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Anwälte für Erbrecht in Bremen Mitte für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Bremen Mitte Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Arend-Holzkämper

Altenwall 20, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gerhard Bunn

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Am Wall 190, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Eckert

Birkenstraße 47 | 48, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Einem

Am Wall 199, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Friedeberg

Schlachte 21, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Wolfgang Hirt

Am Wall 190, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Alexander Jamnig

Obernstraße 39-43, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Folker Schönigt

Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Magdalene Specht

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Altenwall 9, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Cornelia Swital

Faulenstraße 65, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dieter Antonius Beine

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Neukirchstraße 54, 28215 Bremen
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Denise Fromme

Fachanwalt für Familienrecht
Hemmstraße 165, 28215 Bremen
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nicole Gronemeyer

Hemmstraße 165, 28215 Bremen
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jan Richard Großmann

Parkallee 28, 28209 Bremen
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Rolf Meer

Sedanstraße 68, 28201 Bremen
in 2.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Arnd Hochhuth

Orleansstraße 21, 28211 Bremen
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Catharina Lessing

Vionvillestraße 20, 28211 Bremen
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jens-Ulrich Lenski

Schwachhauser Heerstraße 266 b, 28359 Bremen
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Maren Wilhelm

Leher Heerstraße 25, 28359 Bremen
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dieter Witkabel

Hastedter Heerstraße 32, 28207 Bremen
in 4.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Winfried Delitzsch

Büchnerstraße 4, 28279 Bremen
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Esther Schönewald

Nernststraße 4, 28357 Bremen
in 6.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Birgit Reinartz

Hertha-Sponer-Straße 17, 28816 Stuhr
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Saliha Dilek Peter

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Yorckstraße 5, 27751 Delmenhorst
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ulrike Habermeyer

Lange Straße 85-86, 27749 Delmenhorst
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Holger Dittrich

Hauptstraße 8, 28844 Weyhe
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jürgen Sander

Fachanwalt für Steuerrecht|204
An der Beeke 22, 28844 Weyhe
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Lothar Köhler

Fachanwalt für Erbrecht
Am Raderberg 1, 28717 Bremen
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Cornelia Freytag

Am Sedanplatz 2, 28757 Bremen
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Joachim Blohme

Unter den Eichen 12, 28876 Oyten
in 15.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Roland Heinrich Rhode

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Bördestraße 41, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Almuth Wagner

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Reinhard Wagner

Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cordt Lattmann

Bergweg 1, 27777 Ganderkesee
in 18.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Florian Bühler

Fachanwalt für Medizinrecht|204
Georg-Hoffmann-Straße 20, 28857 Syke
in 19.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Joachim Busch

Achimer Brückenstraße 5, 28832 Achim
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hannah Schwarz-Kaschke

Fachanwalt für Familienrecht
Obernstraße 63, 28832 Achim
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Eghard Teichmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Steuben-Allee 3, 28832 Achim
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nanette Teichmann

Steuben-Allee 3, 28832 Achim
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Tobias Schmidt

Landrat-Christians-Straße 96, 28779 Bremen
in 19.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Bremen Mitte
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht kurzgefasst

Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.

Erben mit Erbvertrag

Neben dem Testament gibt es auch die Möglichkeit eines Erbvertrages um bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Ein Erbvertrag kann nicht alleine abgeschlossen werden, es braucht wenigstens zwei Personen, häufig handelt es sich hier um die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin für Erbrecht.

Erben mit Testament

Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Bremen Mitte zuverlässigen Rechtsrat.

Die Anfechtung des Testaments

Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.

Was beschreibt den Begriff Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.

Erben nach dem Gesetz

Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Ohne eigene Nachkommen erbt der hinterbliebene Ehegatte sogar ¾ des Vermögens. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt für Erbrecht wenden.

Erben der ersten Ordnung

Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.

Die Erben der zweiten Ordnung

Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.

Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung

Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Sind die Großeltern bereits vor dem Enkel verstorben, so erben deren Kinder, also Onkel oder Tante des Erblassers.

Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus

Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil

Nur die Abkömmlinge des Erblassers, sowie sein Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben im Falle der Enterbung ein Recht auf das Pflichtteil. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Es ist der Verkehrswert des gesamten Erbes zu ermitteln und zum Beispiel bestehende Schulden des Erblassers abzuziehen, Schenkungen müssen aufgeführt werden. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Als Pflichtteilsberechtigter muss man den Anspruch auf sein Pflichtteil einfordern.

Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?

Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.

Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.

Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Bremen Mitte.

Dem Erbe zustimmen

Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.

Das Erbe nicht annehmen

Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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