Rechtsanwalt für Erbrecht in Bad Schwalbach
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Bad Schwalbach Mandate annehmen
Frank Fischer
Aarstraße 96, 65232 Taunussteinin 5.9 km Entfernung
Stefanie Werder
Fachanwalt für Familienrecht|6538Weiherstraße 8, 65232 Taunusstein
in 5.9 km Entfernung
Veronika Schäfer
Am Hohlbusch 1, 65388 Schlangenbadin 6.0 km Entfernung
Bernt Haarich
Schützenstraße 3, 65195 Wiesbadenin 10.1 km Entfernung
Mathias Scherer
Aarstraße 1, 65195 Wiesbadenin 10.1 km Entfernung
Otto Schirmer
Rheingauer Straße 29, 65343 Eltville am Rheinin 11.0 km Entfernung
Andrea Uhlich
Fachanwalt für Erbrecht|6538Schwalbacher Straße 33, 65343 Eltville am Rhein
in 11.0 km Entfernung
Simon L. Scherer
Im Mühlholz 28, 65326 Aarbergenin 11.7 km Entfernung
Peter S. Lampert
Rauenthaler Straße 11a, 65197 Wiesbadenin 12.7 km Entfernung
Petra Gelsheimer
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Wilhelminenstraße 1 A, 65193 Wiesbaden
in 12.7 km Entfernung
Wunibald Böhmer
Söhnleinstraße 17, 65201 Wiesbadenin 13.4 km Entfernung
Peter Reitz
Im Weingarten 51, 65201 Wiesbadenin 13.4 km Entfernung
Sabine Platt
Spiegelgasse 9, 65183 Wiesbadenin 13.9 km Entfernung
Ingrid Seifert-Raab
Wilhelmstraße 36, 65183 Wiesbadenin 13.9 km Entfernung
Johannes Stenzel
Marktstraße 21, 65183 Wiesbadenin 13.9 km Entfernung
Steffen Thüsing
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Wilhelmstraße 58/58a, 65183 Wiesbaden
in 13.9 km Entfernung
Johannes Zimmermann
Taunusstraße 5 A, 65183 Wiesbadenin 13.9 km Entfernung
Gota Biehler
Fachanwalt für Erbrecht|6538Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbaden
in 14.3 km Entfernung
Martin Klemm
Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbadenin 14.3 km Entfernung
Benedikt Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 14.3 km Entfernung
Gregor Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 14.3 km Entfernung
Delia Reinders
Fachanwalt für Familienrecht|6538Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 14.3 km Entfernung
Wolfgang Reiter
Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbadenin 14.3 km Entfernung
Susanne Rösch
Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbadenin 14.3 km Entfernung
Michael Schlempp
Oranienstraße 20, 65185 Wiesbadenin 14.3 km Entfernung
Hedda Schmitter
Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbadenin 14.3 km Entfernung
Ursula Weddig
Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbadenin 14.3 km Entfernung
Frank-Conny Kreker
Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbadenin 15.0 km Entfernung
Silke Giesa
Fachanwalt für SteuerrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 15.6 km Entfernung
Roman Alexander Kütterer
Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbadenin 15.6 km Entfernung
Manfred Plass
Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbadenin 15.6 km Entfernung
Thomas Röskens
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 15.6 km Entfernung
Sebastian Stritter
Fachanwalt für Erbrecht|6538Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 15.6 km Entfernung
Sven Lichte
Danziger Straße 64, 65191 Wiesbadenin 15.7 km Entfernung
Thomas Noske
Köpfchenweg 23a, 65191 Wiesbadenin 15.7 km Entfernung
Alexander Hüttenrauch
Fachanwalt für SteuerrechtHauptstraße 46, 65375 Oestrich-Winkel
in 15.9 km Entfernung
Tomas Boennecken
Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbadenin 16.2 km Entfernung
Bernd Schleimer
Schwalbacher Straße 66, 56355 Nastättenin 17.3 km Entfernung
Alexandra Siedler
Fachanwalt für Familienrecht|6538Leipziger Straße 5, 55218 Ingelheim am Rhein
in 18.4 km Entfernung
Martin Vogelsberger
Albert-Schweitzer-Straße 3, 55218 Ingelheim am Rheinin 18.4 km Entfernung
Das Erbrecht
Stirbt ein Mensch, sind einige Dinge zu klären. Dies wird mit dem Erbrechtsgesetz erleichtert. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Einen Erbvertrag schließen
Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Entscheidet sich der Erblasser für das Testament, so kann er darin alle Angelegenheiten nach seinem Tod selbst und alleine regeln, ändern oder auch wieder aufheben. Nicht so bei einem Erbvertrag. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Fragen zur Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht beantworten.
Der testamentarische Erbfall
Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt / Anwältin für Erbrecht in Bad Schwalbach.
Testamentsanfechtung
Die Möglichkeit eine testamentarische Verfügung anzufechten macht unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Die Erben werden in diesem Fall als Miterben bezeichnet. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.
Die gesetzliche Erbfolge
In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.
Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe
Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Wird ein bereits volljähriger Mensch adoptiert, so ist das Adoptionsrecht hier deutlich enger eingegrenzt. Es erstreckt sich ausschließlich auf die Erbansprüche der verstorbenen Adoptionseltern. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.
Erben als Erbe der sogenannten 2. Ordnung
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.
Das Erbe der 3. Ordnung
Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Sind die Großeltern bereits vor dem Enkel verstorben, so erben deren Kinder, also Onkel oder Tante des Erblassers.
Das Erbe der 4. Ordnung
Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Nur die Abkömmlinge des Erblassers, sowie sein Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben im Falle der Enterbung ein Recht auf das Pflichtteil. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. 50 % des eigentlichen Erbteiles ist der Pflichtteilsanspruch. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.
Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?
Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Den Pflichtteilsverzicht oder die Zustimmung als Erbe zum Pflichtteilsverzicht eines anderen Erben sollte man nicht ohne anwaltliche Hilfe machen und bestmöglich notariell beglaubigen lassen.
In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.
Soll ein erbberechtigter Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen werden, so muss dies per Testament schriftlich festgelegt und begründet werden. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Ein Erbrechtsanwalt in Bad Schwalbach berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.
In das Erbe einwilligen
Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.
Ein Erbe ausschlagen
Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Haftungsbeschränkung während der ersten drei Monate. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man entweder durch Drohung oder Täuschung zur Annahme gezwungen wurde, oder wenn man bei der Annahme der Erbschaft einem Irrtum unterlegen ist. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.