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Rechtsinfos zum Reiserecht
Letzte Aktualisierung am 2017-03-02 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Reiserecht - das Spiel ist eröffnet!
- Grundsätzliches zum Reiserecht
- Mängel bei einer Pauschalreise - was tun?
- Flugverspätung - auch ein Mangel?
- Formular Reisevollmacht
Reiserecht - das Spiel ist eröffnet!
Im Reiserecht begegnen sich mitunter Extreme. Sie bewegen sich zwischen Unverschämtheiten auf Seiten der Reiseveranstalter und der Vollkasko-Mentalität von Reisenden, die den Reisepreis am liebsten schon wegen eines Haares in der Suppe zurückfordern wollen. Dass der Gast den Bagger im Hinterhof des Urlaubshotels nicht hinnehmen muss, ist selbstverständlich. Dass bei Millionen von verkauften Pauschalreisen pro Jahr auch mal was ungewollt schief laufen kann, ist Teil des normalen Lebensrisikos. Förderlich für die Lösung solcher Konflikte ist bisweilen der gesunde Menschenverstand.Grundsätzliches zum Reiserecht
Eine Reise, die Sie bei einem Reisebüro buchen, beginnt mit einem Vertrag. Anlaufstelle für Beschwerden ist daher immer Ihr Vertragspartner. Der ist selten das Reisebüro - in der Regel treten Reisebüros lediglich als Reisevermittler auf. Ihre zornige Beschwerde ist dort also nicht gut aufgehoben. Haben Sie eine Pauschalreise (mehrere Leistungen in einem Paket, z.B. Flug plus Unterkunft) gebucht, ist der Reiseveranstalter das Ziel Ihrer Beschwerden und das BGB in aller Regel die Gesetzesgrundlage. Denn der muss die Reiseleistungen so erbringen, dass die Reise die zugesicherten Eigenschaften hat - ganz ohne Mängel. Haben Sie Ihre Traumreise dagegen selbst organisiert (z.B. Hotel, Flug, Mietwagen separat gebucht), haben Sie mehrere Verträge abgeschlossen, haben mehrere Vertragspartner und möglichweise auch andere Rechtsgrundlagen.Mängel bei einer Pauschalreise - was tun?
Bei Mängeln (so tatsächlich vorhanden) haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Weil Sie aber in aller Regel erst zu Hause Ansprüche geltend machen können (mit juristischer Hilfe), ist es wichtig dass Sie sich noch am Urlaubsort richtig verhalten. Stellen Sie dort beim Repräsentanten des Veranstalters ein schriftliches Abhilfeverlangen (zur Mängelbeseitigung), und setzen Sie eine Frist. Ist kein Repräsentant des Veranstalters am Urlaubsort, nehmen Sie direkten Kontakt zum Unternehmenssitz des Veranstalters auf. Besteht der Mangel weiter, dokumentieren Sie ihn fotografisch und sichern Sie sich die Aussagen von Zeugen. Verweigert der Veranstalter die Beseitigung, können Sie das selbst tun oder veranlassen, und das verauslagte Geld vom Veranstalter zurückfordern. Beachten Sie aber bitte, dass die Kosten dafür in einem angemessenen Rahmen bleiben müssen (sonst bleiben Sie möglichweise darauf sitzen).Flugverspätung - auch ein Mangel?
Flugverspätung, Ersatzbeförderung, überbuchte Flüge, Nichtbeförderung - auch Unzulänglichkeiten beim Transport können bei Pauschalreisen einen Reisemangel darstellen, für den Sie Ihre Rechte geltend machen können. Bei Individualreisen innerhalb der EU (oder wenn die Fluggesellschaft innerhalb der EU ansässig ist bzw. der Startflughafen in der EU liegt), gilt die EU-Verordnung 261/2004 über Fluggastrechte. Danach können Sie bei Flug-Annullierung, Nichtbeförderung, erheblicher Verspätung usw. Ausgleichsansprüche geltend machen. Das Reiserecht ist durch ein komplexes Ineinandergreifen verschiedener Rechtsbereiche geregelt. Wenn Sie Ansprüche geltend machen wollen, wenden Sie sich an einen echten Spezialisten. Einen Anwalt für Reiserecht finden Sie hier.Formular Reisevollmacht
ReisevollmachtHier Reisevollmacht für allein reisende Kinder und Jugendliche oder Reisevollmacht für mit nur einem Elternteil reisende Minderjährige downloaden. Merke: Je exotischer das Reiseland, desto wichtiger die Vollmacht. Ggf. Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beifügen.
Quelle: anwaltssuche.de, 02.03.2017 Downloads: 13733