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Rechtsanwälte und Kanzleien für Erbrecht in Hochheim am Main finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Hochheim am Main Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Ingrid Bender

Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
in 3.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Groth

Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Müller

Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kathrin Brückner-Silbernagel

Fachanwalt für Familienrecht
Rheinstraße 105, 55116 Mainz
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Torsten Voigt

Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainz
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alice Vollmari

Fischtorplatz 22, 55116 Mainz
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Zinndorf

Große Bleiche 17-23, 55116 Mainz
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Zillien

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 6.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hella-Maria Munck

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Regina Koch

Bebelstraße 34, 55128 Mainz
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Schneider

Grillenweg 13, 55128 Mainz
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tomas Boennecken

Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbaden
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Silke Giesa

Fachanwalt für Steuerrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Roman Alexander Kütterer

Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Manfred Plass

Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Röskens

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sebastian Stritter

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jürgen Fischer

Alte Brücke 13a, 65207 Wiesbaden
in 9.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hale Enayati

Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunus
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Hecht

In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunus
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Oster

Fachanwalt für Familienrecht|204
Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Timon Saßnick

Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunus
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Axel Wintermeyer

Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunus
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank-Conny Kreker

Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 10.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Riedel

Georg-Mischlich-Platz 3, 64569 Nauheim
in 10.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sven Lichte

Danziger Straße 64, 65191 Wiesbaden
in 10.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Noske

Köpfchenweg 23a, 65191 Wiesbaden
in 10.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gota Biehler

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Klemm

Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Benedikt Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gregor Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Delia Reinders

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Reiter

Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Rösch

Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Schlempp

Oranienstraße 20, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hedda Schmitter

Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ursula Weddig

Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael H. Spring

Breslauer Straße 26, 65830 Kriftel
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Kunz

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sabine Platt

Spiegelgasse 9, 65183 Wiesbaden
in 11.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Hochheim am Main
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erben und das Erbrecht

Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Hat man genaue Vorstellungen von der Verteilung des Erbes, kann man das mit einem schriftlichen letzten Willen jederzeit machen.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Um schon zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, den Erbvertrag und das Testament. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Zur Vermeidung von Streit wegen Erbangelegenheiten ist ein Vertrag des Erblassers eine gute Lösung. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.

Der testamentarische Erbfall

Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Ist ein Testament vorhanden so muss dieses zwingend dem Nachlassgericht übermittelt werden. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Erst zu diesem Termin wird der Inhalt des Testaments verkündet. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt / einer Anwältin für Erbrecht in Hochheim am Main der sich bei Erbschaften auskennt.

Die Anfechtung des Testaments

Die Möglichkeit eine testamentarische Verfügung anzufechten macht unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Der Anfechtung wird stattgegeben, wenn der Antragsteller bei erfolgreichem Einspruch selbst profitieren würde. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.

Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.

Erben ohne Testament – gesetzliche Erbfolge

In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung

Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.

Erben zweiter Ordnung

Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.

Erben der dritten Ordnung

Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.

Es gibt auch Erben der 4. Ordnung

Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.

Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil

Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Es ist der Verkehrswert des gesamten Erbes zu ermitteln und zum Beispiel bestehende Schulden des Erblassers abzuziehen, Schenkungen müssen aufgeführt werden. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.

Kann man auf sein Pflichtteil verzichten?

Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Eine bereits erhaltene Schenkung oder Konfliktvermeidung können zum Beispiel Gründe für den Verzicht auf sein Pflichtteil begründen. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.

In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.

Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Hochheim am Main.

Annahme des Erbes

Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.

Das Erbe ablehnen

Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Es gibt dafür die Dreimonatseinrede. Sie verschafft dem Erben mehr Zeit sich über das Erbe und seine damit einhergehenden Verpflichtungen Klarheit zu verschaffen. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Die Frist innerhalb der man seine Erbannahme anfechten kann beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes.

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