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Zivilrecht kurzgefasst
Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, ist für die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen oder juristischen Personen, wie Vereinen oder Unternehmen zuständig. Das Zivilrecht ist klar vom Strafrecht zu trennen. Die Gesetzestexte findet man vor allem im BGB.
Privates und öffentliches Recht – die Unterschiede
Das Zivilrecht geht davon aus, dass jeder Einzelperson im Staat die Ausübung eines freien Willens zusteht. Grundsätzlich ist es dem freien Willen des Bürgers überlassen ob er mit anderen in eine Rechtsbeziehung treten will. Ein gemeinsam geschlossener Vertrag zum Beispiel. Das Zivilrecht ist nun für die Einhaltung der Rechte und Pflichten der geschlossenen Verträge unter Privatleuten zuständig. Das öffentliche Recht regelt wiederum das Verhältnis zwischen Staat und Bürger oder auch die Organisation des Staates durch z.B. Klärung der Zuständigkeiten von Behörden und Gerichten.
Zivilrecht versus Öffentliches Recht an einem Beispiel erklärt
Sie haben einem Verwandten einen Privatkredit gewährt. Nun bleibt die vereinbarte Rückzahlung leider aus. Hier findet das Zivilrecht Anwendung, denn es geht um schuldrechtliche Angelegenheiten zwischen Privatpersonen. Das öffentliche Recht hingegen wird bemüht, wenn die Schulden dem Staat gegenüber bestehen. Man würde z.B. dem Finanzamt oder einer Verwaltungsbehörde, wie dem Versorgungsamt Geld schulden. Also z.B. eine Steuerschuld dem Finanzamt.
Die Sparten des Zivilrechts
Das Zivilrecht hat sehr viele Fachbereiche. Dies ist auch der Grund warum Anwälte für Zivilrecht sich meist auf ein Fachgebiet spezifizieren. Diese sind u.a. das Reiserecht, Familienrecht oder Erbrecht. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert so wenden Sie sich an einen versierten Anwalt für Zivilrecht. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Zivilrecht in Stuttgart in Anspruch.