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Letzte Aktualisierung am 2017-09-13 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Was ist eine WEG- Gemeinschaft?
- Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat komplexe Rechtsbeziehungen untereinander
- Wie kann eine Gemeinschaftsordnung geändert werden?
- Wer managt das Gemeinschaftseigentum?
- Mietrecht oder WEG-Recht?
Was ist eine WEG- Gemeinschaft?
WEG ist eine gut eingebürgerte Abkürzung für das Wohnungseigentumsgesetz. Sie wird häufig in Wortkombination mit anderen Begriffen aus diesem Bedeutungsbereich gebraucht, die, würde man sie auflösen, keinen Sinn ergäben (WEG-Verwalter, WEG-Recht usw.). Eine davon ist die WEG-Gemeinschaft, die Wohnungseigentümergemeinschaft, von der hier die Rede sein soll. Eine WEG Gemeinschaft ist von ihrer Zusammensetzung her eher eine Zwangsgemeinschaft als eine Vereinigung von Menschen, die von einem gemeinsamen Geist geeint werden. Gerade das macht sie mitunter auch problematisch: Jedes Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt eine / mehrere Wohnungen einer Wohnanlage (Eigentumswohnungen) als Privateigentümer, ist aber auch Teileigentümer am Gemeinschaftseigentum der Wohnanlage, das alle Teileigentümer gemeinsam besitzen und nutzen. Natürlich sind Eigentümer solcher Wohnanlagen oft große Investmentfirmen oder Immobilienunternehmen, die Wohnanlagen als Investitionsobjekt mit entsprechenden Profiterwartungen führen. Es gibt aber auch Wohnanlagen im Gemeinschaftsbesitz von (Klein-) Eigentümern aller Couleur, die ihr Privateigentum selbst bewohnen oder es vermieten. Was die Gemeinschaftseigentümer gemeinsam besitzen, müssen sie auch gemeinsam verwalten. Sie sind gezwungen, so verschieden sie auch sein mögen, in wichtigen Entscheidungen einen Konsens zu erzielen. Das erweist sich in der Realität bisweilen als schwierig.Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat komplexe Rechtsbeziehungen untereinander
Die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander sind komplex. Rechte und Pflichten werden weitgehend durch das WEG bestimmt. Die Miteigentümer legen aber auch untereinander rechtsverbindliche Richtlinien fest, die alle zu respektieren haben (eine Art "eigenes" Recht):- Durch die die Teilungserklärung. Sie "begründet" das Wohnungseigentum, denn sie legt fest, was zum Sondereigentum zu rechnen ist (im privaten Besitz des Eigentümers und von diesem verwaltet) und was zum Gemeinschaftseigentum gehört (in gemeinschaftlichen Besitz und gemeinsam verwaltet);
- Durch die die Gemeinschaftsordnung (GemO). Sie kann als eine Art "Vereinssatzung" betrachtet werden, die das Innenverhältnis der Eigentümer untereinander regelt (z.B. Stimmrechte, Verwaltereinsatz, Versicherungen usw.). Eine Gemeinschaftsordnung muss allerdings nicht zwingend vorhanden sein.