Finden Sie einen Anwalt für Erbrecht in Lilienthal für Ihre Rechtsfragen
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Lilienthal Mandate annehmen
Esther Schönewald
Nernststraße 4, 28357 Bremenin 4.1 km Entfernung
Jens-Ulrich Lenski
Schwachhauser Heerstraße 266 b, 28359 Bremenin 6.4 km Entfernung
Maren Wilhelm
Leher Heerstraße 25, 28359 Bremenin 6.4 km Entfernung
Jan Richard Großmann
Parkallee 28, 28209 Bremenin 8.7 km Entfernung
Arnd Hochhuth
Orleansstraße 21, 28211 Bremenin 8.8 km Entfernung
Catharina Lessing
Vionvillestraße 20, 28211 Bremenin 8.8 km Entfernung
Dieter Antonius Beine
Fachanwalt für Erbrecht|6538Neukirchstraße 54, 28215 Bremen
in 9.3 km Entfernung
Denise Fromme
Fachanwalt für FamilienrechtHemmstraße 165, 28215 Bremen
in 9.3 km Entfernung
Nicole Gronemeyer
Hemmstraße 165, 28215 Bremenin 9.3 km Entfernung
Dieter Witkabel
Hastedter Heerstraße 32, 28207 Bremenin 10.1 km Entfernung
Katja Arend-Holzkämper
Altenwall 20, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Gerhard Bunn
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Am Wall 190, 28195 Bremen
in 10.3 km Entfernung
Peter Eckert
Birkenstraße 47 | 48, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Joachim Einem
Am Wall 199, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Frank Friedeberg
Schlachte 21, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Wolfgang Hirt
Am Wall 190, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Alexander Jamnig
Obernstraße 39-43, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Folker Schönigt
Wachtstraße 17-24, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Magdalene Specht
Fachanwalt für Familienrecht|6538Altenwall 9, 28195 Bremen
in 10.3 km Entfernung
Cornelia Swital
Faulenstraße 65, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Rolf Meer
Sedanstraße 68, 28201 Bremenin 11.6 km Entfernung
Roland Heinrich Rhode
Bördestraße 41, 27711 Osterholz-Scharmbeckin 11.9 km Entfernung
Almuth Wagner
Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeckin 11.9 km Entfernung
Reinhard Wagner
Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeckin 11.9 km Entfernung
Hans-Joachim Blohme
Unter den Eichen 12, 28876 Oytenin 12.6 km Entfernung
Winfried Delitzsch
Büchnerstraße 4, 28279 Bremenin 13.4 km Entfernung
Lothar Köhler
Fachanwalt für ErbrechtAm Raderberg 1, 28717 Bremen
in 14.8 km Entfernung
Hans-Joachim Busch
Achimer Brückenstraße 5, 28832 Achimin 17.6 km Entfernung
Hannah Schwarz-Kaschke
Fachanwalt für FamilienrechtObernstraße 63, 28832 Achim
in 17.6 km Entfernung
Eghard Teichmann
Fachanwalt für ArbeitsrechtSteuben-Allee 3, 28832 Achim
in 17.6 km Entfernung
Nanette Teichmann
Steuben-Allee 3, 28832 Achimin 17.6 km Entfernung
Saliha Dilek Peter
Fachanwalt für Familienrecht|6538Yorckstraße 5, 27751 Delmenhorst
in 17.7 km Entfernung
Birgit Reinartz
Hertha-Sponer-Straße 17, 28816 Stuhrin 17.9 km Entfernung
Cornelia Freytag
Am Sedanplatz 2, 28757 Bremenin 18.7 km Entfernung
Holger Dittrich
Hauptstraße 8, 28844 Weyhein 19.0 km Entfernung
Jürgen Sander
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204An der Beeke 22, 28844 Weyhe
in 19.0 km Entfernung
Thomas W. Polster
Fachanwalt für Erbrecht|6538Hauptstraße 15, 27412 Tarmstedt
in 19.3 km Entfernung
Ocka Niemann
Weizenkamp 1, 27367 Sottrumin 28.4 km Entfernung
Das Erbrecht
Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Wer es allerdings genauer bestimmen möchte muss ein Testament machen.
Einen Erbvertrag schließen
Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Anders als das Testament muss ein Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Zur Vermeidung von Streit wegen Erbangelegenheiten ist ein Vertrag des Erblassers eine gute Lösung. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.
Erben mit Testament
Was muss als Erbe bedacht werden, wenn der Erbfall eintritt. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt / Anwältin für Erbrecht in Lilienthal.
Testamentsanfechtung
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Berechtigt zur Anfechtung ist allerdings nur ein Erbe, der bei Überprüfung des Testaments einen Vorteil zu erwarten hat. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.
Der gesetzliche Erbfall
In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. Gibt es nur Erben der 2. oder 3. Ordnung, bekommt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und die Erben ¼ zu gleichen Teilen. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht bietet seinen Mandanten zu allen rechtlichen Themen das Erbrecht eine versierte Rechtsberatung.
Der Erbe 1. Ordnung
Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Ist man vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern unehelich geboren, so kann diese Regel leider nicht angewandt werden. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.
Der Erbe 2. Ordnung
Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.
Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung
Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.
Es gibt auch Erben der 4. Ordnung
Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht.
Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern
Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Kennt der Pflichtteilsberechtigte den Wert seines Erbteils, kann er seinen Pflichtteil errechnen. Dieser beträgt 50 % des Erbteils. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Was ist ein Pflichtteilsverzicht?
Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.
Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird
Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Holen Sie sich Rat bei einem Erbrechtsanwalt für Erbrecht in Lilienthal.
Das Erbe akzeptieren
Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.
Das Erbe ablehnen
Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Die Frist innerhalb der man seine Erbannahme anfechten kann beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes.