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Anwälte für Erbrecht in Idstein für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Idstein Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jürgen Schmidt

Bahnhofstraße 29, 65520 Bad Camberg
in 9.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Günther F. Strieder

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Limburger Straße 28, 65520 Bad Camberg
in 9.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Petra Gelsheimer

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Wilhelminenstraße 1 A, 65193 Wiesbaden
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Judith Wagemans

Fachanwalt für Steuerrecht
Feldbergblick 10.1, 65817 Eppstein
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Fischer

Aarstraße 96, 65232 Taunusstein
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Stefanie Werder

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Weiherstraße 8, 65232 Taunusstein
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Bernt Haarich

Schützenstraße 3, 65195 Wiesbaden
in 13.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Mathias Scherer

Aarstraße 1, 65195 Wiesbaden
in 13.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Jürgen Fischer

Alte Brücke 13a, 65207 Wiesbaden
in 13.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Simon L. Scherer

Im Mühlholz 28, 65326 Aarbergen
in 14.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sven Lichte

Danziger Straße 64, 65191 Wiesbaden
in 14.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Noske

Köpfchenweg 23a, 65191 Wiesbaden
in 14.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sabine Platt

Spiegelgasse 9, 65183 Wiesbaden
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ingrid Seifert-Raab

Wilhelmstraße 36, 65183 Wiesbaden
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Johannes Stenzel

Marktstraße 21, 65183 Wiesbaden
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Steffen Thüsing

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Wilhelmstraße 58/58a, 65183 Wiesbaden
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Johannes Zimmermann

Taunusstraße 5 A, 65183 Wiesbaden
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Georg Grüttner

Theresenstraße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Huth

Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nino Fabian Huth

Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jerome Langensiepen

Altkönigstraße 3a, 61462 Königstein im Taunus
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gota Biehler

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Martin Klemm

Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Benedikt Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gregor Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Delia Reinders

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Wolfgang Reiter

Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Rösch

Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael Schlempp

Oranienstraße 20, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hedda Schmitter

Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ursula Weddig

Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Katja Schumann

Fachanwalt für Familienrecht
Höchster Straße 10, 65779 Kelkheim (Taunus)
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Silke Giesa

Fachanwalt für Steuerrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Roman Alexander Kütterer

Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbaden
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Manfred Plass

Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbaden
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Röskens

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sebastian Stritter

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter S. Lampert

Rauenthaler Straße 11a, 65197 Wiesbaden
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Frank-Conny Kreker

Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 17.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Veronika Schäfer

Am Hohlbusch 1, 65388 Schlangenbad
in 18.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Idstein
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht

Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.

Erben mit Erbvertrag

Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Entscheidet sich der Erblasser für das Testament, so kann er darin alle Angelegenheiten nach seinem Tod selbst und alleine regeln, ändern oder auch wieder aufheben. Nicht so bei einem Erbvertrag. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.

Der testamentarische Erbfall

Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. In diesem Fall wendet man sich an das örtliche Nachlass- bzw. Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt / einer Anwältin für Erbrecht in Idstein der sich bei Erbschaften auskennt.

Wer kann ein Testament anfechten?

Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.

Die Erbengemeinschaft

Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. Die Verwaltung des Vermächtnisses muss dann von allen Miterben erfolgen bis der Nachlass komplett abgeschlossen wurde. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.

Der gesetzliche Erbfall

Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.

Erbe der 1. Ordnung

Wenn man von den Erben der ersten Ordnung spricht, so sind damit die Kinder, Enkelkinder usw. gemeint. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Lediglich nichteheliche Kinder, die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren wurden haben keinen Erbanspruch. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Wird ein bereits volljähriger Mensch adoptiert, so ist das Adoptionsrecht hier deutlich enger eingegrenzt. Es erstreckt sich ausschließlich auf die Erbansprüche der verstorbenen Adoptionseltern. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.

Der Erbe 2. Ordnung

Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.

Die dritte Ordnung im Erbrecht

Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.

Es gibt auch Erben der 4. Ordnung

Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.

Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil

Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Erbstreitigkeiten machen es oft notwendig für die Berechnung einen Gutachter heranzuziehen. Den Anspruch auf sein Pflichtteil, den hat man nicht automatisch, er muss aktiv geltend gemacht werden.

Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?

Durch den Pflichtteilsverzicht verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter im Erbfall auf sein Pflichtteilsrecht, welches ihm als nahen Verwandten seinen Pflichtteil sichert. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.

Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird

Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Ein Erbrechtsanwalt in Idstein berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.

Dem Erbe zustimmen

Achten und prüfen Sie den Inhalt des Nachlasses. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.

Das Erbe ausschlagen

Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Dies muss unverzüglich erfolgen. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.

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