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Das Zivilrecht im Überblick
Das Zivilrecht ist für die rechtlichen Beziehungen von Privatpersonen, auch natürliche Personen genannt, oder juristischen Personen wie z.B. Vereinen oder Unternehmen zuständig. Privates Recht ist vom öffentlichen Recht klar abgegrenzt Die meisten Gesetze des Zivilrechts sind im BGB zusammengefasst.
Privates und öffentliches Recht – die Unterschiede
Das Zivilrecht basiert auf dem Grundsatz, dass der Staat den freien Willen seiner Bürger achtet. Ob eine Privatperson eine Rechtsbeziehung mit einer anderen Person eingehen will, das gehört also zum freien Willen eines jeden Bürgers. Wie ein abgeschlossener Vertrag beispielsweise. Rechte und Pflichten beider rechtlich gleichgestellten Vertragspartner findet man im Zivilrecht. Die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat regelt dann das öffentliche Recht.
An einem Beispiel erklärt
Ein Beispiel wäre etwa wenn eine Privatperson einer anderen Privatperson Geld leiht. Dieser bleibt aber das Geld schuldig. Dies ist ein klarer Fall für das Privatrecht, denn die beiden Parteien sind beides Privatpersonen. Im öffentlichen Recht würde das Geld dem Staat geschuldet werden. Das Geld würde dann dem Finanzamt oder einer anderen Verwaltungsbehörde geschuldet. Klassisches Beispiel ist hier natürlich eine Steuerschuld.
Sparten des Privatrechts
Es gibt sehr viele unterschiedliche Fachgebiete des Zivilrechts. Aus diesem Grund gibt es viele Anwälte mit Spezifikation auf ein Thema des Zivilrechts. Hierzu gehört das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Erbrecht und auch das Familienrecht. Müssen Sie Ihr Recht gerichtlich durchsetzen, wenden Sie sich am besten an einen versierten Anwalt für Zivilrecht. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Zivilrecht in München in Anspruch.