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Finden Sie einen Anwalt für Erbrecht in Bremen Ost für Ihre Rechtsfragen

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Bremen Ost Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Jens-Ulrich Lenski

Schwachhauser Heerstraße 266 b, 28359 Bremen
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Maren Wilhelm

Leher Heerstraße 25, 28359 Bremen
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Esther Schönewald

Nernststraße 4, 28357 Bremen
in 4.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Witkabel

Hastedter Heerstraße 32, 28207 Bremen
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arnd Hochhuth

Orleansstraße 21, 28211 Bremen
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Catharina Lessing

Vionvillestraße 20, 28211 Bremen
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Richard Großmann

Parkallee 28, 28209 Bremen
in 5.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rolf Meer

Sedanstraße 68, 28201 Bremen
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Antonius Beine

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Neukirchstraße 54, 28215 Bremen
in 7.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Denise Fromme

Fachanwalt für Familienrecht
Hemmstraße 165, 28215 Bremen
in 7.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicole Gronemeyer

Hemmstraße 165, 28215 Bremen
in 7.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Arend-Holzkämper

Altenwall 20, 28195 Bremen
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerhard Bunn

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Am Wall 190, 28195 Bremen
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Eckert

Birkenstraße 47 | 48, 28195 Bremen
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Einem

Am Wall 199, 28195 Bremen
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Friedeberg

Schlachte 21, 28195 Bremen
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Hirt

Am Wall 190, 28195 Bremen
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Jamnig

Obernstraße 39-43, 28195 Bremen
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Folker Schönigt

Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Magdalene Specht

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Altenwall 9, 28195 Bremen
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cornelia Swital

Faulenstraße 65, 28195 Bremen
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Winfried Delitzsch

Büchnerstraße 4, 28279 Bremen
in 7.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Joachim Blohme

Unter den Eichen 12, 28876 Oyten
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger Dittrich

Hauptstraße 8, 28844 Weyhe
in 12.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jürgen Sander

Fachanwalt für Insolvenzrecht|204
An der Beeke 22, 28844 Weyhe
in 12.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Joachim Busch

Achimer Brückenstraße 5, 28832 Achim
in 13.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hannah Schwarz-Kaschke

Fachanwalt für Familienrecht
Obernstraße 63, 28832 Achim
in 13.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Eghard Teichmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Steuben-Allee 3, 28832 Achim
in 13.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nanette Teichmann

Steuben-Allee 3, 28832 Achim
in 13.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Reinartz

Hertha-Sponer-Straße 17, 28816 Stuhr
in 13.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Saliha Dilek Peter

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Yorckstraße 5, 27751 Delmenhorst
in 15.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Lothar Köhler

Fachanwalt für Erbrecht
Am Raderberg 1, 28717 Bremen
in 17.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Roland Heinrich Rhode

Bördestraße 41, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 17.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Almuth Wagner

Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 17.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Reinhard Wagner

Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 17.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Habermeyer

Lange Straße 85-86, 27749 Delmenhorst
in 18.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas W. Polster

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Hauptstraße 15, 27412 Tarmstedt
in 25.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Bremen Ost
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht kurzgefasst

Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Hat man genaue Vorstellungen von der Verteilung des Erbes, kann man das mit einem schriftlichen letzten Willen jederzeit machen.

Was ist ein Erbvertrag?

Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Entscheidet sich der Erblasser für das Testament, so kann er darin alle Angelegenheiten nach seinem Tod selbst und alleine regeln, ändern oder auch wieder aufheben. Ein Erbvertrag funktioniert anders. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.

Der testamentarische Erbfall

Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Die Person, die Zugang zur Wohnung des Erblassers hat, sollte diese unverzüglich nach einem oder mehreren Testamenten durchsuchen. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. In diesem Fall wendet man sich an das örtliche Nachlass- bzw. Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt / Anwältin für Erbrecht in Bremen Ost.

Wie fechtet man ein Testament an?

Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.

Erbengemeinschaft - Was ist das?

Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.

Das gesetzliche Erbe

Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe

Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder – vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.

Erben als Erbe der sogenannten 2. Ordnung

Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.

Das Erbe der 3. Ordnung

Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.

Das Erbe der 4. Ordnung

Es gilt hier den Stammbaum zu beachten, da man bei der 4. Ordnung auf Urgroßeltern und noch weiter zurückliegende Generationen zurückgreifen muß. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil

Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie wird der Pflichtteil ermittelt?

Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Es ist der Verkehrswert des gesamten Erbes zu ermitteln und zum Beispiel bestehende Schulden des Erblassers abzuziehen, Schenkungen müssen aufgeführt werden. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.

Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?

Durch den Pflichtteilsverzicht verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter im Erbfall auf sein Pflichtteilsrecht, welches ihm als nahen Verwandten seinen Pflichtteil sichert. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Die schriftliche Zustimmung aller Erben ist Voraussetzung für den Pflichtteilsverzicht. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.

In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.

Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Bremen Ost.

Das Erbe annehmen

Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Stellt man fest, dass das Erbe hauptsächlich die Übernahme einer Schuldenlast bedeutet, so hat man die Möglichkeit das Erbe abzulehnen. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.

Wie schlägt man ein Erbe aus?

Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Die einzige Möglichkeit dafür besteht in der Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.

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