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Vergaberecht - hier geht es um die Vergabe öffentlicher Aufträge

Letzte Aktualisierung am 2017-03-09 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Öffentliche Aufträge sind begehrt. Ein Amt oder eine Behörde vergibt Reinigungsleistungen, Wartungsarbeiten an Computern, Renovierungsarbeiten, kauft Druckerpapier ein o.ä. Selbst wenn es nur Bleistifte anschafft, ist das ein willkommenes Geschäft für den Auftragnehmer. Öffentliche Aufträge haben oft ein erhebliches Volumen, werden bei guter Ausführung erneuert und das Geld fließt in der Regel pünktlich.

Mehrere Ebenen im Vergaberecht: nationale, europäische und internationale Vergabeverfahren

Aufträge der öffentlichen Hand können (bzw. müssen) nicht nur national sondern auch europaweit oder international ausgeschrieben werden. Als Kriterium für eine rein nationale Ausschreibung gelten so genannte Schwellenwerte. Sie sind in der Vergabeverordnung geregelt und werden alle zwei Jahre angepasst. Ausschreibungen, deren Volumen den geltenden Schwellenwert überschreiten, sind nach den Regelungen des europäischen Binnenmarktes auf europäischer Ebene auszuschreiben. Die meisten öffentlichen Aufträge erfüllen dieses Kriterium jedoch nicht und bleiben im Land. Details für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene sind in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB geregelt. Sie enthält z.B. Vorschriften über die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen.

Im Vergaberecht wird es leicht kompliziert

Manche Regelungen im Vergaberecht besitzen eine hohe Komplexität. Ausschreibungen können z.B. so formuliert werden, dass "strategische" Kriterien bei der Vergabe berücksichtigt werden müssen. Das können umweltbezogene, soziale oder andere Kriterien der Nachhaltigkeit sein. Allerdings dürfen Ausschreibungskriterien wiederum keine diskriminierende Wirkung haben, also kein Unternehmen von vornherein von der Abgabe eines Gebots ausschließen. Verstöße auf nationaler Ebene: Verstoßen öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren-, Bau- oder Dienstleistungen gegen das Vergaberecht und verletzen dabei die Rechte anbietender Unternehmen, können diese die Rechtsaufsichtsbehörde des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers anrufen. Verstöße auf europäischer Ebene: Bei einem (vermuteten) Vergaberechtsverstoß in einem Vergabeverfahren oberhalb des Schwellenwertes (europaweites Vergabeverfahren) stehen Bietern ebenfalls wirksame Rechtsmittel zur Verfügung ("Bieterrüge"). Die Vergabekammern / Beschwerdegerichte werden so veranlasst, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens zu überprüfen.

Anwaltliche Unterstützung im Vergaberecht

Rechtsanwälte, die im Vergaberecht tätig sind, begleiten daher häufig ausschreibende Behörden durch das gesamte komplexe Vergabeverfahren, unterstützen bei der Strukturierung, entwerfen Verträge und Ausschreibungsunterlagen, und bringen das Verfahren gemeinsam mit dem Auftraggeber zu einem rechtssicheren Abschluss. Sollte es zu Streitigkeiten mit einem der Bieter kommen, verteidigt ein Anwalt für Vergaberecht die Entscheidung seines Auftraggebers. Auf der Bieterseite begleitet der Anwalt für Vergaberecht seine Mandantschaft bei Verhandlungen mit dem Auftraggeber, unterstützt sie bei der Ausarbeitung eventueller Bieterrügen und vertritt sie vor Gericht. Einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Sie in allen Vergaberechtsangelegenheiten berät und vertritt, finden Sie gleich hier, und zwar ganz in Ihrer Nähe - mit einem Klick.
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