Einen Anwalt für Zivilrecht in Saarbrücken finden
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Das Zivilrecht im Überblick
Das Zivilrecht, oder auch Privatrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern oder auch juristischen Personen wie Firmen, AGs, GmbHs etc. Privates Recht ist vom öffentlichen Recht klar abgegrenzt Das Privatrecht ist überwiegend im BGB zu finden.
Zivilrecht und öffentliches Recht gegenübergestellt
Jeder Bürger hat prinzipiell das Recht auf die Ausübung seines freien Willens. Es ist jeder Person grundsätzlich gestattet, mit anderen Personen in eine Rechtsbeziehung zu treten oder auch auf diese zu verzichten. Üblicherweise funktioniert dies durch das Abschließen von Verträgen. Rechte und Pflichten beider rechtlich gleichgestellten Vertragspartner findet man im Zivilrecht. Das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern regelt dann das öffentliche Recht.
Der Unterschied zwischen Privat- und Öffentlichem Recht im Beispiel
Sie haben einem Verwandten einen Privatkredit gewährt. Dieser bleibt aber das Geld schuldig. In diesem Fall haben die betroffenen Personen als Privatmenschen agiert und das zuständige Recht ist deshalb das Zivilrecht. Im öffentlichen Recht würde das Geld dem Staat geschuldet werden. Man würde z.B. dem Finanzamt oder einer Verwaltungsbehörde, wie dem Versorgungsamt Geld schulden. Klassisches Beispiel ist hier natürlich eine Steuerschuld.
Die Sparten des Zivilrechts
Das Zivilrecht hat sehr viele Sparten. Deshalb sind Anwälte des Zivilrechts meist auf ein- oder zwei Fachgebiete spezialisiert. Zum Privatrecht gehören die Bereiche des Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Im Streitfall wenden Sie sich am besten an einen Fachmann und vertrauen sich einem Anwalt für Zivilrecht an. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Zivilrecht in Saarbrücken in Anspruch.