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Überblick über das Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Personen, beziehungsweise Unternehmen. Das Zivilrecht ist klar vom Strafrecht zu trennen. Die Gesetze des Zivilrechts sind zumeist im BGB zu finden.
Privates und öffentliches Recht – die Unterschiede
Grundsätzlich basiert das Zivilrecht auf dem Grundsatz, dass jeder Bürger seinen freien Willen ausüben darf. Grundsätzlich ist es dem freien Willen des Bürgers überlassen ob er mit anderen in eine Rechtsbeziehung treten will. Etwa durch einen abgeschlossenen Vertrag. Das Zivilrecht ist nun für die Einhaltung der Rechte und Pflichten der geschlossenen Verträge unter Privatleuten zuständig. Das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern regelt dann das öffentliche Recht.
An einem Beispiel erklärt
Ein Beispiel wäre etwa wenn eine Privatperson einer anderen Privatperson Geld leiht. Leider bekommt man das Geld aber nicht wie vereinbart zurück. Es handelt sich also um ein Geschäft unter Privatleuten, darum ist auch das Zivilrecht zuständig. Das öffentliche Recht hingegen wird bemüht, wenn die Schulden dem Staat gegenüber bestehen. Man würde z.B. dem Finanzamt oder einer Verwaltungsbehörde, wie dem Versorgungsamt Geld schulden. Als Beispiel könnte hier das Begleichen einer Steuerschuld genannt werden.
Fachgebiete des Zivilrechts
Die Reichweite zivilrechtlichen Fachwissens ist erheblich. Schon aus diesem Grund spezialisieren sich Anwälte in der Regel innerhalb des Zivilrechts. Das Privatrecht behandelt u.a. das Erbrecht oder Familienrecht, außerdem gibt es das Sonderprivatrecht in dem es dann z.B. um Handelsrecht oder Arbeitsrecht geht. Ein Anwalt für Zivilrecht vertritt Ihre zivilrechtlichen Ansprüche mit viel Durchsetzungsvermögen und Effizienz, sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Zivilrecht in Augsburg in Anspruch.