Einen Anwalt für Reiserecht in Aachen auf Anwaltssuche finden
Rechtsanwälte aus Aachen für das rechtliche Fachgebiet Reiserecht.
Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.
Das Reiserecht
Mädchen auf einer Schwimmmatratze Das Reiserecht für Pauschalreisen und seine gesetzlichen Bestimmungen findet man im BGB. Dem Kunden wird die Reiseplanung durch einen abgeschlossenen Pauschalreisevertrag mit dem Veranstalter anstelle von vielen Einzelverträgen deutlich vereinfacht. Im Reisepaket enthalten sind meist die Anreise und Unterkunft inklusive Voll- oder Halbpension, oft auch noch Kinderbetreuung oder Freizeitaktivitäten. Es wird also die Notwendigkeit vermieden einzelne Verträge wie Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft und Beherbergungsvertrag mit dem Hotel zu schließen, stattdessen gibt es gem. § 651 a BGB einen Reisevertrag für beides. Der Reiseveranstalter ist hier die Anlaufstelle wenn man mit irgendetwas nicht zufrieden war. Ein möglicher Grund kann eine Flugverspätung sein. Die Reiseorganisation in Eigenregie bedeutet gleichzeitig das jonglieren von vielen Verträgen, denn neben einem Beherbergungsvertrag und einem Beförderungsvertrag gibt es noch Verträge für die Vermietung von Kfz oder Fahrrädern vor Ort, Dienstverträge für Kinderbetreuung oder jede andere touristische Leistung. Für diese Reisen, die das Reiserecht nicht abdeckt, gelten andere Gesetze und Regelwerke.
Kann ich von meinem Reisevertrag zurücktreten
kranker Tourist mit Schutzmaske hustet Der Rücktritt von einer Reise ist natürlich möglich. Allerdings muss man mit Stornokosten rechnen. Hat man eine Reisekostenrücktrittsversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese manchmal die Gebühren. Voraussetzung ist jedoch für gewöhnlich eine Krankheit des Reisenden, die ihm das Reisen unmöglich macht. Eine Covid-19 Erkrankung kann ein Reiserücktrittsgrund sein. Nachweisen muss man die Reiseunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest. Der Kontakt mit einer infizierten Person und die daraufhin verhängte Quarantäne sind jedoch für die Versicherung kein anerkannter Rücktrittsgrund. Manche Versicherungen schließen einen Pandemiefall von vornherein aus, es ist also vor Abschluss der Versicherung besser sich hierüber Sicherheit zu verschaffen.
Reiserecht und Corona
junge Touristin auf dem Rollfeld mit einer Schutzmaske Auch ein Reiseveranstalter hat unter gewissen Voraussetzungen lt. § 651 h BGB die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Das Gesetz spricht von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung einer Reise unmöglich machen. Als gewichtigster Punkt gilt vor allem eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Der Reisende hat in diesem Fall keine Stornogebühren zu bezahlen. Auch die Rechtsprechung hat hierzu bereits Urteile gefällt. Die sich stets verändernde Krisensituation ausgelöst durch Covid-19 können sowohl in der Sach- als auch Rechtslage schnell Änderungen zum hier behandelten Thema ergeben. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei und Sie bekommen fachliche Beratung zu den aktuellen Bestimmungen und Änderungen.