Rechtsanwälte für Erbrecht in Lilienthal auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Lilienthal Mandate annehmen

Esther Schönewald
Nernststraße 4, 28357 Bremenin 4.1 km Entfernung

Jens-Ulrich Lenski
Schwachhauser Heerstraße 266 b, 28359 Bremenin 6.4 km Entfernung

Maren Wilhelm
Leher Heerstraße 25, 28359 Bremenin 6.4 km Entfernung

Jan Richard Großmann
Parkallee 28, 28209 Bremenin 8.7 km Entfernung

Arnd Hochhuth
Orleansstraße 21, 28211 Bremenin 8.8 km Entfernung

Catharina Lessing
Vionvillestraße 20, 28211 Bremenin 8.8 km Entfernung

Dieter Antonius Beine
Fachanwalt für Erbrecht|6538Neukirchstraße 54, 28215 Bremen
in 9.3 km Entfernung

Denise Fromme
Fachanwalt für FamilienrechtHemmstraße 165, 28215 Bremen
in 9.3 km Entfernung

Nicole Gronemeyer
Hemmstraße 165, 28215 Bremenin 9.3 km Entfernung

Dieter Witkabel
Hastedter Heerstraße 32, 28207 Bremenin 10.1 km Entfernung

Katja Arend-Holzkämper
Altenwall 20, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung

Gerhard Bunn
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Am Wall 190, 28195 Bremen
in 10.3 km Entfernung

Peter Eckert
Birkenstraße 47 | 48, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung

Joachim Einem
Am Wall 199, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung

Frank Friedeberg
Schlachte 21, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung

Wolfgang Hirt
Am Wall 190, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung

Alexander Jamnig
Obernstraße 39-43, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung

Folker Schönigt
Wachtstraße 17-24, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung

Magdalene Specht
Fachanwalt für Familienrecht|6538Altenwall 9, 28195 Bremen
in 10.3 km Entfernung

Cornelia Swital
Faulenstraße 65, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung

Rolf Meer
Sedanstraße 68, 28201 Bremenin 11.6 km Entfernung

Roland Heinrich Rhode
Bördestraße 41, 27711 Osterholz-Scharmbeckin 11.9 km Entfernung

Almuth Wagner
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 11.9 km Entfernung

Reinhard Wagner
Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeckin 11.9 km Entfernung

Hans-Joachim Blohme
Unter den Eichen 12, 28876 Oytenin 12.6 km Entfernung

Winfried Delitzsch
Büchnerstraße 4, 28279 Bremenin 13.4 km Entfernung

Lothar Köhler
Fachanwalt für ErbrechtAm Raderberg 1, 28717 Bremen
in 14.8 km Entfernung

Hans-Joachim Busch
Achimer Brückenstraße 5, 28832 Achimin 17.6 km Entfernung

Hannah Schwarz-Kaschke
Fachanwalt für FamilienrechtObernstraße 63, 28832 Achim
in 17.6 km Entfernung

Eghard Teichmann
Fachanwalt für ArbeitsrechtSteuben-Allee 3, 28832 Achim
in 17.6 km Entfernung

Nanette Teichmann
Fachanwalt für Familienrecht|3456Steuben-Allee 3, 28832 Achim
in 17.6 km Entfernung

Saliha Dilek Peter
Fachanwalt für Familienrecht|6538Yorckstraße 5, 27751 Delmenhorst
in 17.7 km Entfernung

Birgit Reinartz
Hertha-Sponer-Straße 17, 28816 Stuhrin 17.9 km Entfernung

Cornelia Freytag
Am Sedanplatz 2, 28757 Bremenin 18.7 km Entfernung

Holger Dittrich
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204Hauptstraße 8, 28844 Weyhe
in 19.0 km Entfernung

Jürgen Sander
Fachanwalt für Steuerrecht|204An der Beeke 22, 28844 Weyhe
in 19.0 km Entfernung

Thomas W. Polster
Fachanwalt für Erbrecht|6538Hauptstraße 15, 27412 Tarmstedt
in 19.3 km Entfernung

Ocka Niemann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Weizenkamp 1, 27367 Sottrum
in 28.4 km Entfernung
Erbrecht
Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Den Inhalt seines Testamentes, die Regelung seiner Angelegenheiten, bestimmt der Erblasser selbst. Nicht so bei einem Erbvertrag. Ein Erbvertrag kann nicht alleine abgeschlossen werden, es braucht wenigstens zwei Personen, häufig handelt es sich hier um die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.
Erben mit Testament
Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. In diesem Fall wendet man sich an das örtliche Nachlass- bzw. Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt / einer Anwältin für Erbrecht in Lilienthal der sich bei Erbschaften auskennt.
Wer kann ein Testament anfechten?
Die Möglichkeit eine testamentarische Verfügung anzufechten macht unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.
Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.
Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Die Erben werden in diesem Fall als Miterben bezeichnet. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.
Die gesetzliche Erbfolge
Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Gibt es nur Erben der 2. oder 3. Ordnung, bekommt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und die Erben ¼ zu gleichen Teilen. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.
Erbe der 1. Ordnung
Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder – vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.
Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?
Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.
Wer ist Erbe der dritten Ordnung?
Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?
Bei einem Pflichtteilsverzicht erklärt der Pflichtteilsberechtigte, dass er auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Den Pflichtteilsverzicht oder die Zustimmung als Erbe zum Pflichtteilsverzicht eines anderen Erben sollte man nicht ohne anwaltliche Hilfe machen und bestmöglich notariell beglaubigen lassen.
Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird
Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Holen Sie sich Rat bei einem Erbrechtsanwalt für Erbrecht in Lilienthal.
Dem Erbe zustimmen
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich die Erbschaft auszuschlagen, da der Erbe auch für die Schulden des Erblassers mit dem eigenen Vermögen einsteht. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.
Das Erbe ausschlagen
Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.