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Das Urheberrecht soll Werke schützen
- Nur echte Werke können geschützt werden
- Lizenzen für die Nutzung geschützter Werke
- Verletzung des Urheberschutzes - das ist schnell passiert
- Verletzung des Urheberschutzes und was Sie tun sollten
- Sichern Sie Ihre Rechte: Handhabung von Copyrightverletzungen
- Unternehmer als Opfer einer Copyrightverletzung
- Schutz gegen unbeabsichtigte Copyrightverletzungen
- Umgang mit einer erhaltenen Abmahnung
- Zusammenfassung
In Zeiten des Internet haben Kreative aller Bereiche einen schweren Stand. Das weltweite Netz macht die Werke von Grafikern, Textern, Autoren, Fotografen, Web Designern, Journalisten, Musikern etc. jedem zugänglich. Jeder Nutzer kann Inhalte einfach kopieren, vervielfältigen, weiterreichen. Jeder kann sogar damit Geld verdienen (wenn er dreist genug ist), dass er kopiert und weiterverkauft, was er nicht selbst geschrieben, gezeichnet, getextet oder komponiert hat. Der eigentliche Urheber geht dann leer aus. Manchmal geht er auch wirtschaftlich zugrunde, weil ein anderer die Früchte seiner Arbeit erntet ohne selbst zu investieren. Denn allein der Kreative / der Schöpfer / der Urheber eines Werkes besitzt die Rechte an seinem Werk.
Nur echte Werke können geschützt werden
Urheberrechte schützen Werke. Ob ein Text, eine Fotografie, ein Gemälde etc. ein Werk im Sinne des Urheberrechts und damit schützenswert ist, ist an Kriterien gebunden, die der Urheber nicht selbst bestimmt, sondern die im Gesetz festgelegt bzw. näher beschrieben sind. So ist z.B. die Individualität ein wesentliches Merkmal eines Werkes. Ein Werk ist immer eine persönliche, geistige Schöpfung seines Urhebers.
Lizenzen für die Nutzung geschützter Werke
Ein Urheberrecht ist nicht übertragbar - man kann es nicht verkaufen sondern lediglich vererben. Ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, kann es nur mit der Einwilligung / Zustimmung seines Urhebers von Dritten genutzt werden. Unter einer Nutzung ist in diesem Fall z.B. auch eine Vervielfältigung bzw. Verbreitung im kommerziellen Sinn zu verstehen. Freiheiten und Grenzen dieser Nutzung werden in einem Vertrag zwischen Urheber und Nutzer festgelegt ("Urheberlizenzvertrag"). Gegenstand dieses Vertrages ist u.a. die Festlegung eines Entgeltes für die Nutzung, die Dauer und der Umfang der Nutzung. Bei einer eigenmächtigen Erweiterung des Nutzungsumfanges (das Werk wird über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus eingesetzt) können Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung oder sogar Schadenersatz die Folge sein.
Verletzung des Urheberschutzes - das ist schnell passiert
Natürlicherweise ist die Versuchung groß, ein gefälliges Werk (welcher Art auch immer) zu kopieren und weiter zu verbreiten, es beispielsweise an Freunde zu versenden. Das kann völlig ohne kommerzielle Hintergedanken geschehen, doch bereits strafbar sein. Urheberrechtsverletzungen geschehen zuhauf; oft passiert die Verletzung nicht einmal bewusst. Und sie geschehen schnell - nicht immer macht ein Copyright-Zeichen auf bestehende Rechte aufmerksam. So kann bereits die Verwendung eines Produkt-Fotos bei einer Ebay-Auktion einen urheberrechtlichen Verstoß darstellen.
Verletzung des Urheberschutzes und was Sie tun sollten
Wird die Verletzung bemerkt, kann der Rechteinhaber vielerlei Ansprüche geltend machen. Sie zielen darauf ab, zukünftige Rechtsverletzungen zu vermeiden (Forderung einer Unterlassungserklärung) und den entstandenen Schaden zu kompensieren (Forderung von Schadenersatz). Die Summen, um die es dabei geht, können beträchtlich sein. Ebenfalls auf der Rechnung stehen die entstandenen Rechtsverfolgungskosten. Wenn Sie eine Abmahnung / strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung erhalten - aktuell sehr beliebt ist das File Sharing - lassen Sie sich nicht gleich einschüchtern. Abmahnungen / Unterlassungserklärungen sind meist begleitet von juristischem Theaterdonner: Obwohl hier ein außergerichtlicher Weg der Einigung offensteht, wird im Hintergrund immer mit einem kostspieligen Verfahren gedroht. Es werden abstrus hohe Schadenersatz-Summen gefordert, selbst wenn offensichtlich ist, dass der Verstoß schnell und völlig unabsichtlich geschehen ist. Oft überhaupt nicht klar, was eigentlich zu allererst zu klären wäre: Liegt überhaupt ein Rechtsverstoß vor? Das Mittel der Wahl ist deshalb ein sofortiger Gang zum Anwalt für Urheberrecht, der sich der Sache kompetent annimmt. Auch dann, wenn Sie selbst der Geschädigte sind, weil Ihre Urheberrechte verletzt wurden, ist der Gang zum Anwalt für Urheberrecht ein richtiger Schritt. Kontaktieren Sie am besten jetzt einen Rechtsanwalt für Urheberrecht in Ihrer Nähe!
Sichern Sie Ihre Rechte: Handhabung von Copyrightverletzungen
In der heutigen digitalen Welt ist der Schutz geistigen Eigentums unerlässlich. Copyrightverletzungen sind ein zunehmend häufiges Problem, mit dem Unternehmer konfrontiert werden können – sei es als Opfer oder als unabsichtliche Verletzer. Dieser Artikel zielt darauf ab, beiden Seiten wertvolle Informationen und Handlungsstrategien zu bieten.
Unternehmer als Opfer einer Copyrightverletzung
Wenn Sie feststellen, dass jemand Ihr urheberrechtlich geschütztes Material ohne Genehmigung verwendet hat, ist entschlossenes Handeln erforderlich. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen sollten:
- Beweissicherung: Dokumentieren Sie die Verletzung umfassend. Screenshots, Kopien und andere Nachweise sind essenziell.
- Rechtliche Beratung: Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Eine fundierte rechtliche Beratung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
- Abmahnung: Ein Anwalt kann eine formelle Abmahnung an den Verletzer senden. Diese sollte eine Aufforderung zur Unterlassung, zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und gegebenenfalls zur Zahlung von Schadensersatz enthalten.
- Gerichtliche Schritte: Sollte der Verletzer nicht kooperieren, kann eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig werden. Ihr Rechtsanwalt wird Sie hierbei vertreten und Ihre Ansprüche durchsetzen.
Schutz gegen unbeabsichtigte Copyrightverletzungen
Um zu vermeiden, dass Ihr Unternehmen selbst urheberrechtlich geschützte Werke unrechtmäßig verwendet, sollten einige vorbeugende Maßnahmen getroffen werden:
- Schulung und Aufklärung: Informieren und schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Bedeutung und Anwendung des Urheberrechts.
- Lizenzmanagement: Verwenden Sie nur ordnungsgemäß lizenzierte Materialien und führen Sie eine gründliche Dokumentation aller Lizenzvereinbarungen.
- Überprüfungsverfahren: Implementieren Sie interne Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass alle verwendeten Materialien rechtmäßig sind.
Umgang mit einer erhaltenen Abmahnung
Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Copyrightverletzung erhalten, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Professionelle Prüfung: Lassen Sie die Abmahnung von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und oft bestehen Gegenmaßnahmen, die ergriffen werden können.
- Ruhig bleiben: Überstürzte Zahlungen oder das Abgeben einer Unterlassungserklärung können Ihre Position schwächen. Lassen Sie sich zunächst umfassend rechtlich beraten.
- Reaktion: Ihr Anwalt wird Ihnen dabei helfen, eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob eine Zahlung oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung notwendig ist oder ob weitere rechtliche Schritte erforderlich sind.
Zusammenfassung
Copyrightverletzungen sind ein ernstes Problem, das sowohl für Rechteinhaber als auch für vermeintliche Verletzer weitreichende Folgen haben kann. Als Unternehmer sollten Sie stets bestrebt sein, Ihre Rechte zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Ihre eigenen Handlungen gesetzeskonform sind.
Sollten Sie Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen mit unseren erfahrenen Rechtsanwälte im Urheberrecht zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Rechte zu wahren und sich gegen unberechtigte Ansprüche zu verteidigen.