In langjähriger Praxis haben Banken bei der Vergabe von Krediten Bearbeitungsgebühren erhoben. Obwohl die Bezeichnungen oft unterschiedlich lauten, ging es letztendlich aber immer darum, dass das Kreditinstitut bei der Vergabe eines Darlehens, Dienstleistungen erbracht hat, u. a. die Kreditwürdigkeit des Kunden geprüft und hierfür beispielsweise eine Schufa-Auskunft eingeholt hat oder ähnliches. Diese Praxis war unzulässig, was der BGH in zwei für Verbraucher sehr wertvollen Urteilen am 13.05.2014 entschieden hat (Az. XI ZR 170/13 und Az. XI ZR 405/12).