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Einen Anwalt für Erbrecht in Münster West auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Münster West Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Theodor Massine

Weseler Straße 253, 48151 Münster
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Oliver Arend

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Mauritzstraße 8, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Becker

Fachanwalt für Familienrecht
Schorlemerstraße 11, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger Bußkamp

Verspoel 12, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jochen Esser

Neubrückenstraße 50-52, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jens Glaß

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Verspoel 12, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christoph Goez

Verspoel 12, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Konrad Gödde

Fachanwalt für Erbrecht|204
Salzstraße 20, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Lutz Halbach

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Frauenstraße 31, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christiane Haversath

Prinzipalmarkt 29, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Stephan Herlitzius

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Drubbel 1-2, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dorit Högemann

Bült 13, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Meurer

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Bergstraße 10, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ludger Muermans

Prinzipalmarkt 29, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter Nogossek

Münzstraße 36, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dierk Straeter

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Spiekerhof 31, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Kerstin Ullerich

Fachanwalt für Erbrecht
An der Apostelkirche 4, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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André Weber

Am Stadtgraben 43, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Katharina Kroll

Coerdeplatz 12, 48147 Münster
in 3.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Anne Winkel

Warendorfer Straße 88, 48145 Münster
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Wolfgang Heinrich Löer

Hafenweg 8, 48155 Münster
in 4.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christoph Wolters

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
An der Germania Brauerei 4, 48159 Münster
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Frank Esmeier

Fachanwalt für Steuerrecht
Wolbecker Windmühle 15a, 48167 Münster
in 10.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Maike Bader

Herrenstraße 12, 48308 Senden
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christoph Brust

Dornekamp 10, 48308 Senden
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Günther Doebel

Saerbecker Straße 2 a, 48268 Greven
in 15.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ulrike Nick-Ibald

Barkenstraße 27, 48268 Greven
in 15.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Erich Rump

Daruper Straße 4, 48301 Nottuln
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Antje Thies

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Niederstockumer Weg 1 a, 48301 Nottuln
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Münster West
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Überblick über das Erbrecht

Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Wer es allerdings genauer bestimmen möchte muss ein Testament machen.

Der Erbvertrag

Neben dem Testament gibt es auch die Möglichkeit eines Erbvertrages um bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.

Das Testament – das Erbe

Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Münster West, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.

Testamentsanfechtung

Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.

Erbengemeinschaft - Was ist das?

Wird eine Hinterlassenschaft nicht nur an eine Person vererbt sondern an mindestens zwei Erben, so handelt es sich per Gesetz um eine Erbengemeinschaft. Die Erben werden in diesem Fall als Miterben bezeichnet. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Eine Kanzlei für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner für ihre Mandanten zu allen Themen das Erbrecht betreffend.

Erben nach dem Gesetz

In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung

Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Auch nichteheliche Kinder, anerkannt oder nicht, sind zu genau gleichen Teilen erbberechtigt wie anerkannte, eheliche Kinder, wenn sie den Nachweis der Verwandtschaft bringen können. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Es gilt jedoch gleiches Erbrecht für Kinder, die vor ihrem 18. Geburtstag adoptiert wurden. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.

Der Erbe 2. Ordnung

Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.

Erben der dritten Ordnung

Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Ist ein Großelternteil bereits verstorben, so erben wiederum dessen Kinder.

Wer ist Erbe der vierten Ordnung?

Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.

Wer bekommt ein Pflichtteil?

Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.

Wie wird der Pflichtteil ermittelt?

Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Vom ermittelten Verkehrswert des gesamten Erbes werden u.a. auch bestehende Schulden des Erblassers abgezogen, auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!

Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?

Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.

Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.

Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Holen Sie sich Rat bei einem Erbrechtsanwalt für Erbrecht in Münster West.

Annahme des Erbes

Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.

Kann man das Erbe ausschlagen?

Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Die einzige Möglichkeit dafür besteht in der Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.

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