- und Gaslieferanten berechtigt, die Verbraucher trotz sinkender Energie-Einkaufspreise mit regelmäßigen Anpassungen zu belasten? Inzwischen bezweifeln zahlreiche Verbraucher und Verbraucherschützer die Angemessenheit solcher Erhöhungen und wenden sich an einen Anwalt für Energierecht, der die Angemessenheit überprüfen kann. Für Endkunden von Gas- und Stromlieferanten (Unternehmen wie auch Privatkunden) kann sich unter Umständen auch ein genauer Blick auf die eigene Verbrauchsrechnung lohnen. Defekte Zähler, falsche Zählerstände und Abrechnungen, Fehlbuchungen - alles keine Seltenheit. In aller Regel ist es Sache des Verbrauchers, dem Versorger einen Defekt oder Fehler nachzuweisen. Auch hier hilft ein guter Anwalt.

Hier finden Sie einen Anwalt für Energierecht

Anwälte für Energierecht beraten auch Unternehmen bei den stets komplexer werdenden Anforderungen moderner Energiewirtschaft: Planer, Investoren, Hersteller und Betreiber von Energieanlagen gehören genauso zu ihren Mandanten wie Unternehmen, die eine nachhaltige Eigenversorgung planen und rechtlich absichern wollen. Nur ein besonders spezialisierter Anwalt kann die Materie des Energierechts umfassend überblicken. Bei uns finden sie einen in Ihrer Nähe - einfach per Klick!
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