Den Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg Wandsbek bei Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Hamburg Wandsbek Mandate annehmen
Nicole Lindemann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schloßstraße 102, 22041 Hamburg
in 0.9 km Entfernung
Nadine Rumpke
Fachanwalt für FamilienrechtSchloßstraße 102, 22041 Hamburg
in 0.9 km Entfernung
Harald Weber
Wandsbeker Marktstraße 85-87, 22041 Hamburgin 0.9 km Entfernung
Dirk Ewald
Bramfelder Chaussee 226, 22177 Hamburgin 2.7 km Entfernung
Wiebke Hofmann-Jacobsen
Bramfelder Chaussee 214, 22177 Hamburgin 2.7 km Entfernung
Anneken Kari Sperr
Chapeaurougeweg 30, 20535 Hamburgin 3.3 km Entfernung
Otto Nietsch
Osterbekstraße 90c, 22083 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Jürgen Zeising
Hamburger Straße 146, 22083 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Tim Philip Bonke
Neubertstraße 14, 22087 Hamburgin 4.4 km Entfernung
Katja Flemming-Hallmann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schwanenwik 33, 22087 Hamburg
in 4.4 km Entfernung
Heino Heiden
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtMundsburger Damm 45, 22087 Hamburg
in 4.4 km Entfernung
Ulrich Mizerski
Erlenkamp 12, 22087 Hamburgin 4.4 km Entfernung
Gabriele Reichel
Petkumstraße 24, 22085 Hamburgin 4.6 km Entfernung
Petra Schaaff
Fährhausstraße 13, 22085 Hamburgin 4.6 km Entfernung
Henrik Bülow
Scheffelstraße 7, 22301 Hamburgin 5.1 km Entfernung
Klaus Jürgen Dreyer
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hermann-Balk-Straße 131, 22147 Hamburg
in 5.2 km Entfernung
Marc Möller
New York Ring 6, 22297 Hamburgin 5.6 km Entfernung
Claudia Riesner
Fachanwalt für Erbrecht|6538New-York-Ring 6, 22297 Hamburg
in 5.6 km Entfernung
Eva Proppe
Fachanwalt für Familienrecht|204Hammerbrookstraße 95, 20097 Hamburg
in 5.8 km Entfernung
Ernst-Jürgen Hoffmann
Mittelweg 22, 20148 Hamburgin 5.9 km Entfernung
Klaus Middelhauve
Eppendorfer Landstraße 91, 20249 Hamburgin 6.2 km Entfernung
Christiane Appel
Drehbahn 9, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Matthias Baus
ABC-Straße 38, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Frederike Borsdorff
ABC-Straße 38, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Heiner J. Fett
Colonnaden 96, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Christina Gatz
Fachanwalt für ErbrechtABC-Straße 15, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Gero Glasenapp
Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Guido Göttling
Fachanwalt für Familienrecht|6538Dammtorstraße 20, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Ulrike Hafer
Fachanwalt für FamilienrechtJungfernstieg 41, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Andreas Haupt
Poststraße 51, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Friedrich Hoberg
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Matthias Mielke
Dammtorstraße 12, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Annette Mock
Colonnaden 25, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Bernfried Rose
Jungfernstieg 40, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Joachim Schiebold
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Poststraße 51, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Carola Stenger
Neuer Wall 10, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Birgit Boßert
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bergstraße 26, 20095 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Wolfgang Burandt
Domstraße 15, 20095 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Liliane Bürk
Ballindamm 8, 20095 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Kristina Ehren
Burchardstraße 24, 20095 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Erbrecht kurzgefasst
Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Wer es allerdings genauer bestimmen möchte muss ein Testament machen.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.
Der schriftliche letzte Wille
Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Hamburg Wandsbek, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.
Testamentsanfechtung
Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Berechtigt zur Anfechtung ist allerdings nur ein Erbe, der bei Überprüfung des Testaments einen Vorteil zu erwarten hat. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.
Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. Eine Kanzlei für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner für ihre Mandanten zu allen Themen das Erbrecht betreffend.
Erben nach dem Gesetz
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt für Erbrecht wenden.
Kinder, die Erben der 1. Ordnung
Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder – vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.
Der Erbe 2. Ordnung
Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?
Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.
Das Erbe der 4. Ordnung
Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Nur die Abkömmlinge des Erblassers, sowie sein Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben im Falle der Enterbung ein Recht auf das Pflichtteil. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Als Pflichtteilsberechtigter muss man den Anspruch auf sein Pflichtteil einfordern.
Kann man auf sein Pflichtteil verzichten?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.
Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?
Soll ein erbberechtigter Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen werden, so muss dies per Testament schriftlich festgelegt und begründet werden. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Das Erbrecht einer erbunwürdigen Person erlischt nicht mit der Tat, sondern erst durch eine Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Ein Erbrechtsanwalt in Hamburg Wandsbek liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.
Das Erbe akzeptieren
Nachdem Sie als Erbe feststehen, sollten Sie schnellstmöglich herausfinden, gegen wen der Erblasser Zahlungsansprüche hat. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.
Das Erbe nicht annehmen
Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. Für diesen Fall bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur Einschränkung der Erbenhaftung. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Dies muss unverzüglich erfolgen. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Die Gründe für die Anfechtung der erfolgten Erbenannahme oder -ausschlagung müssen dem zuständigen Nachlassgericht plausibel gemacht werden. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.