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Rechtsanwälte und Kanzleien für Erbrecht in Liederbach am Taunus finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Liederbach am Taunus Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Anita Buchner

Schulstraße 14, 65812 Bad Soden am Taunus
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Annegret Josten

Eifelstraße 20, 65812 Bad Soden am Taunus
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Armin Knipfer

Am Carlusbaum 1 - 5, 65812 Bad Soden am Taunus
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Schumann

Fachanwalt für Familienrecht
Höchster Straße 10, 65779 Kelkheim (Taunus)
in 2.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arnim-M. Nicklas

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hauptstraße 79, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marion Schuster

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Otto-Volger-Straße 5, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael H. Spring

Breslauer Straße 26, 65830 Kriftel
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Georg Grüttner

Theresenstraße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Huth

Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nino Fabian Huth

Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jerome Langensiepen

Altkönigstraße 3a, 61462 Königstein im Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hale Enayati

Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Hecht

In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Oster

Fachanwalt für Familienrecht|204
Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Timon Saßnick

Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Axel Wintermeyer

Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Kunz

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Mathias Brinkmann

Ernst-Moritz-Arndt-Straße 20, 61476 Kronberg im Taunus
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Regine Brinkmann

Ernst-Moritz-Arndt-Straße 20, 61476 Kronberg im Taunus
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Judith Wagemans

Fachanwalt für Steuerrecht
Feldbergblick 10.1, 65817 Eppstein
in 7.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Heiko Hildebrandt

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Rossertstraße 127, 61449 Steinbach (Taunus)
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Henry Naporra

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kastanienstraße 3A, 65933 Frankfurt am Main
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nilufar Holder

Fuchstanzstraße 30, 60489 Frankfurt am Main
in 8.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Joachim Matthei

Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Main
in 8.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane C. Rey

Zeppelinstraße 8, 61440 Oberursel (Taunus)
in 10.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Enrique Tortell

Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Main
in 11.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Barbara Henrich

Ludolfusstraße 3, 60487 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heiko Jäkel

Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniela Rudolf

Konrad-Broßwitz-Straße 51, 60487 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jürgen Fischer

Alte Brücke 13a, 65207 Wiesbaden
in 11.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Heufelder

Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Main
in 12.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marc A. Ostoja-Starzewski

Savignystraße 34, 60325 Frankfurt am Main
in 12.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sabrina Rokuss

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main
in 12.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hermann Alter

Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main
in 12.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sybille-Bettina Franzmann-Haag

Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Main
in 12.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Orna Knoch

Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main
in 12.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kristina Pilati

Rossertstraße 8, 60323 Frankfurt am Main
in 12.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heinz Dielmann

Fachanwalt für Steuerrecht
Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Milkica Romic-Stojanovic

Fachanwalt für Familienrecht
Mainzer Landstraße 69-71, 60329 Frankfurt am Main
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nuray Solak-Akay

Kaiserstraße 55, 60329 Frankfurt am Main
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Liederbach am Taunus
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erben und das Erbrecht

Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.

Einen Erbvertrag schließen

Um schon zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, den Erbvertrag und das Testament. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Nicht so bei einem Erbvertrag. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Zur Vermeidung von Streit wegen Erbangelegenheiten ist ein Vertrag des Erblassers eine gute Lösung. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.

Der schriftliche letzte Wille

Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. In diesem Fall wendet man sich an das örtliche Nachlass- bzw. Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Liederbach am Taunus, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.

Die Anfechtung des Testaments

Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.

Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. Rechtliche Fragen zum Thema Erbrecht und Erbengemeinschaft beantworten Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht ihren Mandanten versiert und engagiert.

Das Gesetz und die Erbfolge

Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Die erbenden Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt für Erbrecht wenden.

Der Erbe 1. Ordnung

Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder – vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Ist man vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern unehelich geboren, so kann diese Regel leider nicht angewandt werden. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.

Der Erbe 2. Ordnung

Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.

Wer ist Erbe der dritten Ordnung?

Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.

Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen

Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht.

Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil

Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. Kennt der Pflichtteilsberechtigte den Wert seines Erbteils, kann er seinen Pflichtteil errechnen. Dieser beträgt 50 % des Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.

Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?

Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Holen Sie sich als Pflichtteilsverzichtender und auch als zustimmender Erbe unbedingt den Rat eines Anwaltes ein und lassen Sie den Verzicht bestmöglich notariell beglaubigen.

Der Entzug des Pflichtteils

Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Im § 2333 BGB sind die Voraussetzungen dargelegt, die das Recht auf das Pflichtteil verwirken können. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Hilfe holen Sie sich bei einem Erbrechtsanwalt in Liederbach am Taunus im Fall einer Verfügung von Todes wegen.

Das Erbe akzeptieren

Achten und prüfen Sie den Inhalt des Nachlasses. Stellt man fest, dass das Erbe hauptsächlich die Übernahme einer Schuldenlast bedeutet, so hat man die Möglichkeit das Erbe abzulehnen. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.

Kann man das Erbe ausschlagen?

Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Haftungsbeschränkung während der ersten drei Monate. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.

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