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Das Zivilrecht kurz erläutert
Das Zivilrecht, oder auch Privatrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern oder auch juristischen Personen wie Firmen, AGs, GmbHs etc. Privates Recht ist vom öffentlichen Recht klar abgegrenzt Das Privatrecht ist überwiegend im BGB zu finden.
Was das Zivilrecht vom Strafrecht unterscheidet
Jeder Bürger hat prinzipiell das Recht auf die Ausübung seines freien Willens. Es ist dem Einzelnen also grundsätzlich freigestellt, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten. Etwa durch einen abgeschlossenen Vertrag. Das Zivilrecht ist nun für die Einhaltung der Rechte und Pflichten der geschlossenen Verträge unter Privatleuten zuständig. Die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat regelt dann das öffentliche Recht.
Zivilrecht versus Öffentliches Recht an einem Beispiel erklärt
Ein Freund leiht einem Bekannten oder Verwandten Geld. Der Verwandte verweigert die vereinbarte Rückzahlung. Da hier beide Personen als Privatmenschen gehandelt haben ist nun das Zivilrecht zuständig. Öffentliches Recht kommt zum Tragen, wenn der Staat involviert ist. Wenn etwa eine Verwaltungsbehörde oder das Finanzamt Forderungen an eine Privatperson hat. Dies wäre beispielsweise der Fall bei einer nicht beglichenen Steuerschuld.
Die Sparten des Zivilrechts
Es gibt sehr viele unterschiedliche Fachgebiete des Zivilrechts. Deshalb sind Anwälte des Zivilrechts meist auf ein- oder zwei Fachgebiete spezialisiert. Diese sind u.a. das Reiserecht, Familienrecht oder Erbrecht. Ein Rechtsanwalt für Zivilrecht wird Ihnen im Streitfall gute Hilfe leisten und dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Zivilrecht in Saarbrücken.