Rechtsanwälte für Erbrecht in Nieder-Olm auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Nieder-Olm Mandate annehmen

Regina Koch
Bebelstraße 34, 55128 Mainzin 8.6 km Entfernung

Ulrich Schneider
Grillenweg 13, 55128 Mainzin 8.6 km Entfernung

Astrid Häfner
Elisabeth-Schwarzhaupt-Straße 29, 55126 Mainzin 9.3 km Entfernung

Leonie Lehrmann
Kleine Hohl 45, 55263 Ingelheim am Rheinin 9.8 km Entfernung

Hella-Maria Munck
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 10.0 km Entfernung

Wolfgang Grimbach
Pariser Straße 30, 55286 Wörrstadtin 10.5 km Entfernung

Joachim Zillien
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 10.6 km Entfernung

Kathrin Brückner-Silbernagel
Fachanwalt für FamilienrechtRheinstraße 105, 55116 Mainz
in 11.7 km Entfernung

Torsten Voigt
Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainzin 11.7 km Entfernung

Alice Vollmari
Fachanwalt für Familienrecht|6538Fischtorplatz 22, 55116 Mainz
in 11.7 km Entfernung

Thomas Zinndorf
Große Bleiche 17-23, 55116 Mainzin 11.7 km Entfernung

Manfred Wüsten
Helmerichstraße 27, 55437 Ockenheimin 12.6 km Entfernung

Alexandra Siedler
Fachanwalt für Familienrecht|6538Leipziger Straße 5, 55218 Ingelheim am Rhein
in 13.2 km Entfernung

Martin Vogelsberger
Fachanwalt für Familienrecht|204Albert-Schweitzer-Straße 3, 55218 Ingelheim am Rhein
in 13.2 km Entfernung

Ingrid Bender
Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburgin 13.4 km Entfernung

Tomas Boennecken
Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbadenin 15.3 km Entfernung

Wunibald Böhmer
Söhnleinstraße 17, 65201 Wiesbadenin 16.1 km Entfernung

Peter Reitz
Im Weingarten 51, 65201 Wiesbadenin 16.1 km Entfernung

Otto Schirmer
Rheingauer Straße 29, 65343 Eltville am Rheinin 17.1 km Entfernung

Andrea Uhlich
Fachanwalt für Erbrecht|6538Schwalbacher Straße 33, 65343 Eltville am Rhein
in 17.1 km Entfernung

Frank-Conny Kreker
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 17.3 km Entfernung

Alexander Hüttenrauch
Fachanwalt für SteuerrechtHauptstraße 46, 65375 Oestrich-Winkel
in 17.4 km Entfernung

Klaus Groth
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 18.2 km Entfernung

Thomas Müller
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 18.2 km Entfernung

Peter Riedel
Georg-Mischlich-Platz 3, 64569 Nauheimin 18.6 km Entfernung

Peter S. Lampert
Rauenthaler Straße 11a, 65197 Wiesbadenin 19.0 km Entfernung

Silke Giesa
Fachanwalt für SteuerrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung

Roman Alexander Kütterer
Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbadenin 19.1 km Entfernung

Manfred Plass
Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbadenin 19.1 km Entfernung

Thomas Röskens
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung

Sebastian Stritter
Fachanwalt für Erbrecht|6538Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung

Gota Biehler
Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbadenin 19.1 km Entfernung

Martin Klemm
Fachanwalt für Familienrecht|204Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung

Benedikt Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 19.1 km Entfernung

Gregor Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 19.1 km Entfernung

Delia Reinders
Fachanwalt für Familienrecht|6538Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung

Wolfgang Reiter
Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbadenin 19.1 km Entfernung

Susanne Rösch
Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbadenin 19.1 km Entfernung

Michael Schlempp
Oranienstraße 20, 65185 Wiesbadenin 19.1 km Entfernung

Hedda Schmitter
Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbadenin 19.1 km Entfernung
Das Erbrecht im Überblick
Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Oft gibt es weder Testament noch Verfügung, in solchen Fällen wird dann das gesetzliche Erbrecht angewandt. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.
Einen Erbvertrag schließen
Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.
Testament – der letzte Wille
Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Nieder-Olm zuverlässigen Rechtsrat.
Wann kann man ein Testament anfechten?
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.
Was beschreibt den Begriff Erbengemeinschaft?
Wird eine Hinterlassenschaft nicht nur an eine Person vererbt sondern an mindestens zwei Erben, so handelt es sich per Gesetz um eine Erbengemeinschaft. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. Rechtliche Fragen zum Thema Erbrecht und Erbengemeinschaft beantworten Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht ihren Mandanten versiert und engagiert.
Das Gesetz und die Erbfolge
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.
Der Erbe 1. Ordnung
Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Es gilt jedoch gleiches Erbrecht für Kinder, die vor ihrem 18. Geburtstag adoptiert wurden. Wird ein bereits volljähriger Mensch adoptiert, so ist das Adoptionsrecht hier deutlich enger eingegrenzt. Es erstreckt sich ausschließlich auf die Erbansprüche der verstorbenen Adoptionseltern. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.
Die Erben der zweiten Ordnung
Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Die dritte Ordnung im Erbrecht
Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Das Erbe der 4. Ordnung
Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil
Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.
Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?
Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.
Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?
Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Eine bereits erhaltene Schenkung oder Konfliktvermeidung können zum Beispiel Gründe für den Verzicht auf sein Pflichtteil begründen. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.
Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.
Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Ein Erbrechtsanwalt in Nieder-Olm liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.
Das Erbe akzeptieren
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Daraus ergibt sich dann, ob man die Erbschaft annehmen oder besser ausschlagen sollte. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.
Ein Erbe ausschlagen
Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.