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Einen Anwalt für Erbrecht in Langenau auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Langenau Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Georg Mayer

Bahnstraße 6, 89278 Nersingen
in 7.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Walter Zerb

Breitäckerweg 41, 89233 Neu-Ulm
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jürgen Bansemir

Rosengasse 17, 89073 Ulm
in 14.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Else Frank

Hafenbad 33, 89073 Ulm
in 14.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Marc Frederic Jäckel

Fachanwalt für Steuerrecht
Adolph-Kolping-Platz 1, 89073 Ulm
in 14.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Werner Willbold

Frauenstraße 2, 89073 Ulm
in 14.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sabine Wörner

Fachanwalt für Familienrecht
Frauenstraße 2, 89073 Ulm
in 14.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Antje Esser

Edisonallee 27, 89231 Neu-Ulm
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Wolfgang Esser

Edisonallee 27, 89231 Neu-Ulm
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dagmar Klass-Wölfling

An der Kleinen Donau 2, 89231 Neu-Ulm
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dagmar Andree

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Einsteinstraße 55, 89077 Ulm
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tobias Lahaye

Fachanwalt für Familienrecht
Klosterhof 27, 89077 Ulm
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Salzmann

Magiurs-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sonja Maria Scheu

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Lange Straße 36, 89537 Giengen an der Brenz
in 16.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gisela Koch-Fontana

Erchenstraße 20, 89522 Heidenheim an der Brenz
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Langenau
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Überblick über das Erbrecht

Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.

Was ist ein Erbvertrag?

Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Nicht so bei einem Erbvertrag. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Zur Vermeidung von Streit wegen Erbangelegenheiten ist ein Vertrag des Erblassers eine gute Lösung. Fragen zur Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht beantworten.

Der schriftliche letzte Wille

Was muss als Erbe bedacht werden, wenn der Erbfall eintritt. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Langenau.

Wann kann man ein Testament anfechten?

Man kann ein Testament auch anfechten lassen, ist man der Meinung man wäre erbberechtigt. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.

Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Die Erben werden in diesem Fall als Miterben bezeichnet. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.

Erben nach dem Gesetz

Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht bietet seinen Mandanten zu allen rechtlichen Themen das Erbrecht eine versierte Rechtsberatung.

Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung

Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Auch nichteheliche Kinder, anerkannt oder nicht, sind zu genau gleichen Teilen erbberechtigt wie anerkannte, eheliche Kinder, wenn sie den Nachweis der Verwandtschaft bringen können. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.

Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?

Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.

Wer ist Erbe der dritten Ordnung?

Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.

Das Erbe der 4. Ordnung

Es gilt hier den Stammbaum zu beachten, da man bei der 4. Ordnung auf Urgroßeltern und noch weiter zurückliegende Generationen zurückgreifen muß. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern

Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?

Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. 50 % des eigentlichen Erbteiles ist der Pflichtteilsanspruch. Vom ermittelten Verkehrswert des gesamten Erbes werden u.a. auch bestehende Schulden des Erblassers abgezogen, auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Erbstreitigkeiten machen es oft notwendig für die Berechnung einen Gutachter heranzuziehen. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.

Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?

Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.

Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.

Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Kontaktieren Sie einen Erbrechtsanwalt in Langenau, der bei Erbeinsetzung oder Vermächtnis berät.

In das Erbe einwilligen

Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.

Kann man das Erbe ausschlagen?

Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Die Frist, binnen der ein Erbe die Ausschlagung der Erbschaft erklären kann, ist mit gerade einmal sechs Wochen denkbar kurz bemessen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Diese sorgt zumindest drei Monate lang für eine Verschonung von der Pflicht zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Dies muss unverzüglich erfolgen. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Die Frist innerhalb der man seine Erbannahme anfechten kann beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes.

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