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IT-Recht - das Recht der Informationstechnologie

Letzte Aktualisierung am 2015-11-16 / Lesedauer ca. 3 Minuten
Das IT-Recht ist kein einheitliches eigenes Rechtsgebiet sondern eine Querschnittsmaterie. Sie umfasst unterschiedlichste Regelungen aus vielen Bereichen des Rechts.

Rasante Technik-Entwicklung

Die Informationstechnologie entwickelt sich rasant - und zwar derart, dass Anpassungen und Novellierungen in diesem Rechtsbereich die Regel sind bzw. die Entwicklung der Technologie der Rechtsprechung bisweilen vorauseilt. Auch deshalb finden ältere Begriffe wie EDV-Recht, Computerrecht, Informationsrecht, Onlinerecht etc. nach wie vor Anwendung. Ständiger Einflussfaktor im IT-Recht ist auch die Notwendigkeit, nationale und internationale Regelungen in Einklang zu bringen um ein ungehindertes globales Wirtschaften zu ermöglichen.

Internetrecht - ein wichtiger Teilbereich des IT Rechts

Um globales Wirtschaften geht es bei einem der wichtigsten Teilbereiche des IT-Rechts, dem Internetrecht. Das Internet als Verkaufs- und Aktionsplattform, als Umschlagplatz von Informationen und Daten und als Kommunikations-Drehscheibe gewinnt weiter an Bedeutung - und damit auch alle rechtlichen Fragen rund um diese Bereiche.

Schwerpunkt Internethandel

Ein Schwerpunkt ist der Internethandel mit seinen entsprechenden vertragsrechtlichen Regelungen. Kaufen, Verkaufen, Mieten, Leasen - alle diese Geschäfte können heute im Internet abgeschlossen werden und verlangen entsprechende Verträge. Hier findet das Fernabsatzgesetz Anwendung, mit seinen Besonderheiten bei Informationspflichten und Widerrufsrecht gegenüber dem Käufer usw.

Schwerpunkt Datenschutz

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Datenschutz: Behörden wie Unternehmen sind verpflichtet, gespeicherte Kunden- und Mitarbeiterdaten durch aktuelle technische Maßnahmen zu schützen und diese Maßnahmen gegebenenfalls nachzuweisen. Die Speicherung personenbezogener Daten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Betroffenen zulässig; Übermittlung und Weitergabe an Dritte sind streng geregelt. Das Datenschutzrecht verlangt auch entsprechende Datenschutzerklärungen auf kommerziellen Webseiten, Aufklärung der Webseitenbesucher über die Verwendung von Analysetools, Angaben zur Verwendung von Kundendaten usw.

Schwerpunkt Urheberrecht

Eine kaum weniger wichtige Rolle spielt das Urheberrecht. Urheberrechtlich geschützte Werke wie Fotos, Bild- und Tonmaterial, Videos, Spiele etc. gibt es im Internet zuhauf. Die Versuchung ist groß, sich ein geschütztes Werk "einfach" herunterzuladen. Ein solcher Download kann aber bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Der Eigentümer der Rechte setzt sich zur Wehr und reagiert mit einer Abmahnung / (strafbewehrten) Unterlassungserklärung. Hier empfiehlt sich umgehend der Anruf bei einem Anwalt für IT-Recht, der kompetente Unterstützung bieten kann.

Domainrecht: Nutzungsrechte für Internet-Adressen

Wer eine Internet-Adresse für seine Firma registriert, will unter seinem Firmennamen möglichst gut und schnell gefunden werden. Aber nicht immer ist die Wunschdomain noch frei; Domainhändler haben vorher zugegriffen und die Domain registriert, obwohl sie diese nicht selbst nutzen. Domains werden von den Registrierungsstellen nach dem Prioritätsprinzip vergeben. Sie kümmern sich nicht um eventuelle Nutzungsrechte. Man muss seine Wunschdomain also unter Umständen von einem Domainhändler zurückkaufen - ein lukratives Geschäftsmodell für so genannte Domain Grabber. Unter Umständen hat der Domainhändler aber die schlechteren Karten. Wenn Namens- oder Markenrechte an einem Domainnamen bestehen, kann eine missbräuchliche Registrierung vorliegen und der Händler hat das Nachsehen. Kommt es zum Streit um einen Domainnamen, hat der die besten Chancen, der die "besseren" (meist die älteren, geschützten) Rechte am Domainnamen hat und nachweisen kann.

Software-Schutz und Software-Lizensierung

Die Entwicklung von Software ist aufwändig und hoch komplex. Wer damit sein Geld verdient, besitzt in der Regel Urheberschutz für den Code, das "Software-Programm", das als geistiges Werk gilt. Software kann zusätzlich durch weitere Schutzrechte geschützt werden (z.B. durch Markenschutz). Verstöße gegen die Rechte der Eigentümer bzw. gegen die Schutzrechte können entsprechend geahndet werden. Software kann man kaufen - damit erhält der Käufer das Eigentum an der Software. Man kann sie aber auch nur mieten und erhält damit lediglich ein Nutzungsrecht an der Software ("Lizenz"). Der entsprechende Lizenz-Vertrag regelt im Detail, wie der Lizenznehmer die Software nutzen darf. Lizenzen können eingeschränkt werden; ihre Dauer, die Anzahl ihrer Nutzer oder ihr Inhalt sind dann begrenzt. Für Hersteller und Vertreiber von Software empfiehlt sich - spätestens bei der Gestaltung eines Lizenzvertrages - die kompetente Unterstützung eines Rechtsanwaltes. Das Recht der Informationstechnologie berührt neben den genannten noch viele weitere Rechtsbereiche. Einen Anwalt, der sich allen diesen Bereichen auskennt, finden Sie hier.
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