Anwälte und Kanzleien für Erbrecht in Jork finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Jork Mandate annehmen

Martina Tamm
Feldstraße 1, 22880 Wedelin 6.9 km Entfernung

Kai Fischer
Fachanwalt für Familienrecht|204Brüningstraße 27, 21614 Buxtehude
in 7.2 km Entfernung

Stefan Nordiek
Bertha-von-Suttner-Allee 4, 21614 Buxtehudein 7.2 km Entfernung

J. Chr. Henning Baur
Hexentwiete 39, 22559 Hamburgin 7.7 km Entfernung

Karl-Heinz Schagen
Hoher Weg 3a, 22587 Hamburgin 8.1 km Entfernung

Beate Hoffmann
Lange Straße 2, 21640 Horneburgin 9.2 km Entfernung

Hans-Peter Rampold
Bahnhofstraße 11 b, 21629 Neu Wulmstorfin 10.4 km Entfernung

Matthias J. Brinckman
Schulkamp 8a, 22609 Hamburgin 10.8 km Entfernung

Claudia Krüger
Emkendorfstraße 12, 22605 Hamburgin 13.6 km Entfernung

Carola Erdmann
Osdorfer Weg 65, 22607 Hamburgin 13.8 km Entfernung

Mareike Berg
Stückweg 32, 22547 Hamburgin 14.8 km Entfernung

Gregor Jonas
Lüttkamp 62, 22547 Hamburgin 14.8 km Entfernung

Bernd-Hinrich Brahms
Lindenstraße 19-21, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung

Rüdiger Golchert
Osterholder Allee 2, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung

Christiane Lembke
Lindenstraße 29, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung

Gabriele Renken-Roehrs
Fahltskamp 31A, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung

Renate Sykosch
Lindenstraße 19-21, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung

Marcus Zeidler
Bahnhofstraße 35, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung

Per Olaf Krahnstöver
Große Brunnenstraße 120 A, 22763 Hamburgin 15.5 km Entfernung

Ernst Mayer
Fachanwalt für FamilienrechtFriedensallee 118 b, 22763 Hamburg
in 15.5 km Entfernung

Hilmar Wietzke
Große Brunnenstraße 120 A, 22763 Hamburgin 15.5 km Entfernung

Kathrin-Elisabeth Commandeur
Stahltwiete 19a, 22761 Hamburgin 15.6 km Entfernung

Sabine Kuhlenkamp
Harsefelder Straße 16, 21680 Stadein 15.7 km Entfernung

Hans-Heinrich Marzyk
Hauptstraße 52, 21717 Fredenbeckin 15.9 km Entfernung

Andreas Hartrodt
Museumstraße 31, 22765 Hamburgin 16.5 km Entfernung

Rolf Lautenschläger
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Max-Brauer-Allee 79, 22765 Hamburg
in 16.5 km Entfernung

Arne Müthel
Friedensallee 25, 22765 Hamburgin 16.5 km Entfernung

Leonie Thierfelder
Holstenplatz 18, 22765 Hamburgin 16.5 km Entfernung

Wolfgang Reiche
Hallstraße 24, 25462 Rellingenin 16.5 km Entfernung

Ute Walter
Alte Elbgaustraße 8 b, 22523 Hamburgin 16.8 km Entfernung

Ruth Lahmann
Fachanwalt für FamilienrechtVan-der-Smissen-Straße 2, 22767 Hamburg
in 17.2 km Entfernung

Claus-Peter Wollermann
Große Bergstraße 253, 22767 Hamburgin 17.2 km Entfernung

Christine Behling
Stresemannstraße 23, 22769 Hamburgin 17.8 km Entfernung

Dieter Tomforde
Schulstraße 6, 21698 Harsefeldin 17.8 km Entfernung

Jürgen Nelsen
Osterstraße 157, 20255 Hamburgin 18.5 km Entfernung

Maike Hansen
Fachanwalt für FamilienrechtOsterstraße 116, 20259 Hamburg
in 18.5 km Entfernung

Andreas Uleman
Wiesengrund 5 a, 25436 Uetersenin 19.0 km Entfernung

Andreas Schott
Süderfeldstraße 62, 22529 Hamburgin 19.3 km Entfernung

Camilla Joyce Thiele
Hinter der Lieth 15, 22529 Hamburgin 19.3 km Entfernung

Guido Schilling
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hoheluftchaussee 109, 20253 Hamburg
in 19.4 km Entfernung
Erbrecht kurzgefasst
Stirbt ein Mensch, sind einige Dinge zu klären. Dies wird mit dem Erbrechtsgesetz erleichtert. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.
Einen Erbvertrag schließen
Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Nicht so bei einem Erbvertrag. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.
Der testamentarische Erbfall
Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Ist ein Testament vorhanden so muss dieses zwingend dem Nachlassgericht übermittelt werden. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Ist man Erbe, wird man, wie auch alle übrigen Erben, vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem man zur Testamentseröffnung eingeladen wird. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Jork.
Testamentsanfechtung
Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.
Erben nach dem Gesetz
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Die erbenden Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Sie möchten sich noch tiefergehend über rechtliche Belange das gesetzliche Erbrecht betreffend informieren? Dann wenden Sie sich gerne für eine Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt für Erbrecht auf unseren Seiten.
Der Erbe 1. Ordnung
Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Die Eltern beerben ihr Kind zu gleichen Teilen. Ist bereits ein Elternteil gestorben, treten an dessen Stelle die Geschwister oder deren Abkömmlinge.
Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung
Die Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits erben zu gleichen Teilen als Erben der dritten Ordnung. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.
Es gibt auch Erben der 4. Ordnung
Es gilt hier den Stammbaum zu beachten, da man bei der 4. Ordnung auf Urgroßeltern und noch weiter zurückliegende Generationen zurückgreifen muß. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.
Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil
Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.
Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?
Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.
Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.
Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Holen Sie sich Rat bei einem Erbrechtsanwalt für Erbrecht in Jork.
In das Erbe einwilligen
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Stellt man fest, dass das Erbe hauptsächlich die Übernahme einer Schuldenlast bedeutet, so hat man die Möglichkeit das Erbe abzulehnen. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.
Ein Erbe ausschlagen
Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Haftungsbeschränkung während der ersten drei Monate. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.