Den Rechtsanwalt für Erbrecht in Kelsterbach bei Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Kelsterbach Mandate annehmen
Thomas Kunz
Fachanwalt für Familienrecht|6538Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 3.2 km Entfernung
Michael H. Spring
Breslauer Straße 26, 65830 Kriftelin 5.1 km Entfernung
Henry Naporra
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtKastanienstraße 3A, 65933 Frankfurt am Main
in 6.1 km Entfernung
Hale Enayati
Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunusin 6.8 km Entfernung
Claudia Hecht
In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunusin 6.8 km Entfernung
Thomas Oster
Fachanwalt für Familienrecht|204Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 6.8 km Entfernung
Timon Saßnick
Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunusin 6.8 km Entfernung
Axel Wintermeyer
Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunusin 6.8 km Entfernung
Arnim-M. Nicklas
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hauptstraße 79, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 8.3 km Entfernung
Marion Schuster
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Otto-Volger-Straße 5, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 8.3 km Entfernung
Nilufar Holder
Fuchstanzstraße 30, 60489 Frankfurt am Mainin 8.9 km Entfernung
Hans-Joachim Matthei
Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Mainin 8.9 km Entfernung
Anita Buchner
Schulstraße 14, 65812 Bad Soden am Taunusin 9.9 km Entfernung
Annegret Josten
Eifelstraße 20, 65812 Bad Soden am Taunusin 9.9 km Entfernung
Armin Knipfer
Am Carlusbaum 1 - 5, 65812 Bad Soden am Taunusin 9.9 km Entfernung
Katja Schumann
Fachanwalt für FamilienrechtHöchster Straße 10, 65779 Kelkheim (Taunus)
in 10.1 km Entfernung
Barbara Henrich
Ludolfusstraße 3, 60487 Frankfurt am Mainin 11.0 km Entfernung
Heiko Jäkel
Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Mainin 11.0 km Entfernung
Daniela Rudolf
Konrad-Broßwitz-Straße 51, 60487 Frankfurt am Mainin 11.0 km Entfernung
Klaus Groth
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 11.1 km Entfernung
Thomas Müller
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 11.1 km Entfernung
Heinz Dielmann
Fachanwalt für SteuerrechtMainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Milkica Romic-Stojanovic
Fachanwalt für FamilienrechtMainzer Landstraße 69-71, 60329 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Nuray Solak-Akay
Kaiserstraße 55, 60329 Frankfurt am Mainin 11.1 km Entfernung
Martin Heufelder
Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Mainin 11.1 km Entfernung
Marc A. Ostoja-Starzewski
Savignystraße 34, 60325 Frankfurt am Mainin 11.1 km Entfernung
Sabrina Rokuss
Fachanwalt für Steuerrecht|204Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Christian Moritz Ost
Fachanwalt für SteuerrechtWaidmannstraße 21, 60596 Frankfurt am Main
in 11.2 km Entfernung
Peter Angel
Am Mühlgraben 61, 63263 Neu-Isenburgin 11.9 km Entfernung
Joel Becker
Georg-Büchner-Straße 31, 63263 Neu-Isenburgin 11.9 km Entfernung
Barbara Wigand
Friedensallee 44, 63263 Neu-Isenburgin 11.9 km Entfernung
Hermann Alter
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Mainin 12.0 km Entfernung
Sybille-Bettina Franzmann-Haag
Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Mainin 12.0 km Entfernung
Orna Knoch
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Mainin 12.0 km Entfernung
Arne Hütte
Bethmannstraße 8, 60311 Frankfurt am Mainin 12.3 km Entfernung
Kristina Pilati
Friedensstraße 11, 60311 Frankfurt am Mainin 12.3 km Entfernung
Josef Stierstorfer
Berliner Straße 42a, 60311 Frankfurt am Mainin 12.3 km Entfernung
Claus Vester
Bleidenstraße 1, 60311 Frankfurt am Mainin 12.3 km Entfernung
Jeannette Christine Maul-Odenwald
Hauptstraße 15-17, 63303 Dreieichin 12.3 km Entfernung
Detlef Odenwald
Fachanwalt für ErbrechtHauptstraße 15-17, 63303 Dreieich
in 12.3 km Entfernung
Überblick über das Erbrecht
Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.
Erben mit Erbvertrag
Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Zur Vermeidung von Streit wegen Erbangelegenheiten ist ein Vertrag des Erblassers eine gute Lösung. Als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.
Testament – der letzte Wille
Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Ist ein Testament vorhanden so muss dieses zwingend dem Nachlassgericht übermittelt werden. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Ist man Erbe, wird man, wie auch alle übrigen Erben, vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem man zur Testamentseröffnung eingeladen wird. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Kelsterbach, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.
Testamentsanfechtung
Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.
Der gesetzliche Erbfall
In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. Ohne eigene Nachkommen erbt der hinterbliebene Ehegatte sogar ¾ des Vermögens. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Sie möchten sich noch tiefergehend über rechtliche Belange das gesetzliche Erbrecht betreffend informieren? Dann wenden Sie sich gerne für eine Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt für Erbrecht auf unseren Seiten.
Erbe der 1. Ordnung
Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Wer ist Erbe der dritten Ordnung?
Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.
Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus
Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.
Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil
Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB
Wie wird der Pflichtteil ermittelt?
Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. 50 % des eigentlichen Erbteiles ist der Pflichtteilsanspruch. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.
Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?
Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.
Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.
Soll ein erbberechtigter Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen werden, so muss dies per Testament schriftlich festgelegt und begründet werden. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Um einen Erben für erbunwürdig zu erklären bedarf es der Anfechtung vor Gericht. Hilfe holen Sie sich bei einem Erbrechtsanwalt in Kelsterbach im Fall einer Verfügung von Todes wegen.
Das Erbe akzeptieren
Achten und prüfen Sie den Inhalt des Nachlasses. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich die Erbschaft auszuschlagen, da der Erbe auch für die Schulden des Erblassers mit dem eigenen Vermögen einsteht. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.
Kann man das Erbe ausschlagen?
Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Die Gründe für die Anfechtung der erfolgten Erbenannahme oder -ausschlagung müssen dem zuständigen Nachlassgericht plausibel gemacht werden. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.