Anwalt für Erbrecht in Saarwellingen auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Saarwellingen Mandate annehmen

Rudolf Bauer
Herrenstraße 8-10, 66763 Dillingenin 4.8 km Entfernung

Hans Georg Altmaier
Fachanwalt für SteuerrechtBrückenstraße 8, 66740 Saarlouis
in 6.0 km Entfernung

Nicolas Gotzen
Gymnasiumstraße 1, 66740 Saarlouisin 6.0 km Entfernung

Christiane Schosso
St. Avolder Straße 22, 66740 Saarlouisin 6.0 km Entfernung

Peter Werner
Fachanwalt für FamilienrechtTrierer Straße 23, 66839 Schmelz
in 9.0 km Entfernung

Andrea Warken
Fachanwalt für Familienrecht|204Am Bahnhof 6, 66822 Lebach
in 9.0 km Entfernung

Sebastian Hamm
Fachanwalt für Familienrecht|204Talstraße 14, 66292 Riegelsberg
in 11.0 km Entfernung

Susanne Weiland
Am Stehlsberg 10, 66292 Riegelsbergin 11.0 km Entfernung

Manfred Baldauf
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Akazienweg 7, 66333 Völklingen
in 11.7 km Entfernung

Stephanie Merten
Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingenin 11.7 km Entfernung

Guido Merten
Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingenin 11.7 km Entfernung

Bernd Trenz
Parkstraße 38, 66802 Überherrnin 14.9 km Entfernung

Pascal Barth
Fachanwalt für FamilienrechtWaldstraße 24, 66663 Merzig
in 15.8 km Entfernung

Gisela Glaub
Fachanwalt für Familienrecht|3456In der Wagenlück 23, 66125 Saarbrücken
in 18.0 km Entfernung

Yvonne Schmitz
Trillerweg 6, 66117 Saarbrückenin 18.6 km Entfernung

Helmut Müller
Fachanwalt für Familienrecht|204Reichsstraße 16, 66111 Saarbrücken
in 19.2 km Entfernung

Jasmin Naumann
Fachanwalt für FamilienrechtBahnhofstraße 89-91, 66111 Saarbrücken
in 19.2 km Entfernung

Annette Peteranderl
Fachanwalt für FamilienrechtRichard-Wagner-Straße 58-60, 66111 Saarbrücken
in 19.2 km Entfernung

Hans Burkhardt
Meerwiesertalweg 23, 66123 Saarbrückenin 19.3 km Entfernung
Erbrecht
Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Das Erbrecht ist in der Verfassung Artikel 14 geregelt. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Hat man genaue Vorstellungen von der Verteilung des Erbes, kann man das mit einem schriftlichen letzten Willen jederzeit machen.
Einen Erbvertrag schließen
Neben dem Testament gibt es auch die Möglichkeit eines Erbvertrages um bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.
Vererbung per Testament
Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Saarwellingen zuverlässigen Rechtsrat.
Die Anfechtung des Testaments
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Anfechtbar ist ein Erbe immer dann, wenn man gesetzlicher Erbe ist und nicht berücksichtigt wurde, oder auch wenn man den freien Willen des Erblassers bei der Erstellung des Testamentes anzweifeln muss. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Der Anfechtung wird stattgegeben, wenn der Antragsteller bei erfolgreichem Einspruch selbst profitieren würde. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. Eine Kanzlei für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner für ihre Mandanten zu allen Themen das Erbrecht betreffend.
Erben ohne Testament – gesetzliche Erbfolge
Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Ohne eigene Nachkommen erbt der hinterbliebene Ehegatte sogar ¾ des Vermögens. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Sie möchten sich noch tiefergehend über rechtliche Belange das gesetzliche Erbrecht betreffend informieren? Dann wenden Sie sich gerne für eine Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt für Erbrecht auf unseren Seiten.
Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung
Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Lediglich nichteheliche Kinder, die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren wurden haben keinen Erbanspruch. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.
Der Erbe 2. Ordnung
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.
Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung
Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.
Die Erben der 4. Ordnung und folgende
Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.
Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern
Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.
Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?
Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Es ist der Verkehrswert des gesamten Erbes zu ermitteln und zum Beispiel bestehende Schulden des Erblassers abzuziehen, Schenkungen müssen aufgeführt werden. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.
Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?
Durch den Pflichtteilsverzicht verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter im Erbfall auf sein Pflichtteilsrecht, welches ihm als nahen Verwandten seinen Pflichtteil sichert. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.
Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird
Soll ein erbberechtigter Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen werden, so muss dies per Testament schriftlich festgelegt und begründet werden. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Das Erbrecht einer erbunwürdigen Person erlischt nicht mit der Tat, sondern erst durch eine Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Ein Erbrechtsanwalt in Saarwellingen liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.
Das Erbe akzeptieren
Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.
Kann man das Erbe ausschlagen?
Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.