Finden Sie einen Anwalt für Erbrecht in Groß-Gerau für Ihre Rechtsfragen
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Groß-Gerau Mandate annehmen
Peter Riedel
Georg-Mischlich-Platz 3, 64569 Nauheimin 3.8 km Entfernung
Klaus Groth
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 8.8 km Entfernung
Thomas Müller
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 8.8 km Entfernung
Sigrid Keller
Goddelauer Straße 2b, 64560 Riedstadtin 9.7 km Entfernung
Thomas Post
Fachanwalt für ErbrechtFrankfurter Straße 5-7, 64293 Darmstadt
in 11.4 km Entfernung
Monika Roth
Fachanwalt für Familienrecht|204Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt
in 11.4 km Entfernung
Michael Arnold
Riedstraße 2, 64295 Darmstadtin 11.9 km Entfernung
Peter Degel
Holzhofallee 15 A, 64295 Darmstadtin 11.9 km Entfernung
Hella-Maria Munck
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 12.1 km Entfernung
Holger Fischer
Rheinstraße 29, 64283 Darmstadtin 13.2 km Entfernung
Stefan Landzettel
Friedensplatz 6, 64283 Darmstadtin 13.2 km Entfernung
Claudia Lorz-Felten
Rheinstraße 12a, 64283 Darmstadtin 13.2 km Entfernung
Sabine Mayer
Fachanwalt für Erbrecht|204Wilhelminenstraße 35, 64283 Darmstadt
in 13.2 km Entfernung
Thomas Milde
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Bleichstraße 2, 64283 Darmstadt
in 13.2 km Entfernung
Frank Moser
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Schleiermacherstraße 2, 64283 Darmstadt
in 13.2 km Entfernung
Gudrun Sigwart-Bähr
Rheinstraße 12 c, 64283 Darmstadtin 13.2 km Entfernung
Thomas Winkelmann
Ludwigsplatz 8, 64283 Darmstadtin 13.2 km Entfernung
Ingrid Bender
Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburgin 14.1 km Entfernung
Peter Gerleit
Auf der Höhe 11 b, 63329 Egelsbachin 14.2 km Entfernung
Christoph Zscherneck
Kranichstraße 12, 63329 Egelsbachin 14.2 km Entfernung
Pia Hildegard Lutz
Annastraße 14, 64285 Darmstadtin 14.5 km Entfernung
Thomas Kunz
Fachanwalt für Familienrecht|6538Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 16.6 km Entfernung
Joachim Zillien
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 17.1 km Entfernung
Kathrin Brückner-Silbernagel
Fachanwalt für FamilienrechtRheinstraße 105, 55116 Mainz
in 17.4 km Entfernung
Torsten Voigt
Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainzin 17.4 km Entfernung
Alice Vollmari
Fischtorplatz 22, 55116 Mainzin 17.4 km Entfernung
Thomas Zinndorf
Große Bleiche 17-23, 55116 Mainzin 17.4 km Entfernung
Michael H. Spring
Breslauer Straße 26, 65830 Kriftelin 18.2 km Entfernung
Hale Enayati
Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunusin 18.5 km Entfernung
Claudia Hecht
In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunusin 18.5 km Entfernung
Thomas Oster
Fachanwalt für Familienrecht|204Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 18.5 km Entfernung
Timon Saßnick
Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunusin 18.5 km Entfernung
Axel Wintermeyer
Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunusin 18.5 km Entfernung
Regina Koch
Bebelstraße 34, 55128 Mainzin 18.7 km Entfernung
Ulrich Schneider
Grillenweg 13, 55128 Mainzin 18.7 km Entfernung
Jeannette Christine Maul-Odenwald
Hauptstraße 15-17, 63303 Dreieichin 19.3 km Entfernung
Detlef Odenwald
Fachanwalt für ErbrechtHauptstraße 15-17, 63303 Dreieich
in 19.3 km Entfernung
Erbrecht kurzgefasst
Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Oft gibt es weder Testament noch Verfügung, in solchen Fällen wird dann das gesetzliche Erbrecht angewandt. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.
Erben mit Erbvertrag
Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Entscheidet sich der Erblasser für das Testament, so kann er darin alle Angelegenheiten nach seinem Tod selbst und alleine regeln, ändern oder auch wieder aufheben. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.
Der testamentarische Erbfall
Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Groß-Gerau, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.
Das Testament kann angefochten werden
Man kann ein Testament auch anfechten lassen, ist man der Meinung man wäre erbberechtigt. Anfechtbar ist ein Erbe immer dann, wenn man gesetzlicher Erbe ist und nicht berücksichtigt wurde, oder auch wenn man den freien Willen des Erblassers bei der Erstellung des Testamentes anzweifeln muss. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.
Die gesetzliche Erbfolge
Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht bietet seinen Mandanten zu allen rechtlichen Themen das Erbrecht eine versierte Rechtsberatung.
Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung
Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder – vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Wird ein bereits volljähriger Mensch adoptiert, so ist das Adoptionsrecht hier deutlich enger eingegrenzt. Es erstreckt sich ausschließlich auf die Erbansprüche der verstorbenen Adoptionseltern. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.
Die Erben der zweiten Ordnung
Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.
Erben der dritten Ordnung
Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Sind die Großeltern bereits vor dem Enkel verstorben, so erben deren Kinder, also Onkel oder Tante des Erblassers.
Die Erben der 4. Ordnung und folgende
Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.
Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat
Nur die Abkömmlinge des Erblassers, sowie sein Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben im Falle der Enterbung ein Recht auf das Pflichtteil. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. 50 % des eigentlichen Erbteiles ist der Pflichtteilsanspruch. Vom ermittelten Verkehrswert des gesamten Erbes werden u.a. auch bestehende Schulden des Erblassers abgezogen, auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Den Anspruch auf sein Pflichtteil, den hat man nicht automatisch, er muss aktiv geltend gemacht werden.
Was ist ein Pflichtteilsverzicht?
Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Holen Sie sich als Pflichtteilsverzichtender und auch als zustimmender Erbe unbedingt den Rat eines Anwaltes ein und lassen Sie den Verzicht bestmöglich notariell beglaubigen.
Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?
Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Im § 2333 BGB sind die Voraussetzungen dargelegt, die das Recht auf das Pflichtteil verwirken können. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Hilfe holen Sie sich bei einem Erbrechtsanwalt in Groß-Gerau im Fall einer Verfügung von Todes wegen.
In das Erbe einwilligen
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Stellt man fest, dass das Erbe hauptsächlich die Übernahme einer Schuldenlast bedeutet, so hat man die Möglichkeit das Erbe abzulehnen. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.
Wie schlägt man ein Erbe aus?
Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. Für diesen Fall bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur Einschränkung der Erbenhaftung. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Entscheidet sich der Hinterbliebene dafür, das überschuldete Erbe auszuschlagen, muss er gegenüber dem Nachlassgericht eine persönliche Erklärung abgeben. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.