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Reisen und das Gesetz
junges Paar an der Rezeption im Hotel Die gesetzlichen Regelungen für Pauschalreisen findet man im BGB und dort im Reiserecht. Pauschalreisen beinhalten viele einzelne Verträge. Kein mühsames Abstimmen der Anreise und der Hotelbuchung, keine extra Organisieren für Kinderbetreuung oder Wellness. Keine vielen Einzeverträge mit Hotel und Fluggesellschaft sind dadurch abzuschließen, sondern nurmehr ein Reisevertrag gem. § 651 a BGB. Ist man mit einem Bereich seines Urlaubes nicht zufrieden, so ist immer der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Bei einer Flugverspätung können möglicherweise Entschädigungsansprüche entstehen. Anders bei der selbst geplanten Reise und vielen einzelnen Vertragspartnern. Diese individuellen Reisen fallen nicht unter das Reiserecht.
Kann ich von meinem Reisevertrag zurücktreten
hölzerne Löffel mit bunten Tabletten Eine Reise nicht anzutreten ist nicht die Schwierigkeit. Die dabei anfallenden Stornokosten sind jedoch meist zu akzeptieren. Manchmal hilft eine Reiserücktrittsversicherung diese Kosten zu minimieren. Bedingung für ein Inkrafttreten der Versicherung ist in erster Linie eine Krankheit des Reisenden oder eines nahen Angehörigen, wenn sie einen Reiseantritt unmöglich macht oder auch eine andere ernste Lebenssituation. Eine Covid-19 Erkrankung kann ein Reiserücktrittsgrund sein. Ein ärztliches Attest muss der Erkrankte jedoch meist als Bestätigung seiner Reiseunfähigkeit vorlegen können. Befindet man sich in Quarantäne wegen eines Kontaktes mit einer infizierten Person, so ist dies für die Versicherung kein Reisekostenrücktrittsgrund. Manche Versicherungen schließen einen Pandemiefall von vornherein aus, es ist also vor Abschluss der Versicherung besser sich hierüber Sicherheit zu verschaffen.
Reiserechtslage zu Coronazeiten
junge Frau mit Atemmaske hält ihren gelben Koffer Das BGB nennt in § 651 h auch die Möglichkeiten unter denen ein Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten kann. Das Gesetz spricht von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung einer Reise unmöglich machen. Mitentscheidend ist vor allem auch eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Für den Kunden bleibt in diesem Fall der Reiserücktritt stornofrei. Auch deutsche Gerichte haben in 2020 schon Urteile gefällt. Die Rechtslage kann sich durch neuere Bestimmungen zu Covid-19 und der sich stets verändernden Krisenlage jederzeit ändern. Um schnell und aktuell gut beraten zu werden, holen Sie sich unverbindlich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.
Hilfreich: Reisevollmacht
