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Rechtsanwälte für Erbrecht in Nieder-Olm auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Nieder-Olm Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Regina Koch

Bebelstraße 34, 55128 Mainz
in 8.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ulrich Schneider

Grillenweg 13, 55128 Mainz
in 8.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Astrid Häfner

Elisabeth-Schwarzhaupt-Straße 29, 55126 Mainz
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Leonie Lehrmann

Kleine Hohl 45, 55263 Ingelheim am Rhein
in 9.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hella-Maria Munck

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 10.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Wolfgang Grimbach

Pariser Straße 30, 55286 Wörrstadt
in 10.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Joachim Zillien

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 10.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Kathrin Brückner-Silbernagel

Fachanwalt für Familienrecht
Rheinstraße 105, 55116 Mainz
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Torsten Voigt

Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainz
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Alice Vollmari

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Fischtorplatz 22, 55116 Mainz
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Zinndorf

Große Bleiche 17-23, 55116 Mainz
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Manfred Wüsten

Helmerichstraße 27, 55437 Ockenheim
in 12.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Alexandra Siedler

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Leipziger Straße 5, 55218 Ingelheim am Rhein
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Martin Vogelsberger

Fachanwalt für Familienrecht|204
Albert-Schweitzer-Straße 3, 55218 Ingelheim am Rhein
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ingrid Bender

Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
in 13.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Tomas Boennecken

Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbaden
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Wunibald Böhmer

Söhnleinstraße 17, 65201 Wiesbaden
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter Reitz

Im Weingarten 51, 65201 Wiesbaden
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Otto Schirmer

Rheingauer Straße 29, 65343 Eltville am Rhein
in 17.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Andrea Uhlich

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Schwalbacher Straße 33, 65343 Eltville am Rhein
in 17.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Frank-Conny Kreker

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 17.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Alexander Hüttenrauch

Fachanwalt für Steuerrecht
Hauptstraße 46, 65375 Oestrich-Winkel
in 17.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Klaus Groth

Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 18.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Müller

Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 18.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter Riedel

Georg-Mischlich-Platz 3, 64569 Nauheim
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter S. Lampert

Rauenthaler Straße 11a, 65197 Wiesbaden
in 19.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Silke Giesa

Fachanwalt für Steuerrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Roman Alexander Kütterer

Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Manfred Plass

Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Röskens

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sebastian Stritter

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gota Biehler

Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Klemm

Fachanwalt für Familienrecht|204
Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Benedikt Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gregor Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Delia Reinders

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Reiter

Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Rösch

Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Schlempp

Oranienstraße 20, 65185 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hedda Schmitter

Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbaden
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Nieder-Olm
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht im Überblick

Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Oft gibt es weder Testament noch Verfügung, in solchen Fällen wird dann das gesetzliche Erbrecht angewandt. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.

Einen Erbvertrag schließen

Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.

Testament – der letzte Wille

Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Nieder-Olm zuverlässigen Rechtsrat.

Wann kann man ein Testament anfechten?

Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.

Was beschreibt den Begriff Erbengemeinschaft?

Wird eine Hinterlassenschaft nicht nur an eine Person vererbt sondern an mindestens zwei Erben, so handelt es sich per Gesetz um eine Erbengemeinschaft. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. Rechtliche Fragen zum Thema Erbrecht und Erbengemeinschaft beantworten Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht ihren Mandanten versiert und engagiert.

Das Gesetz und die Erbfolge

Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Der Erbe 1. Ordnung

Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Es gilt jedoch gleiches Erbrecht für Kinder, die vor ihrem 18. Geburtstag adoptiert wurden. Wird ein bereits volljähriger Mensch adoptiert, so ist das Adoptionsrecht hier deutlich enger eingegrenzt. Es erstreckt sich ausschließlich auf die Erbansprüche der verstorbenen Adoptionseltern. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.

Die Erben der zweiten Ordnung

Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.

Die dritte Ordnung im Erbrecht

Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.

Das Erbe der 4. Ordnung

Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil

Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?

Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?

Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Eine bereits erhaltene Schenkung oder Konfliktvermeidung können zum Beispiel Gründe für den Verzicht auf sein Pflichtteil begründen. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.

Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.

Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Ein Erbrechtsanwalt in Nieder-Olm liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.

Das Erbe akzeptieren

Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Daraus ergibt sich dann, ob man die Erbschaft annehmen oder besser ausschlagen sollte. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.

Ein Erbe ausschlagen

Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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