Rechtsanwälte und Kanzleien für Erbrecht in Mainz Innenstadt finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Mainz Innenstadt Mandate annehmen
Kathrin Brückner-Silbernagel
Fachanwalt für FamilienrechtRheinstraße 105, 55116 Mainz
in 0.4 km Entfernung
Torsten Voigt
Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainzin 0.4 km Entfernung
Alice Vollmari
Fischtorplatz 22, 55116 Mainzin 0.4 km Entfernung
Thomas Zinndorf
Große Bleiche 17-23, 55116 Mainzin 0.4 km Entfernung
Joachim Zillien
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 1.1 km Entfernung
Regina Koch
Bebelstraße 34, 55128 Mainzin 3.1 km Entfernung
Ulrich Schneider
Grillenweg 13, 55128 Mainzin 3.1 km Entfernung
Ingrid Bender
Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburgin 4.1 km Entfernung
Tomas Boennecken
Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbadenin 5.4 km Entfernung
Hella-Maria Munck
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 6.5 km Entfernung
Frank-Conny Kreker
Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbadenin 7.2 km Entfernung
Astrid Häfner
Elisabeth-Schwarzhaupt-Straße 29, 55126 Mainzin 7.8 km Entfernung
Wunibald Böhmer
Söhnleinstraße 17, 65201 Wiesbadenin 8.1 km Entfernung
Peter Reitz
Im Weingarten 51, 65201 Wiesbadenin 8.1 km Entfernung
Silke Giesa
Fachanwalt für SteuerrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 8.3 km Entfernung
Roman Alexander Kütterer
Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbadenin 8.3 km Entfernung
Manfred Plass
Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbadenin 8.3 km Entfernung
Thomas Röskens
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 8.3 km Entfernung
Sebastian Stritter
Fachanwalt für Erbrecht|6538Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 8.3 km Entfernung
Gota Biehler
Fachanwalt für Erbrecht|6538Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbaden
in 8.8 km Entfernung
Martin Klemm
Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbadenin 8.8 km Entfernung
Benedikt Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 8.8 km Entfernung
Gregor Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 8.8 km Entfernung
Delia Reinders
Fachanwalt für Familienrecht|6538Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 8.8 km Entfernung
Wolfgang Reiter
Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbadenin 8.8 km Entfernung
Susanne Rösch
Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbadenin 8.8 km Entfernung
Michael Schlempp
Oranienstraße 20, 65185 Wiesbadenin 8.8 km Entfernung
Hedda Schmitter
Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbadenin 8.8 km Entfernung
Ursula Weddig
Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbadenin 8.8 km Entfernung
Peter S. Lampert
Rauenthaler Straße 11a, 65197 Wiesbadenin 9.5 km Entfernung
Sabine Platt
Spiegelgasse 9, 65183 Wiesbadenin 9.6 km Entfernung
Ingrid Seifert-Raab
Wilhelmstraße 36, 65183 Wiesbadenin 9.6 km Entfernung
Johannes Stenzel
Marktstraße 21, 65183 Wiesbadenin 9.6 km Entfernung
Steffen Thüsing
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Wilhelmstraße 58/58a, 65183 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung
Johannes Zimmermann
Taunusstraße 5 A, 65183 Wiesbadenin 9.6 km Entfernung
Sven Lichte
Danziger Straße 64, 65191 Wiesbadenin 10.1 km Entfernung
Thomas Noske
Köpfchenweg 23a, 65191 Wiesbadenin 10.1 km Entfernung
Klaus Groth
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 11.0 km Entfernung
Thomas Müller
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 11.0 km Entfernung
Leonie Lehrmann
Kleine Hohl 45, 55263 Ingelheim am Rheinin 11.1 km Entfernung
Das Erbrecht im Überblick
Stirbt ein Mensch, sind einige Dinge zu klären. Dies wird mit dem Erbrechtsgesetz erleichtert. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Entscheidet sich der Erblasser für das Testament, so kann er darin alle Angelegenheiten nach seinem Tod selbst und alleine regeln, ändern oder auch wieder aufheben. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.
Erben mit Testament
Was muss als Erbe bedacht werden, wenn der Erbfall eintritt. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. In diesem Fall wendet man sich an das örtliche Nachlass- bzw. Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Mainz Innenstadt zuverlässigen Rechtsrat.
Das Testament kann angefochten werden
Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.
Erben nach dem Gesetz
Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Gibt es nur Erben der 2. oder 3. Ordnung, bekommt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und die Erben ¼ zu gleichen Teilen. Gibt es keine Erben der ersten drei Ordnungen, so ist der überlebende Ehegatte der alleinige Erbe. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt für Erbrecht wenden.
Kinder, die Erben der 1. Ordnung
Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder – vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.
Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?
Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Die Eltern beerben ihr Kind zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?
Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.
Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen
Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.
Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil
Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.
Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?
Bei einem Pflichtteilsverzicht erklärt der Pflichtteilsberechtigte, dass er auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Als Voraussetzung für den Verzicht des Pflichtteils gilt die schriftliche Zustimmung aller anderen Erben. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.
Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.
Soll ein erbberechtigter Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen werden, so muss dies per Testament schriftlich festgelegt und begründet werden. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Um einen Erben für erbunwürdig zu erklären bedarf es der Anfechtung vor Gericht. Holen Sie sich Rat bei einem Erbrechtsanwalt für Erbrecht in Mainz Innenstadt.
Die Annahme seines Erbteils
Nachdem Sie als Erbe feststehen, sollten Sie schnellstmöglich herausfinden, gegen wen der Erblasser Zahlungsansprüche hat. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.
Das Erbe ablehnen
Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Die Frist innerhalb der man seine Erbannahme anfechten kann beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes.