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Öffentliches Baurecht - die Behörden bauen immer mit

Letzte Aktualisierung am 2015-12-02 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Das öffentliche Baurecht gibt vor, wo man was wie bauen darf - unter anderem. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann das öffentliche Baurecht dem privaten Haustraum schnell zu einem bösen Erwachen verhelfen. Öffentliches Baurecht - das sind Rechtsvorschriften, die zum Verwaltungsrecht gehören. Zu seinem Regelungsbereich zählen das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Grob gesprochen bezieht sich das öffentliche Baurecht auf die Errichtung (also den Bau), die Anpassung oder Veränderung und die Beseitigung von Gebäuden. Das Bauplanungsrecht ist eine bundesweit gültige Gesetzesmaterie. Das Bauordnungsrecht dagegen wird zu großen Teilen länderhoheitlich geregelt und hängt damit von den örtlichen Gegebenheiten, lokalen Vorschriften, von Bebauungsplänen und den Landesbauordnungen ab. Die können sich zwischen Flensburg und Garmisch erheblich unterscheiden.

Das Bauplanungsrecht ist der Masterplan

Zielsetzung des Bauplanungsrechts (auch: Städtebaurecht) ist eine einheitliche Rechtsgrundlage für die gesamte städtebauliche Entwicklung in Deutschland. Hier werden die Bauleitplanung, die Zulässigkeit von Bauvorhaben und die Bodenordnung geregelt. Die oberste Baurechtsbehörde (Ministerium für Verkehr und Infrastruktur) vermittelt Grundsätze und Ziele; die konkrete Planung ist Sache der Städte und Gemeinden. Hier entstehen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die an die lokalen Notwendigkeiten und Gegebenheiten angepasst werden. Flächennutzungsplan: Plandarstellung des gesamten Gebietes einer Gemeinde, das die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung, insbesondere die Nutzung der Flächen, skizziert (Welche Flächen werden Wohngebiet, welche Gewerbegebiet, was wird/ bleibt landwirtschaftliche Fläche etc.). Bebauungsplan: Hier konkretisieren Gemeinden, welche speziellen und verbindlichen Vorgaben bei der Bebauung eines bestimmten Gebietes zu berücksichtigen sind. Die Vorgaben können sehr präzise sein und sich u. a. auf die Bauweise beziehen (Grundflächen, Geschossflächen, Dachformen etc.). Für so manchen Bauherrn kann der Bebauungsplan eine Einschränkung seiner Bauträume bedeuten.

Das Bauordnungsrecht dient der Wahrung der (öffentlichen) Sicherheit

Bei jedem Bauvorhaben kommen die Regeln des Bauordnungsrechts zur Anwendung. Die Baubehörden überwachen, dass die örtlich gültigen Vorgaben für die Grundstücksbebauung (Bauordnungsrecht ist Ländersache!) und die bauliche Beschaffenheit berücksichtigt werden: Welche Bauverfahren sind anzuwenden, was sind die Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten usw. Ein wesentliches Ziel des Bauordnungsrechts ist die Sicherheit eines Bauvorhabens. Von ihm darf keinerlei Gefahr für Leben und Gesundheit ausgehen.

Am Anfang steht die Baugenehmigung

So fängt alles an: Der Bauherr beantragt bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung. Der Antrag wird von der Behörde genehmigt, wenn er alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, und die Baugenehmigung wird erteilt. Die kann allerdings sehr stark von örtlichen Gegebenheiten abhängig sein. Mit einer so genannten Bauvoranfrage lässt sich klären, ob ein Bauvorhaben die Chance auf eine Genehmigung hat. Fehlende Baugenehmigungen beinhalten in der Regel das Risiko, dass die Behörde einen Abriss des Gebäudes verfügt - auf Kosten des Erbauers /Eigentümers, versteht sich. Das Baurecht verlangt nicht für jedes Bauvorhaben eine Baugenehmigung. Erkundigen Sie sich zuerst bei der zuständigen Baubehörde, ob Ihr Vorhaben überhaupt einer Genehmigung bedarf. Das Baurecht ist komplex, und es ist immer ratsam, sich für ein Bauvorhaben fachlichen Rat einzuholen. Sonst kann es leicht teuer werden. Konsultieren Sie für ihr Vorhaben einen Anwalt für Baurecht. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Baurecht in Ihrer Nähe!
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