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Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Hamburg Harburg Mandate annehmen
Hans-Axel Heuer
Kleiner Schippsee 3, 21073 Hamburgin 0.9 km Entfernung
Karin Anna Lihs-Tepe
Kasernenstraße 12, 21073 Hamburgin 0.9 km Entfernung
Peter Reinhold
Lüneburger Straße 41, 21073 Hamburgin 0.9 km Entfernung
Florian Schuler
Harburger Rathausstraße 33, 21073 Hamburgin 0.9 km Entfernung
Hans-Jürgen Buhlert
Hilshain 20, 21079 Hamburgin 1.5 km Entfernung
Thomas Riebensahm
Fachanwalt für Familienrecht|3456Veritaskai 2, 21079 Hamburg
in 1.5 km Entfernung
Wiebke Leßniak
Beerentalweg 118, 21077 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Katja Habermann
Fachanwalt für Erbrecht|6538Neuenfelder Straße 31, 21109 Hamburg
in 5.0 km Entfernung
Andreas M. Hartmann
Westpreussenweg 3 a, 21217 Seevetalin 6.1 km Entfernung
Andreas Ackermann
Grimm 12, 20457 Hamburgin 7.9 km Entfernung
Michael Ivens
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
in 7.9 km Entfernung
Matthias Roy
Bei den Mühren 70, 20457 Hamburgin 7.9 km Entfernung
Kai Sudmann
Fachanwalt für Erbrecht|6538Zippelhaus 5, 20457 Hamburg
in 7.9 km Entfernung
Arne Zons
Brandstwiete 4, 20457 Hamburgin 7.9 km Entfernung
Christina Müting
Fachanwalt für FamilienrechtKajen 12, 20459 Hamburg
in 9.6 km Entfernung
Nadja Sievers
Deichstraße 1, 20459 Hamburgin 9.6 km Entfernung
Eva Proppe
Fachanwalt für Familienrecht|204Hammerbrookstraße 95, 20097 Hamburg
in 10.0 km Entfernung
Birgit Boßert
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bergstraße 26, 20095 Hamburg
in 10.1 km Entfernung
Wolfgang Burandt
Domstraße 15, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Liliane Bürk
Ballindamm 8, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Kristina Ehren
Burchardstraße 24, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Ulrich Gerken
Fachanwalt für Steuerrecht|204Hermannstraße 10, 20095 Hamburg
in 10.1 km Entfernung
Peter Hambach
Fischertwiete 2, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Claus-Henning Hollmann
Kurze Mühren 13, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Michael Mitranic
Ballindamm 3, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Katrin Rosenberger
Hermannstraße 22, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Beatrix A. Ruetten
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schopenstehl 20, 20095 Hamburg
in 10.1 km Entfernung
Rainer Wilbertz
Raboisen 38, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Ruth Lahmann
Fachanwalt für FamilienrechtVan-der-Smissen-Straße 2, 22767 Hamburg
in 10.2 km Entfernung
Claus-Peter Wollermann
Große Bergstraße 253, 22767 Hamburgin 10.2 km Entfernung
Alexander Mittmann
Kaiser-Wilhelm-Straße 93, 20355 Hamburgin 10.5 km Entfernung
Christiane Appel
Drehbahn 9, 20354 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Matthias Baus
ABC-Straße 38, 20354 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Frederike Borsdorff
ABC-Straße 38, 20354 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Heiner J. Fett
Colonnaden 96, 20354 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Christina Gatz
Fachanwalt für ErbrechtABC-Straße 15, 20354 Hamburg
in 11.0 km Entfernung
Gero Glasenapp
Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Guido Göttling
Fachanwalt für Familienrecht|6538Dammtorstraße 20, 20354 Hamburg
in 11.0 km Entfernung
Ulrike Hafer
Fachanwalt für FamilienrechtJungfernstieg 41, 20354 Hamburg
in 11.0 km Entfernung
Andreas Haupt
Poststraße 51, 20354 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Überblick über das Erbrecht
Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Was ist ein Erbvertrag?
Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Den Inhalt seines Testamentes, die Regelung seiner Angelegenheiten, bestimmt der Erblasser selbst. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.
Erben mit Testament
Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Hamburg Harburg berät bei einem Erbfall.
Wer kann ein Testament anfechten?
Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. Rechtliche Fragen zum Thema Erbrecht und Erbengemeinschaft beantworten Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht ihren Mandanten versiert und engagiert.
Erben ohne Testament – gesetzliche Erbfolge
In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt für Erbrecht wenden.
Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe
Wenn man von den Erben der ersten Ordnung spricht, so sind damit die Kinder, Enkelkinder usw. gemeint. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Es gilt jedoch gleiches Erbrecht für Kinder, die vor ihrem 18. Geburtstag adoptiert wurden. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.
Erben zweiter Ordnung
Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.
Wer ist Erbe der dritten Ordnung?
Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.
Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus
Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.
Wer bekommt ein Pflichtteil?
Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.
Wie hoch ist mein Pflichtteil?
Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.
Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Holen Sie sich als Pflichtteilsverzichtender und auch als zustimmender Erbe unbedingt den Rat eines Anwaltes ein und lassen Sie den Verzicht bestmöglich notariell beglaubigen.
Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.
Soll ein erbberechtigter Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen werden, so muss dies per Testament schriftlich festgelegt und begründet werden. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Kontaktieren Sie einen Erbrechtsanwalt in Hamburg Harburg, der bei Erbeinsetzung oder Vermächtnis berät.
Dem Erbe zustimmen
Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.
Ein Erbe ausschlagen
Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dies muss unverzüglich erfolgen. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.