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Rechtsanwälte für Erbrecht in Stelle auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Stelle Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Heydebreck

Fachenfelder Weg 138, 21220 Seevetal
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Steffen Lang

Föhrenweg 14 a, 21220 Seevetal
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas M. Hartmann

Westpreussenweg 3 a, 21217 Seevetal
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jürgen Buhlert

Hilshain 20, 21079 Hamburg
in 11.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Riebensahm

Fachanwalt für Familienrecht|204
Veritaskai 2, 21079 Hamburg
in 11.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ulrike Bauer-Hasslinger

Fachanwalt für Familienrecht
Marktstraße 11/13, 21423 Winsen (Luhe)
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gudrun Kallus

Rathausstraße 40, 21423 Winsen (Luhe)
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Lammers

Rathausstraße 60, 21423 Winsen (Luhe)
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Wiebke Leßniak

Beerentalweg 118, 21077 Hamburg
in 11.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Axel Heuer

Kleiner Schippsee 3, 21073 Hamburg
in 12.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Karin Anna Lihs-Tepe

Kasernenstraße 12, 21073 Hamburg
in 12.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Reinhold

Lüneburger Straße 41, 21073 Hamburg
in 12.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Florian Schuler

Harburger Rathausstraße 33, 21073 Hamburg
in 12.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Birgit-Susann Rochow-Ohl

Hauptstraße 50, 21266 Jesteburg
in 12.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Joachim Berrer

Buchholzer Straße 6, 21271 Hanstedt
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Katja Habermann

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Neuenfelder Straße 31, 21109 Hamburg
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jan Dreser

Kurt-A.-Körber-Chaussee 10, 21033 Hamburg
in 14.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Kai Breuning

Fachanwalt für Familienrecht
Ernst-Mantius-Straße 30, 21029 Hamburg
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ira Franziska Vinnen

Fachanwalt für Erbrecht
Sachsentor 13, 21029 Hamburg
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Werner Abraham

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Breite Straße 9, 21244 Buchholz in der Nordheide
in 16.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gundula Haefner

Am Heidberg 7, 21244 Buchholz in der Nordheide
in 16.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sabine Körner

Feldstraße 2, 21465 Wentorf bei Hamburg
in 17.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Helmut Schmitt

Bergstraße 8, 21465 Reinbek
in 17.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Andreas Ackermann

Grimm 12, 20457 Hamburg
in 18.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael Ivens

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
in 18.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Matthias Roy

Bei den Mühren 70, 20457 Hamburg
in 18.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Kai Sudmann

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Zippelhaus 5, 20457 Hamburg
in 18.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Arne Zons

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg
in 18.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Eva Proppe

Fachanwalt für Familienrecht|204
Hammerbrookstraße 95, 20097 Hamburg
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gabriele Schönbeck

Oher Weg 28 a, 21509 Glinde
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Birgit Boßert

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Bergstraße 26, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Burandt

Domstraße 15, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Liliane Bürk

Ballindamm 8, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kristina Ehren

Burchardstraße 24, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Gerken

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Hermannstraße 10, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Hambach

Fischertwiete 2, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claus-Henning Hollmann

Kurze Mühren 13, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Mitranic

Ballindamm 3, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katrin Rosenberger

Hermannstraße 22, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Beatrix A. Ruetten

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Schopenstehl 20, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Stelle
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht

Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.

Was ist ein Erbvertrag?

Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Nicht so bei einem Erbvertrag. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Zur Vermeidung von Streit wegen Erbangelegenheiten ist ein Vertrag des Erblassers eine gute Lösung. Als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.

Testament – der letzte Wille

Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Erst zu diesem Termin wird der Inhalt des Testaments verkündet. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Stelle berät bei einem Erbfall.

Wie fechtet man ein Testament an?

Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Der Anfechtung wird stattgegeben, wenn der Antragsteller bei erfolgreichem Einspruch selbst profitieren würde. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.

Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?

Wird eine Hinterlassenschaft nicht nur an eine Person vererbt sondern an mindestens zwei Erben, so handelt es sich per Gesetz um eine Erbengemeinschaft. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.

Erben nach dem Gesetz

Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Sie möchten sich noch tiefergehend über rechtliche Belange das gesetzliche Erbrecht betreffend informieren? Dann wenden Sie sich gerne für eine Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt für Erbrecht auf unseren Seiten.

Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung

Wenn man von den Erben der ersten Ordnung spricht, so sind damit die Kinder, Enkelkinder usw. gemeint. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder – vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.

Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?

Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.

Die dritte Ordnung im Erbrecht

Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.

Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus

Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat

Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.

Wie wird der Pflichtteil errechnet?

Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Vom ermittelten Verkehrswert des gesamten Erbes werden u.a. auch bestehende Schulden des Erblassers abgezogen, auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.

Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?

Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.

Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.

Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Im § 2333 BGB sind die Voraussetzungen dargelegt, die das Recht auf das Pflichtteil verwirken können. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Das Erbrecht einer erbunwürdigen Person erlischt nicht mit der Tat, sondern erst durch eine Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Ein Erbrechtsanwalt in Stelle berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.

Die Annahme seines Erbteils

Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.

Das Erbe ablehnen

Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Für diesen Fall bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur Einschränkung der Erbenhaftung. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.

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