Einen Anwalt für Erbrecht in Karlsbad auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Karlsbad Mandate annehmen
Reinhard Link
Marktplatz 5, 76337 Waldbronnin 2.9 km Entfernung
Rainer Schneider
Liegnitzer Straße 7, 75196 Remchingenin 6.8 km Entfernung
Elke Gunter
Belchenstraße 54, 76275 Ettlingenin 8.5 km Entfernung
Sonja Hornung
Goethestraße 15, 76275 Ettlingenin 8.5 km Entfernung
Claudia Lunz
Linienring 22, 76275 Ettlingenin 8.5 km Entfernung
Katrin Henß
Pfinztalstraße 46-50, 76227 Karlsruhein 8.7 km Entfernung
Martin Kimmig
Grötzinger Straße 17, 76227 Karlsruhein 8.7 km Entfernung
Ursula Meerpohl
Badener Straße 49a, 76227 Karlsruhein 8.7 km Entfernung
Angelika Schuhmacher
Pfinztalstraße 14, 76227 Karlsruhein 8.7 km Entfernung
Gundi Jetter
Thomastraße 2, 75305 Neuenbürgin 9.4 km Entfernung
Meike Rastätter
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Rastatter Straße 22, 76199 Karlsruhe
in 9.8 km Entfernung
Gallus Lamprecht
Karlsruher Straße 71, 75179 Pforzheimin 11.0 km Entfernung
Michaela Kistner-Burger
Kriegsstraße 181, 76135 Karlsruhein 12.5 km Entfernung
Klaus Bock
Im Unterviertel 32, 76229 Karlsruhein 12.8 km Entfernung
Alexander Doll
Douglasstraße 11-15, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Christine Maria Grüneisen
Baischstraße 5, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Ingra Eva Herrmann
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtBeethovenstraße 5, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Henner Kahlert
Akademiestraße 63, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Erika Ortmanns-Müller
Akademiestraße 38-40, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Marc Schnurbusch
Stephanienstraße 8, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Daniel Sprafke
Riefstahlstraße 12, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Jutta Uchmann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Kaiserstraße 241, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Patricia Wischnack
Fachanwalt für FamilienrechtStephanienstraße 18, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Susanne Braendle
Fachanwalt für FamilienrechtWestliche Karl-Friedrich-Straße 90, 75172 Pforzheim
in 13.3 km Entfernung
Melissa Rodheudt
Fachanwalt für Erbrecht|6538Bahnhofstraße 3, 75172 Pforzheim
in 13.3 km Entfernung
Anselm Joachim Marius Schmidt
Gondelsheimer Straße 4, 76139 Karlsruhein 13.4 km Entfernung
Isabel Hutter-Vortisch
Vogesenallee 48, 75173 Pforzheimin 13.9 km Entfernung
Josef Schwab
Güterstraße 9, 75177 Pforzheimin 14.8 km Entfernung
Nicolai Funk
Fachanwalt für Steuerrecht|204Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung
Achim Hesse
Fachanwalt für SteuerrechtKalliwodastraße 3, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung
Jürgen Kowalczyk
Bachstraße 49, 76185 Karlsruhein 15.3 km Entfernung
Graziella Rossello
Bannwaldallee 60, 76185 Karlsruhein 15.3 km Entfernung
Brigitte Wedler
Ohiostraße 10, 76149 Karlsruhein 16.7 km Entfernung
Roland O. Friedrich
Rathausplatz 2, 76448 Durmersheimin 17.0 km Entfernung
Ulrich Müller-Arenz
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 2, 76448 Durmersheimin 17.0 km Entfernung
Iris Kleinhans
Fachanwalt für FamilienrechtSchulstraße 21, 76571 Gaggenau
in 18.0 km Entfernung
Günter Foos
Fachanwalt für SteuerrechtKeplerweg 3, 75015 Bretten
in 20.0 km Entfernung
Heidrun Kirchgeßner
Fachanwalt für FamilienrechtIn den Buchen 3, 75053 Gondelsheim
in 20.0 km Entfernung
Das Erbrecht im Überblick
Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Um schon zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, den Erbvertrag und das Testament. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.
Der testamentarische Erbfall
Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Karlsbad, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.
Wie fechtet man ein Testament an?
Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.
Erbengemeinschaft - Was ist das?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.
Die gesetzliche Erbfolge
In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht bietet seinen Mandanten zu allen rechtlichen Themen das Erbrecht eine versierte Rechtsberatung.
Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung
Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Ist man vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern unehelich geboren, so kann diese Regel leider nicht angewandt werden. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.
Die Erben der zweiten Ordnung
Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.
Wer ist Erbe der dritten Ordnung?
Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.
Die Erben der 4. Ordnung und folgende
Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht.
Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat
Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Erbstreitigkeiten machen es oft notwendig für die Berechnung einen Gutachter heranzuziehen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.
Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?
Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Eine bereits erhaltene Schenkung oder Konfliktvermeidung können zum Beispiel Gründe für den Verzicht auf sein Pflichtteil begründen. Als Voraussetzung für den Verzicht des Pflichtteils gilt die schriftliche Zustimmung aller anderen Erben. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.
In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.
Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Das Erbrecht einer erbunwürdigen Person erlischt nicht mit der Tat, sondern erst durch eine Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Ein Erbrechtsanwalt in Karlsbad liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.
In das Erbe einwilligen
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.
Das Erbe nicht annehmen
Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.