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Zivilrecht kurzgefasst
Das Zivilrecht ist für die rechtlichen Beziehungen von Privatpersonen, auch natürliche Personen genannt, oder juristischen Personen wie z.B. Vereinen oder Unternehmen zuständig. Neben dem Zivilrecht gibt es noch das Strafrecht bzw. öffentliche Recht. Das Privatrecht ist überwiegend im BGB zu finden.
Privates und öffentliches Recht – die Unterschiede
Grundsätzlich basiert das Zivilrecht auf dem Grundsatz, dass jeder Bürger seinen freien Willen ausüben darf. Es ist jeder Person grundsätzlich gestattet, mit anderen Personen in eine Rechtsbeziehung zu treten oder auch auf diese zu verzichten. Ein gemeinsam geschlossener Vertrag zum Beispiel. Die Rechte und Pflichten, die beide Privatpersonen durch einen Vertrag eingehen sind im Zivilrecht geregelt. Das öffentliche Recht dagegen regelt unter anderem die Beziehung zwischen Bürgern und Staat.
An einem Beispiel erklärt
Zur Überbrückung leiht man z.B. einem Freund Geld um ihm aus einer finanziellen Notlage zu helfen. Nun bleibt die vereinbarte Rückzahlung leider aus. Da hier beide Personen als Privatmenschen gehandelt haben ist nun das Zivilrecht zuständig. Öffentliches Recht kommt zum Tragen, wenn der Staat involviert ist. In diesem Fall hat ein Amt eine Forderung und drängt auf Begleichung. Also z.B. eine Steuerschuld dem Finanzamt.
Fachgebiete des Zivilrechts
Es gibt sehr viele unterschiedliche Fachgebiete des Zivilrechts. Schon aus diesem Grund spezialisieren sich Anwälte in der Regel innerhalb des Zivilrechts. Diese sind u.a. das Reiserecht, Familienrecht oder Erbrecht. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert so wenden Sie sich an einen versierten Anwalt für Zivilrecht. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Anwalt für Zivilrecht in Dortmund oder Ihrer Nähe.