Anwälte und Kanzleien für Erbrecht in Münster Süd-Ost finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Münster Süd-Ost Mandate annehmen
Oliver Arend
Fachanwalt für InsolvenzrechtMauritzstraße 8, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Peter Becker
Fachanwalt für FamilienrechtSchorlemerstraße 11, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Holger Bußkamp
Verspoel 12, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Jochen Esser
Neubrückenstraße 50-52, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Jens Glaß
Fachanwalt für Steuerrecht|204Verspoel 12, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Christoph Goez
Verspoel 12, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Konrad Gödde
Fachanwalt für Erbrecht|204Salzstraße 20, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Lutz Halbach
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtFrauenstraße 31, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Christiane Haversath
Prinzipalmarkt 29, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Stephan Herlitzius
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Drubbel 1-2, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Dorit Högemann
Bült 13, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Thomas Meurer
Bergstraße 10, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Ludger Muermans
Prinzipalmarkt 29, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Peter Nogossek
Münzstraße 36, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Dierk Straeter
Fachanwalt für Gewerblichen RechtsschutzSpiekerhof 31, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Kerstin Ullerich
Fachanwalt für ErbrechtAn der Apostelkirche 4, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
André Weber
Am Stadtgraben 43, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Theodor Massine
Weseler Straße 253, 48151 Münsterin 1.4 km Entfernung
Wolfgang Heinrich Löer
Hafenweg 8, 48155 Münsterin 2.2 km Entfernung
Anne Winkel
Warendorfer Straße 88, 48145 Münsterin 2.5 km Entfernung
Katharina Kroll
Coerdeplatz 12, 48147 Münsterin 3.1 km Entfernung
Christoph Wolters
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtAn der Germania Brauerei 4, 48159 Münster
in 6.5 km Entfernung
Frank Esmeier
Fachanwalt für SteuerrechtWolbecker Windmühle 15a, 48167 Münster
in 8.0 km Entfernung
Maike Bader
Herrenstraße 12, 48308 Sendenin 14.4 km Entfernung
Christoph Brust
Dornekamp 10, 48308 Sendenin 14.4 km Entfernung
Günther Doebel
Saerbecker Straße 2 a, 48268 Grevenin 16.2 km Entfernung
Ulrike Nick-Ibald
Barkenstraße 27, 48268 Grevenin 16.2 km Entfernung
Renate Bartsch
Albersloher Straße 7, 48317 Drensteinfurtin 18.9 km Entfernung
Erich Rump
Daruper Straße 4, 48301 Nottulnin 19.0 km Entfernung
Antje Thies
Fachanwalt für Familienrecht|3456Niederstockumer Weg 1 a, 48301 Nottuln
in 19.0 km Entfernung
Erbrecht kurzgefasst
Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Das Erbrecht ist in der Verfassung Artikel 14 geregelt. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Neben dem Testament gibt es auch die Möglichkeit eines Erbvertrages um bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.
Erben mit Testament
Was muss als Erbe bedacht werden, wenn der Erbfall eintritt. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Münster Süd-Ost zuverlässigen Rechtsrat.
Testamentsanfechtung
Man kann ein Testament auch anfechten lassen, ist man der Meinung man wäre erbberechtigt. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Der Anfechtung wird stattgegeben, wenn der Antragsteller bei erfolgreichem Einspruch selbst profitieren würde. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.
Erbengemeinschaft - Was ist das?
Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.
Der gesetzliche Erbfall
In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. Ohne eigene Nachkommen erbt der hinterbliebene Ehegatte sogar ¾ des Vermögens. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt für Erbrecht wenden.
Erbe der 1. Ordnung
Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.
Der Erbe 2. Ordnung
Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.
Wer ist Erbe der dritten Ordnung?
Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.
Die Erben der 4. Ordnung und folgende
Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern
Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.
Wie wird der Pflichtteil errechnet?
Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Kennt der Pflichtteilsberechtigte den Wert seines Erbteils, kann er seinen Pflichtteil errechnen. Dieser beträgt 50 % des Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Den Anspruch auf sein Pflichtteil, den hat man nicht automatisch, er muss aktiv geltend gemacht werden.
Was ist ein Pflichtteilsverzicht?
Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.
Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.
Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Ein Erbrechtsanwalt in Münster Süd-Ost berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.
Die Annahme seines Erbteils
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.
Das Erbe ablehnen
Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Die einzige Möglichkeit dafür besteht in der Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Die Gründe für die Anfechtung der erfolgten Erbenannahme oder -ausschlagung müssen dem zuständigen Nachlassgericht plausibel gemacht werden. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.