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Anwälte für Erbrecht, die in Buchholz Mandate annehmen
Hans-Werner Abraham
Fachanwalt für Familienrecht|3456Breite Straße 9, 21244 Buchholz in der Nordheide
Gundula Haefner
Am Heidberg 7, 21244 Buchholz in der NordheideDas Erbrecht
Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Oft gibt es weder Testament noch Verfügung, in solchen Fällen wird dann das gesetzliche Erbrecht angewandt. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Was ist ein Erbvertrag?
Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Entscheidet sich der Erblasser für das Testament, so kann er darin alle Angelegenheiten nach seinem Tod selbst und alleine regeln, ändern oder auch wieder aufheben. Nicht so bei einem Erbvertrag. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.
Der testamentarische Erbfall
Was muss als Erbe bedacht werden, wenn der Erbfall eintritt. Die Person, die Zugang zur Wohnung des Erblassers hat, sollte diese unverzüglich nach einem oder mehreren Testamenten durchsuchen. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Ist man Erbe, wird man, wie auch alle übrigen Erben, vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem man zur Testamentseröffnung eingeladen wird. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Buchholz.
Wie fechtet man ein Testament an?
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Der Anfechtung wird stattgegeben, wenn der Antragsteller bei erfolgreichem Einspruch selbst profitieren würde. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.
Der gesetzliche Erbfall
Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Gibt es keine Erben der ersten drei Ordnungen, so ist der überlebende Ehegatte der alleinige Erbe. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Sie möchten sich noch tiefergehend über rechtliche Belange das gesetzliche Erbrecht betreffend informieren? Dann wenden Sie sich gerne für eine Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt für Erbrecht auf unseren Seiten.
Erbe der 1. Ordnung
Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Auch nichteheliche Kinder, anerkannt oder nicht, sind zu genau gleichen Teilen erbberechtigt wie anerkannte, eheliche Kinder, wenn sie den Nachweis der Verwandtschaft bringen können. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Es gilt jedoch gleiches Erbrecht für Kinder, die vor ihrem 18. Geburtstag adoptiert wurden. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.
Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.
Wer ist Erbe der dritten Ordnung?
Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.
Es gibt auch Erben der 4. Ordnung
Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.
Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil
Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?
Durch den Pflichtteilsverzicht verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter im Erbfall auf sein Pflichtteilsrecht, welches ihm als nahen Verwandten seinen Pflichtteil sichert. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Den Pflichtteilsverzicht oder die Zustimmung als Erbe zum Pflichtteilsverzicht eines anderen Erben sollte man nicht ohne anwaltliche Hilfe machen und bestmöglich notariell beglaubigen lassen.
Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.
Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Buchholz.
In das Erbe einwilligen
Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.
Das Erbe nicht annehmen
Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Die einzige Möglichkeit dafür besteht in der Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Es ist eine Anfechtungsfrist von normalerweise sechs Wochen zu beachten.