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Zivilrecht
Die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen oder juristischen Personen wie Firmengesellschaften werden vom Zivilrecht geregelt. Es gibt eine klare Differenzierung vom Strafrecht bzw. öffentlichen Recht. Das Privatrecht ist überwiegend im BGB zu finden.
Privates Recht und Strafrecht die Unterschiede
Das Zivilrecht basiert auf dem Grundsatz, dass der Staat den freien Willen seiner Bürger achtet. Es ist dem Einzelnen also grundsätzlich freigestellt, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten. Ein gemeinsam geschlossener Vertrag zum Beispiel. Das Zivilrecht ist nun für die Einhaltung der Rechte und Pflichten der geschlossenen Verträge unter Privatleuten zuständig. Die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat regelt dann das öffentliche Recht.
Hier ein Beispiel
Sie haben einem Verwandten einen Privatkredit gewährt. Nun bekommt man das geliehene Geld leider nicht mehr wie vereinbart zurück. Dies ist ein klarer Fall für das Privatrecht, denn die beiden Parteien sind beides Privatpersonen. Schuldet man hingegen dem Staat Geld, so ist es das öffentliche Recht welches zuständig ist. In diesem Fall hat ein Amt eine Forderung und drängt auf Begleichung. Das könnten Müllgebühren sein genauso wie eine Steuerschuld.
Die vielen Fachrichtungen des Privatrechts
Die Reichweite zivilrechtlichen Fachwissens ist erheblich. Aus diesem Grund gibt es viele Anwälte mit Spezifikation auf ein Thema des Zivilrechts. Zum Privatrecht gehören die Bereiche des Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Ein Rechtsanwalt für Zivilrecht wird Ihnen im Streitfall gute Hilfe leisten und dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Unser Rat: schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Zivilrecht in Hamburg.