Ihren Anwalt für Erbrecht in Bremen Ost finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Bremen Ost Mandate annehmen

Jens-Ulrich Lenski
Schwachhauser Heerstraße 266 b, 28359 Bremenin 3.7 km Entfernung

Maren Wilhelm
Leher Heerstraße 25, 28359 Bremenin 3.7 km Entfernung

Esther Schönewald
Nernststraße 4, 28357 Bremenin 4.0 km Entfernung

Dieter Witkabel
Hastedter Heerstraße 32, 28207 Bremenin 4.3 km Entfernung

Arnd Hochhuth
Orleansstraße 21, 28211 Bremenin 4.4 km Entfernung

Catharina Lessing
Vionvillestraße 20, 28211 Bremenin 4.4 km Entfernung

Jan Richard Großmann
Parkallee 28, 28209 Bremenin 5.2 km Entfernung

Rolf Meer
Sedanstraße 68, 28201 Bremenin 6.9 km Entfernung

Dieter Antonius Beine
Fachanwalt für Erbrecht|6538Neukirchstraße 54, 28215 Bremen
in 7.0 km Entfernung

Denise Fromme
Fachanwalt für FamilienrechtHemmstraße 165, 28215 Bremen
in 7.0 km Entfernung

Nicole Gronemeyer
Hemmstraße 165, 28215 Bremenin 7.0 km Entfernung

Katja Arend-Holzkämper
Altenwall 20, 28195 Bremenin 7.2 km Entfernung

Gerhard Bunn
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Am Wall 190, 28195 Bremen
in 7.2 km Entfernung

Peter Eckert
Birkenstraße 47 | 48, 28195 Bremenin 7.2 km Entfernung

Joachim Einem
Am Wall 199, 28195 Bremenin 7.2 km Entfernung

Frank Friedeberg
Schlachte 21, 28195 Bremenin 7.2 km Entfernung

Wolfgang Hirt
Am Wall 190, 28195 Bremenin 7.2 km Entfernung

Alexander Jamnig
Obernstraße 39-43, 28195 Bremenin 7.2 km Entfernung

Folker Schönigt
Wachtstraße 17-24, 28195 Bremenin 7.2 km Entfernung

Magdalene Specht
Fachanwalt für Familienrecht|6538Altenwall 9, 28195 Bremen
in 7.2 km Entfernung

Cornelia Swital
Faulenstraße 65, 28195 Bremenin 7.2 km Entfernung

Winfried Delitzsch
Büchnerstraße 4, 28279 Bremenin 7.3 km Entfernung

Hans-Joachim Blohme
Unter den Eichen 12, 28876 Oytenin 8.3 km Entfernung

Holger Dittrich
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204Hauptstraße 8, 28844 Weyhe
in 12.5 km Entfernung

Jürgen Sander
Fachanwalt für Steuerrecht|204An der Beeke 22, 28844 Weyhe
in 12.5 km Entfernung

Hans-Joachim Busch
Achimer Brückenstraße 5, 28832 Achimin 13.0 km Entfernung

Hannah Schwarz-Kaschke
Fachanwalt für FamilienrechtObernstraße 63, 28832 Achim
in 13.0 km Entfernung

Eghard Teichmann
Fachanwalt für ArbeitsrechtSteuben-Allee 3, 28832 Achim
in 13.0 km Entfernung

Nanette Teichmann
Fachanwalt für Familienrecht|3456Steuben-Allee 3, 28832 Achim
in 13.0 km Entfernung

Birgit Reinartz
Hertha-Sponer-Straße 17, 28816 Stuhrin 13.5 km Entfernung

Saliha Dilek Peter
Fachanwalt für Familienrecht|6538Yorckstraße 5, 27751 Delmenhorst
in 15.0 km Entfernung

Lothar Köhler
Fachanwalt für ErbrechtAm Raderberg 1, 28717 Bremen
in 17.3 km Entfernung

Roland Heinrich Rhode
Bördestraße 41, 27711 Osterholz-Scharmbeckin 17.4 km Entfernung

Almuth Wagner
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 17.4 km Entfernung

Reinhard Wagner
Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeckin 17.4 km Entfernung

Ulrike Habermeyer
Lange Straße 85-86, 27749 Delmenhorstin 18.8 km Entfernung

Thomas W. Polster
Fachanwalt für Erbrecht|6538Hauptstraße 15, 27412 Tarmstedt
in 25.2 km Entfernung
Erbrecht kurzgefasst
Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.
Wann macht ein Erbvertrag Sinn?
Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Den Inhalt seines Testamentes, die Regelung seiner Angelegenheiten, bestimmt der Erblasser selbst. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.
Erben mit Testament
Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Ist man Erbe, wird man, wie auch alle übrigen Erben, vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem man zur Testamentseröffnung eingeladen wird. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Bremen Ost.
Testamentsanfechtung
Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.
Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.
Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.
Erben nach dem Gesetz
Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Ohne eigene Nachkommen erbt der hinterbliebene Ehegatte sogar ¾ des Vermögens. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.
Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe
Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Ist man vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern unehelich geboren, so kann diese Regel leider nicht angewandt werden. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.
Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?
Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.
Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung
Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Ist ein Großelternteil bereits verstorben, so erben wiederum dessen Kinder.
Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen
Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.
Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat
Nur die Abkömmlinge des Erblassers, sowie sein Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben im Falle der Enterbung ein Recht auf das Pflichtteil. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.
Wie wird der Pflichtteil errechnet?
Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Erbstreitigkeiten machen es oft notwendig für die Berechnung einen Gutachter heranzuziehen. Als Pflichtteilsberechtigter muss man den Anspruch auf sein Pflichtteil einfordern.
Kann man auf sein Pflichtteil verzichten?
Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Den Pflichtteilsverzicht oder die Zustimmung als Erbe zum Pflichtteilsverzicht eines anderen Erben sollte man nicht ohne anwaltliche Hilfe machen und bestmöglich notariell beglaubigen lassen.
Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.
Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Ein Erbrechtsanwalt in Bremen Ost berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.
Dem Erbe zustimmen
Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.
Wie schlägt man ein Erbe aus?
Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Diese sorgt zumindest drei Monate lang für eine Verschonung von der Pflicht zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Dies muss unverzüglich erfolgen. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man entweder durch Drohung oder Täuschung zur Annahme gezwungen wurde, oder wenn man bei der Annahme der Erbschaft einem Irrtum unterlegen ist. Es ist eine Anfechtungsfrist von normalerweise sechs Wochen zu beachten.