Anwaltssuche für Erbrecht in Hamburg Bergedorf
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Hamburg Bergedorf Mandate annehmen
Kai Breuning
Fachanwalt für FamilienrechtErnst-Mantius-Straße 30, 21029 Hamburg
in 0.7 km Entfernung
Ira Franziska Vinnen
Fachanwalt für ErbrechtSachsentor 13, 21029 Hamburg
in 0.7 km Entfernung
Sabine Körner
Feldstraße 2, 21465 Wentorf bei Hamburgin 3.9 km Entfernung
Helmut Schmitt
Bergstraße 8, 21465 Reinbekin 3.9 km Entfernung
Jan Dreser
Kurt-A.-Körber-Chaussee 10, 21033 Hamburgin 4.5 km Entfernung
Gabriele Schönbeck
Oher Weg 28 a, 21509 Glindein 6.5 km Entfernung
Ulrike Bauer-Hasslinger
Fachanwalt für FamilienrechtMarktstraße 11/13, 21423 Winsen (Luhe)
in 8.8 km Entfernung
Gudrun Kallus
Rathausstraße 40, 21423 Winsen (Luhe)in 8.8 km Entfernung
Michael Lammers
Rathausstraße 60, 21423 Winsen (Luhe)in 8.8 km Entfernung
Andreas M. Hartmann
Westpreussenweg 3 a, 21217 Seevetalin 11.9 km Entfernung
Katja Habermann
Fachanwalt für Erbrecht|6538Neuenfelder Straße 31, 21109 Hamburg
in 12.2 km Entfernung
Nicole Lindemann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schloßstraße 102, 22041 Hamburg
in 13.4 km Entfernung
Nadine Rumpke
Fachanwalt für FamilienrechtSchloßstraße 102, 22041 Hamburg
in 13.4 km Entfernung
Harald Weber
Wandsbeker Marktstraße 85-87, 22041 Hamburgin 13.4 km Entfernung
Anneken Kari Sperr
Chapeaurougeweg 30, 20535 Hamburgin 13.7 km Entfernung
Jörg-Joachim Jäger
Lehárstraße 88, 22145 Hamburgin 13.9 km Entfernung
Hans-Jürgen Buhlert
Hilshain 20, 21079 Hamburgin 14.2 km Entfernung
Thomas Riebensahm
Fachanwalt für Familienrecht|3456Veritaskai 2, 21079 Hamburg
in 14.2 km Entfernung
Eva Proppe
Fachanwalt für Familienrecht|204Hammerbrookstraße 95, 20097 Hamburg
in 14.8 km Entfernung
Klaus Jürgen Dreyer
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hermann-Balk-Straße 131, 22147 Hamburg
in 15.1 km Entfernung
Tim Philip Bonke
Neubertstraße 14, 22087 Hamburgin 15.4 km Entfernung
Katja Flemming-Hallmann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schwanenwik 33, 22087 Hamburg
in 15.4 km Entfernung
Heino Heiden
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtMundsburger Damm 45, 22087 Hamburg
in 15.4 km Entfernung
Ulrich Mizerski
Erlenkamp 12, 22087 Hamburgin 15.4 km Entfernung
Birgit Boßert
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bergstraße 26, 20095 Hamburg
in 15.9 km Entfernung
Wolfgang Burandt
Domstraße 15, 20095 Hamburgin 15.9 km Entfernung
Liliane Bürk
Ballindamm 8, 20095 Hamburgin 15.9 km Entfernung
Kristina Ehren
Burchardstraße 24, 20095 Hamburgin 15.9 km Entfernung
Ulrich Gerken
Fachanwalt für Steuerrecht|204Hermannstraße 10, 20095 Hamburg
in 15.9 km Entfernung
Peter Hambach
Fischertwiete 2, 20095 Hamburgin 15.9 km Entfernung
Claus-Henning Hollmann
Kurze Mühren 13, 20095 Hamburgin 15.9 km Entfernung
Michael Mitranic
Ballindamm 3, 20095 Hamburgin 15.9 km Entfernung
Katrin Rosenberger
Hermannstraße 22, 20095 Hamburgin 15.9 km Entfernung
Beatrix A. Ruetten
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schopenstehl 20, 20095 Hamburg
in 15.9 km Entfernung
Rainer Wilbertz
Raboisen 38, 20095 Hamburgin 15.9 km Entfernung
Andreas Ackermann
Grimm 12, 20457 Hamburgin 16.1 km Entfernung
Michael Ivens
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
in 16.1 km Entfernung
Matthias Roy
Bei den Mühren 70, 20457 Hamburgin 16.1 km Entfernung
Kai Sudmann
Fachanwalt für Erbrecht|6538Zippelhaus 5, 20457 Hamburg
in 16.1 km Entfernung
Arne Zons
Brandstwiete 4, 20457 Hamburgin 16.1 km Entfernung
Erben und das Erbrecht
Stirbt ein Mensch, sind einige Dinge zu klären. Dies wird mit dem Erbrechtsgesetz erleichtert. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Oft gibt es weder Testament noch Verfügung, in solchen Fällen wird dann das gesetzliche Erbrecht angewandt. Hat man genaue Vorstellungen von der Verteilung des Erbes, kann man das mit einem schriftlichen letzten Willen jederzeit machen.
Einen Erbvertrag schließen
Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Entscheidet sich der Erblasser für das Testament, so kann er darin alle Angelegenheiten nach seinem Tod selbst und alleine regeln, ändern oder auch wieder aufheben. Ein Erbvertrag funktioniert anders. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Zur Vermeidung von Streit wegen Erbangelegenheiten ist ein Vertrag des Erblassers eine gute Lösung. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.
Der testamentarische Erbfall
Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Hamburg Bergedorf zuverlässigen Rechtsrat.
Wie fechtet man ein Testament an?
Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.
Die gesetzliche Erbfolge
Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Gibt es nur Erben der 2. oder 3. Ordnung, bekommt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und die Erben ¼ zu gleichen Teilen. Gibt es keine Erben der ersten drei Ordnungen, so ist der überlebende Ehegatte der alleinige Erbe. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Sie möchten sich noch tiefergehend über rechtliche Belange das gesetzliche Erbrecht betreffend informieren? Dann wenden Sie sich gerne für eine Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt für Erbrecht auf unseren Seiten.
Erben der ersten Ordnung
Wenn man von den Erben der ersten Ordnung spricht, so sind damit die Kinder, Enkelkinder usw. gemeint. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.
Erben zweiter Ordnung
Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.
Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?
Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.
Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil
Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.
Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?
Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Erbstreitigkeiten machen es oft notwendig für die Berechnung einen Gutachter heranzuziehen. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.
Was ist ein Pflichtteilsverzicht?
Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Die schriftliche Zustimmung aller Erben ist Voraussetzung für den Pflichtteilsverzicht. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.
Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?
Soll ein erbberechtigter Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen werden, so muss dies per Testament schriftlich festgelegt und begründet werden. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Hilfe holen Sie sich bei einem Erbrechtsanwalt in Hamburg Bergedorf im Fall einer Verfügung von Todes wegen.
Die Annahme seines Erbteils
Achten und prüfen Sie den Inhalt des Nachlasses. Stellt man fest, dass das Erbe hauptsächlich die Übernahme einer Schuldenlast bedeutet, so hat man die Möglichkeit das Erbe abzulehnen. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.
Das Erbe ablehnen
Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Diese sorgt zumindest drei Monate lang für eine Verschonung von der Pflicht zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.