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Das Zivilrecht im Überblick
Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, ist für die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen oder juristischen Personen, wie Vereinen oder Unternehmen zuständig. Es gibt eine klare Differenzierung vom Strafrecht bzw. öffentlichen Recht. Die Gesetzestexte des Zivilrechts findet man überwiegend im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Zivilrecht (oder auch Privatrecht) und öffentliches Recht fußen auf unterschiedlichen Grundlagen.
Jedem Bürger wird prinzipiell das Recht auf die Ausübung seines freien Willens zugestanden. Jeder Privatperson steht es also frei in eine Rechtsbeziehung mit einer anderen Person zu treten. Etwa durch einen abgeschlossenen Vertrag. Die Rechte und Pflichten, die beide Privatpersonen durch einen Vertrag eingehen sind im Zivilrecht geregelt. Das öffentliche Recht wird bemüht, wenn es sich um Beziehungen zwischen Staat und Bürger handelt oder auch wenn es um die Organisation und Funktion des Staats beispielsweise die Zuständigkeit der einzelnen Behörden und Gerichte geht.
Am Beispiel den Unterschied erklärt
Sie haben einem Verwandten einen Privatkredit gewährt. Leider bekommt man das Geld aber nicht wie vereinbart zurück. Hier findet das Zivilrecht Anwendung, denn es geht um schuldrechtliche Angelegenheiten zwischen Privatpersonen. Das öffentliche Recht hingegen wird bemüht, wenn die Schulden dem Staat gegenüber bestehen. Man würde z.B. dem Finanzamt oder einer Verwaltungsbehörde, wie dem Versorgungsamt Geld schulden. Klassisches Beispiel ist hier natürlich eine Steuerschuld.
Sparten des Privatrechts
Im Privatrecht gibt es sehr viele Sparten. Ein Anwalt für Zivilrecht wird sich deshalb immer auf ein Thema des Zivilrechts fokussieren. Einige davon sind beispielsweise das Familienrecht, das Erbrecht oder auch das Handelsrecht, welches wiederum genau genommen zum Sonderprivatrecht gehört. Müssen Sie Ihr Recht gerichtlich durchsetzen, wenden Sie sich am besten an einen versierten Anwalt für Zivilrecht. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Zivilrecht in Heidelberg in Anspruch.