Rechtsanwälte und Kanzleien für Erbrecht in Stelle finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Stelle Mandate annehmen

Alexander Heydebreck
Fachenfelder Weg 138, 21220 Seevetalin 4.6 km Entfernung

Steffen Lang
Föhrenweg 14 a, 21220 Seevetalin 4.6 km Entfernung

Andreas M. Hartmann
Westpreussenweg 3 a, 21217 Seevetalin 6.0 km Entfernung

Hans-Jürgen Buhlert
Hilshain 20, 21079 Hamburgin 11.0 km Entfernung

Thomas Riebensahm
Fachanwalt für Familienrecht|3456Veritaskai 2, 21079 Hamburg
in 11.0 km Entfernung

Ulrike Bauer-Hasslinger
Fachanwalt für FamilienrechtMarktstraße 11/13, 21423 Winsen (Luhe)
in 11.2 km Entfernung

Gudrun Kallus
Rathausstraße 40, 21423 Winsen (Luhe)in 11.2 km Entfernung

Michael Lammers
Rathausstraße 60, 21423 Winsen (Luhe)in 11.2 km Entfernung

Wiebke Leßniak
Beerentalweg 118, 21077 Hamburgin 11.6 km Entfernung

Hans-Axel Heuer
Kleiner Schippsee 3, 21073 Hamburgin 12.1 km Entfernung

Karin Anna Lihs-Tepe
Kasernenstraße 12, 21073 Hamburgin 12.1 km Entfernung

Peter Reinhold
Lüneburger Straße 41, 21073 Hamburgin 12.1 km Entfernung

Florian Schuler
Harburger Rathausstraße 33, 21073 Hamburgin 12.1 km Entfernung

Birgit-Susann Rochow-Ohl
Hauptstraße 50, 21266 Jesteburgin 12.4 km Entfernung

Hans-Joachim Berrer
Buchholzer Straße 6, 21271 Hanstedtin 13.1 km Entfernung

Katja Habermann
Fachanwalt für Erbrecht|6538Neuenfelder Straße 31, 21109 Hamburg
in 13.2 km Entfernung

Jan Dreser
Kurt-A.-Körber-Chaussee 10, 21033 Hamburgin 14.0 km Entfernung

Kai Breuning
Fachanwalt für FamilienrechtErnst-Mantius-Straße 30, 21029 Hamburg
in 14.3 km Entfernung

Ira Franziska Vinnen
Fachanwalt für ErbrechtSachsentor 13, 21029 Hamburg
in 14.3 km Entfernung

Hans-Werner Abraham
Fachanwalt für Familienrecht|204Breite Straße 9, 21244 Buchholz in der Nordheide
in 16.5 km Entfernung

Gundula Haefner
Am Heidberg 7, 21244 Buchholz in der Nordheidein 16.5 km Entfernung

Sabine Körner
Feldstraße 2, 21465 Wentorf bei Hamburgin 17.5 km Entfernung

Helmut Schmitt
Bergstraße 8, 21465 Reinbekin 17.5 km Entfernung

Andreas Ackermann
Grimm 12, 20457 Hamburgin 18.2 km Entfernung

Michael Ivens
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
in 18.2 km Entfernung

Matthias Roy
Bei den Mühren 70, 20457 Hamburgin 18.2 km Entfernung

Kai Sudmann
Fachanwalt für Erbrecht|6538Zippelhaus 5, 20457 Hamburg
in 18.2 km Entfernung

Arne Zons
Brandstwiete 4, 20457 Hamburgin 18.2 km Entfernung

Eva Proppe
Fachanwalt für Familienrecht|204Hammerbrookstraße 95, 20097 Hamburg
in 19.1 km Entfernung

Gabriele Schönbeck
Oher Weg 28 a, 21509 Glindein 19.4 km Entfernung

Birgit Boßert
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bergstraße 26, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung

Wolfgang Burandt
Domstraße 15, 20095 Hamburgin 19.7 km Entfernung

Liliane Bürk
Ballindamm 8, 20095 Hamburgin 19.7 km Entfernung

Kristina Ehren
Burchardstraße 24, 20095 Hamburgin 19.7 km Entfernung

Ulrich Gerken
Fachanwalt für Steuerrecht|204Hermannstraße 10, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung

Peter Hambach
Fischertwiete 2, 20095 Hamburgin 19.7 km Entfernung

Claus-Henning Hollmann
Kurze Mühren 13, 20095 Hamburgin 19.7 km Entfernung

Michael Mitranic
Ballindamm 3, 20095 Hamburgin 19.7 km Entfernung

Katrin Rosenberger
Hermannstraße 22, 20095 Hamburgin 19.7 km Entfernung

Beatrix A. Ruetten
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schopenstehl 20, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung
Erben und das Erbrecht
Stirbt ein Mensch, sind einige Dinge zu klären. Dies wird mit dem Erbrechtsgesetz erleichtert. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Wer es allerdings genauer bestimmen möchte muss ein Testament machen.
Der Erbvertrag
Um schon zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, den Erbvertrag und das Testament. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Nicht so bei einem Erbvertrag. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin für Erbrecht.
Der schriftliche letzte Wille
Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Die Person, die Zugang zur Wohnung des Erblassers hat, sollte diese unverzüglich nach einem oder mehreren Testamenten durchsuchen. Ist ein Testament vorhanden so muss dieses zwingend dem Nachlassgericht übermittelt werden. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Stelle, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.
Wie fechtet man ein Testament an?
Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.
Das gesetzliche Erbe
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht bietet seinen Mandanten zu allen rechtlichen Themen das Erbrecht eine versierte Rechtsberatung.
Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung
Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.
Die Erben der zweiten Ordnung
Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Erben der dritten Ordnung
Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil
Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.
Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?
Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Als Voraussetzung für den Verzicht des Pflichtteils gilt die schriftliche Zustimmung aller anderen Erben. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.
Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?
Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Kontaktieren Sie einen Erbrechtsanwalt in Stelle, der bei Erbeinsetzung oder Vermächtnis berät.
Dem Erbe zustimmen
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.
Wie schlägt man ein Erbe aus?
Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Haftungsbeschränkung während der ersten drei Monate. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dies muss unverzüglich erfolgen. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Die Frist innerhalb der man seine Erbannahme anfechten kann beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes.