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Handelsrecht: der Sonderstatus der Kaufleute

Letzte Aktualisierung am 2024-07-24 / Lesedauer ca. 4 Minuten

Das Handelsrecht gilt zwar allgemein als das "Privat- oder Sonderrecht der Kaufleute", aber es beinhaltet auch eine Anzahl gesetzlicher Regelungen, die für jedes herkömmliche Unternehmen gelten. Im Kern legt das Handelsrecht fest, wie Kaufleute und andere am Wirtschaftsgeschehen Beteiligte Unternehmen / Einzelpersonen sich im Geschäftsverkehr zu verhalten haben.

Sonderrechte? Auf welcher Grundlage?

Kaufleute besitzen in gewisser Weise vor dem Gesetz einen Sonderstatus. Durch ihren dauerhaften Umgang und ihre Vertrautheit mit geschäftlichen Vorgängen geht das Gesetz davon aus, dass sie Regeln und Bräuche des Handels besser kennen als normale Bürger. Es gesteht ihnen daher besondere Rechte zu, belastet sie im Gegenzug aber wiederum mit besonderen Pflichten. Ein weiterer Hintergrund für die kaufmännischen "Sonderrechte": Handel soll möglichst schnell und ungehindert möglich sein. Wer in Handelsgeschäften geübt ist, kann im Interesse einer schnellen und ungehinderten Abwicklung auf Formalien oder besondere Formvorschriften verzichten.

Wer ist ein Kaufmann?

Für Kaufleute gelten die Vorschriften des HGB (Handelsgesetzbuches). Im Sinne des HGB ist zwingend ein Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe / einen Gewerbebetrieb betreibt. Hier gibt es allerdings Ausnahmen; so kann z.B. auch Nicht-Kaufmann einen Gewerbebetrieb betreiben, sofern für seinen Betrieb keine vollkaufmännische Betriebsführung notwendig ist. In diesem Fall gelten allerdings nicht mehr die Rechte und Pflichten des HGB sondern des BGB.

Die wichtigsten Kaufmannspflichten

Nach dem Handelsrecht (und in der Praxis) bedeutet die Kaufmannschaft, dass Kauffrauen / Kaufmänner dem "Publizitätsgesetz" unterliegen. Das heißt, sie sind für ihr Unternehmen zur Bilanzierung verpflichtet, müssen einen regulären Jahresabschluss machen, der einem Wirtschaftsprüfer vorzulegen ist. Eine weitere Kaufmannspflicht ist das Führen eines Handelsbuches. Handelsbücher unterliegen gewissen Formvorschriften. Sie dokumentieren die Handelsgeschäfte des Kaufmanns, geben Auskunft über sein Vermögen und sind 10 Jahre aufzubewahren. Auch Angaben auf Geschäftsbriefen unterliegen einer strengen Regulierung. Sie sollen Geschäftspartnern ermöglichen, sich schon vor einem Geschäft mit einem neuen Handelspartner über dessen wesentliche Verhältnisse zu informieren. Das Handelsrecht schreibt z.B. Angaben zu Sitz, Rechtsformzusatz, Registergericht und Handelsregisternummer etc. vor. Die erforderlichen Angaben variieren je nach Gesellschaftsform.

Handelsrechtliche Regelungen

Das Handelsrecht regelt außerdem zum Beispiel Einträge ins Handelsregister, die Vorschriften zu Vollmachten in der Unternehmensführung (Handlungsvollmacht und Prokura), das Handelsvertreterrecht, Einzelheiten zu Handelsgeschäften etc. Der Anwalt für Handelsrecht berät bei Fragen zu allen diesen Themen. Er erarbeitet z.B. handelsrechtliche Verträge und Verträge für Kaufleute in Leitungsfunktion als Geschäftsführer einer GmbH, oHG, KG, usw. oder einer Personengesellschaft. Er berät zu Produkthaftungs- und Schadensrecht, bewertet die Rechtssicherheit eines Online-Shops, führt für seine Mandanten Prozesse im Handelsrecht. Mit Ihren Anliegen in diesem Rechtsgebiet werden Sie von unseren Anwälten für Handelsrecht gut beraten. Hier finden Sie einen Anwalt direkt in Ihrer Nähe.

Was sind die rechtlichen Grundlagen zum Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter?

Die rechtlichen Grundlagen zum Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter sind primär im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert, insbesondere in den §§ 89b und folgende HGB. Diese Regelungen bieten Handelsvertretern Schutz und eine finanzielle Kompensation nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

  • § 89b HGB – Ausgleichsanspruch: Diese Vorschrift regelt den Anspruch auf Ausgleichszahlungen, den ein Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat. Der Anspruch entsteht, wenn der Handelsvertreter dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat, woraus dem Unternehmer auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile erwachsen.
  • Bedingungen: Der Anspruch setzt voraus, dass:
    •  Durch die Tätigkeit des Handelsvertreters nach Vertragsende noch erhebliche Vorteile für den Unternehmer entstehen.
    • Der Handelsvertreter durch die Vertragsbeendigung Provisionen verliert, die er aus Geschäften mit diesen Kunden hätte erzielen können.
    • Es der Billigkeit entspricht, den Ausgleich zu gewähren. Dies ist meist der Fall, wenn der Handelsvertreter eine erhebliche Leistung erbracht hat und eine gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit bestand.
  • Berechnung des Ausgleichsanspruchs: Der Ausgleichsanspruch wird anhand des Durchschnitts der letzten fünf Jahre der Tätigkeit des Handelsvertreters oder des spezifischen Zeitraums dessen Tätigkeit, wenn kürzer, berechnet. Er ist allerdings auf die Höhe einer Jahresprovision begrenzt.
  • Beratung durch einen Anwalt:
    • Prüfung der Voraussetzungen: Ein Anwalt prüft zunächst, ob die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB gegeben sind. Dies beinhaltet die Analyse der erzielten Vorteile und der verlorenen Provisionen.
    • Berechnung des Anspruchs: Der Anwalt unterstützt bei der genauen Berechnung des Ausgleichsanspruchs, um sicherzustellen, dass der Handelsvertreter den maximal möglichen Anspruch geltend machen kann.
    • Verhandlung und Durchsetzung: Sollte der Unternehmer die Ausgleichszahlung verweigern oder nicht in voller Höhe leisten, kann der Anwalt den Handelsvertreter in Verhandlungen mit dem Unternehmer vertreten und, falls erforderlich, die Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
    • Vertragsgestaltung: Für Handelsvertreter, die kurz vor dem Abschluss oder der Beendigung eines Vertragsverhältnisses stehen, kann ein Anwalt helfen, vertragliche Bedingungen so zu gestalten, dass der Ausgleichsanspruch klar geregelt und geschützt ist.
    • Rechtsberatung und Aufklärung: Der Anwalt informiert den Handelsvertreter über seine Rechte und Pflichten und klärt ihn über alle relevanten rechtlichen Bestimmungen auf, um Missverständnisse zu vermeiden und eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
    • Strategische Beratung: Insbesondere im Vorfeld der Vertragsbeendigung kann der Anwalt strategische Ratschläge geben, wie der Handelsvertreter seine Position stärken und den Anspruch sichern kann. 

Durch eine umfassende rechtliche Beratung kann ein Anwalt sicherstellen, dass der Handelsvertreter seinen Ausgleichsanspruch effektiv und erfolgreich geltend machen kann.

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