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Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Frankfurt am Main Nord Mandate annehmen

Hans-Jochem Kuhn
Seedammweg 16, 61352 Bad Homburgin 2.6 km Entfernung

Silke Schmidt
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtKörberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 3.9 km Entfernung

Johannes Günther Steyer
Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Mainin 3.9 km Entfernung

Jörg Herzog
Kurzröderstraße 9, 60435 Frankfurt am Mainin 4.6 km Entfernung

Theresa Absalon-Weissenberger
Windecker Straße 23, 61118 Bad Vilbelin 4.9 km Entfernung

Nicole Wagner
Fachanwalt für Familienrecht|6538Frankfurter Straße 58, 61118 Bad Vilbel
in 4.9 km Entfernung

Eva-Maria Backmeister
Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburgin 5.5 km Entfernung

Gerret Höher
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Hessenring 120, 61348 Bad Homburg
in 5.5 km Entfernung

Friederike Keil
Louisenstraße 84, 61348 Bad Homburgin 5.5 km Entfernung

Cornelia Küchen
Fachanwalt für Familienrecht|6538Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg
in 5.5 km Entfernung

Birgit Meissner
Kisseleffstraße 3, 61348 Bad Homburgin 5.5 km Entfernung

Timo Schweighöfer
Haingasse 22, 61348 Bad Homburgin 5.5 km Entfernung

Enrique Tortell
Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Mainin 5.6 km Entfernung

Anne-Marie Skuqi
Fachanwalt für FamilienrechtRohrwiesenstraße 4, 61381 Friedrichsdorf
in 6.6 km Entfernung

Christiane C. Rey
Zeppelinstraße 8, 61440 Oberursel (Taunus)in 7.1 km Entfernung

Bodo Hackemann
Taschnerstraße 5, 60388 Frankfurt am Mainin 8.1 km Entfernung

Heiko Hildebrandt
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Rossertstraße 127, 61449 Steinbach (Taunus)
in 8.1 km Entfernung

Hermann Alter
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Mainin 8.2 km Entfernung

Sybille-Bettina Franzmann-Haag
Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Mainin 8.2 km Entfernung

Orna Knoch
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Mainin 8.2 km Entfernung

Kristina Pilati
Rossertstraße 8, 60323 Frankfurt am Mainin 8.2 km Entfernung

Yvonne Steinkamp-Deetjen
Fachanwalt für Familienrecht|3456Oeder Weg 34, 60318 Frankfurt am Main
in 8.3 km Entfernung

Frank Breitenöder
Querstraße 8-10, 60322 Frankfurt am Mainin 8.3 km Entfernung

Frank Brüggemann
An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Mainin 8.3 km Entfernung

Stefan Herter
Holzhausenstraße 19, 60322 Frankfurt am Mainin 8.3 km Entfernung

Knut Mikoleit
Fichardstraße 56, 60322 Frankfurt am Mainin 8.3 km Entfernung

Thomas Schaffer
Leerbachstraße 39, 60322 Frankfurt am Mainin 8.3 km Entfernung

Barbara Henrich
Ludolfusstraße 3, 60487 Frankfurt am Mainin 8.4 km Entfernung

Heiko Jäkel
Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Mainin 8.4 km Entfernung

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Konrad-Broßwitz-Straße 51, 60487 Frankfurt am Mainin 8.4 km Entfernung

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Markus Darr
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Sandweg 7, 60316 Frankfurt am Main
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Mercatorstraße 32, 60316 Frankfurt am Mainin 9.0 km Entfernung

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Bornheimer Landstraße 63, 60316 Frankfurt am Mainin 9.0 km Entfernung

Waldemar Hühn
Fachanwalt für FamilienrechtKlingerstraße 24, 60313 Frankfurt am Main
in 9.3 km Entfernung

Christina J. Reichel-Pflügl
Fachanwalt für ErbrechtZeil 79, 60313 Frankfurt am Main
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Grazia Schaus
Schäfergasse 17, 60313 Frankfurt am Mainin 9.3 km Entfernung

Gabriele Schumacher
Fachanwalt für Familienrecht|3456Schillerstraße 4, 60313 Frankfurt am Main
in 9.3 km Entfernung

Cornelia Staechelin
Fachanwalt für FamilienrechtZeil 13, 60313 Frankfurt am Main
in 9.3 km Entfernung

Carsten Wilke
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|3456Opernplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
in 9.3 km Entfernung
Das Erbrecht im Überblick
Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.
Der Erbvertrag
Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.
Der testamentarische Erbfall
Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Frankfurt am Main Nord, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.
Wann kann man ein Testament anfechten?
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Der Anfechtung wird stattgegeben, wenn der Antragsteller bei erfolgreichem Einspruch selbst profitieren würde. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.
Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.
Erben nach dem Gesetz
In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.
Der Erbe 1. Ordnung
Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.
Die Erben der zweiten Ordnung
Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Wer ist Erbe der dritten Ordnung?
Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.
Die Erben der 4. Ordnung und folgende
Es gilt hier den Stammbaum zu beachten, da man bei der 4. Ordnung auf Urgroßeltern und noch weiter zurückliegende Generationen zurückgreifen muß. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.
Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat
Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. Kennt der Pflichtteilsberechtigte den Wert seines Erbteils, kann er seinen Pflichtteil errechnen. Dieser beträgt 50 % des Erbteils. Vom ermittelten Verkehrswert des gesamten Erbes werden u.a. auch bestehende Schulden des Erblassers abgezogen, auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Als Voraussetzung für den Verzicht des Pflichtteils gilt die schriftliche Zustimmung aller anderen Erben. Den Pflichtteilsverzicht oder die Zustimmung als Erbe zum Pflichtteilsverzicht eines anderen Erben sollte man nicht ohne anwaltliche Hilfe machen und bestmöglich notariell beglaubigen lassen.
Der Entzug des Pflichtteils
Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Im § 2333 BGB sind die Voraussetzungen dargelegt, die das Recht auf das Pflichtteil verwirken können. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Frankfurt am Main Nord.
Dem Erbe zustimmen
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Daraus ergibt sich dann, ob man die Erbschaft annehmen oder besser ausschlagen sollte. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.
Ein Erbe ausschlagen
Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Die Frist, binnen der ein Erbe die Ausschlagung der Erbschaft erklären kann, ist mit gerade einmal sechs Wochen denkbar kurz bemessen. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.