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Das Zivilrecht
Vom Zivilrecht geregelt wird die Rechtsbeziehung zwischen Bürgern oder juristischen Personen, also Unternehmen oder Vereinen. Neben dem Zivilrecht gibt es noch das Strafrecht bzw. öffentliche Recht. Die Gesetze des Zivilrechts sind zumeist im BGB zu finden.
Zivilrecht und öffentliches Recht gegenübergestellt
Grundsätzlich basiert das Zivilrecht auf dem Grundsatz, dass jeder Bürger seinen freien Willen ausüben darf. Jeder Privatperson steht es also frei in eine Rechtsbeziehung mit einer anderen Person zu treten. Etwa durch einen abgeschlossenen Vertrag. Die Rechte und Pflichten, die beide Privatpersonen durch einen Vertrag eingehen sind im Zivilrecht geregelt. Das öffentliche Recht dagegen regelt unter anderem die Beziehung zwischen Bürgern und Staat.
Am Beispiel den Unterschied erklärt
Sie haben einem Verwandten einen Privatkredit gewährt. Leider bekommt man das Geld aber nicht wie vereinbart zurück. Muss man vor Gericht um sein Geld wieder zu bekommen, so ist in diesem Streit zwischen zwei Privatpersonen ganz klar das Zivilrecht anzuwenden. Wird dagegen dem Staat Geld geschuldet, so wird öffentliches Recht angewandt. Man würde z.B. dem Finanzamt oder einer Verwaltungsbehörde, wie dem Versorgungsamt Geld schulden. Das könnten Müllgebühren sein genauso wie eine Steuerschuld.
Die Sparten des Zivilrechts
Die Fachbereiche des Zivilrechts sind sehr vielfältig. Deshalb sind Anwälte des Zivilrechts meist auf ein- oder zwei Fachgebiete spezialisiert. Einige davon sind beispielsweise das Familienrecht, das Erbrecht oder auch das Handelsrecht, welches wiederum genau genommen zum Sonderprivatrecht gehört. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert so wenden Sie sich an einen versierten Anwalt für Zivilrecht. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Zivilrecht in Hannover in Anspruch.