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Rechtsanwälte für Erbrecht in Trebur auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Trebur Mandate annehmen

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Peter Riedel

Georg-Mischlich-Platz 3, 64569 Nauheim
in 4.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hella-Maria Munck

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 6.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Klaus Groth

Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 7.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Müller

Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 7.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ingrid Bender

Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Joachim Zillien

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 11.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sigrid Keller

Goddelauer Straße 2b, 64560 Riedstadt
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Kathrin Brückner-Silbernagel

Fachanwalt für Familienrecht
Rheinstraße 105, 55116 Mainz
in 12.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Torsten Voigt

Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainz
in 12.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Alice Vollmari

Fischtorplatz 22, 55116 Mainz
in 12.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Zinndorf

Große Bleiche 17-23, 55116 Mainz
in 12.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Regina Koch

Bebelstraße 34, 55128 Mainz
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ulrich Schneider

Grillenweg 13, 55128 Mainz
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael Arnold

Riedstraße 2, 64295 Darmstadt
in 16.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter Degel

Holzhofallee 15 A, 64295 Darmstadt
in 16.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Post

Fachanwalt für Erbrecht
Frankfurter Straße 5-7, 64293 Darmstadt
in 16.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Monika Roth

Fachanwalt für Familienrecht|204
Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt
in 16.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Kunz

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hale Enayati

Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunus
in 17.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Claudia Hecht

In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunus
in 17.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Oster

Fachanwalt für Familienrecht|204
Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 17.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Timon Saßnick

Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunus
in 17.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Axel Wintermeyer

Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunus
in 17.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Tomas Boennecken

Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbaden
in 17.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael H. Spring

Breslauer Straße 26, 65830 Kriftel
in 18.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Astrid Häfner

Elisabeth-Schwarzhaupt-Straße 29, 55126 Mainz
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Holger Fischer

Rheinstraße 29, 64283 Darmstadt
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stefan Landzettel

Friedensplatz 6, 64283 Darmstadt
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Lorz-Felten

Rheinstraße 12a, 64283 Darmstadt
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sabine Mayer

Fachanwalt für Erbrecht|204
Wilhelminenstraße 35, 64283 Darmstadt
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Milde

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Bleichstraße 2, 64283 Darmstadt
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Moser

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538
Schleiermacherstraße 2, 64283 Darmstadt
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gudrun Sigwart-Bähr

Rheinstraße 12 c, 64283 Darmstadt
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Winkelmann

Ludwigsplatz 8, 64283 Darmstadt
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank-Conny Kreker

Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 19.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Gerleit

Auf der Höhe 11 b, 63329 Egelsbach
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christoph Zscherneck

Kranichstraße 12, 63329 Egelsbach
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Silke Giesa

Fachanwalt für Steuerrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Roman Alexander Kütterer

Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbaden
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Manfred Plass

Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbaden
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Trebur
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erben und das Erbrecht

Stirbt ein Mensch, sind einige Dinge zu klären. Dies wird mit dem Erbrechtsgesetz erleichtert. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.

Vererbung per Testament

Was muss als Erbe bedacht werden, wenn der Erbfall eintritt. Die Person, die Zugang zur Wohnung des Erblassers hat, sollte diese unverzüglich nach einem oder mehreren Testamenten durchsuchen. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Trebur berät bei einem Erbfall.

Wann kann man ein Testament anfechten?

Die Möglichkeit eine testamentarische Verfügung anzufechten macht unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.

Der gesetzliche Erbfall

Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Kinder, die Erben der 1. Ordnung

Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Auch nichteheliche Kinder, anerkannt oder nicht, sind zu genau gleichen Teilen erbberechtigt wie anerkannte, eheliche Kinder, wenn sie den Nachweis der Verwandtschaft bringen können. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.

Der Erbe 2. Ordnung

Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.

Erben der dritten Ordnung

Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.

Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen

Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil

Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Kann man auf sein Pflichtteil verzichten?

Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.

Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.

Soll ein erbberechtigter Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen werden, so muss dies per Testament schriftlich festgelegt und begründet werden. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Ein Erbrechtsanwalt in Trebur berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.

In das Erbe einwilligen

Nachdem Sie als Erbe feststehen, sollten Sie schnellstmöglich herausfinden, gegen wen der Erblasser Zahlungsansprüche hat. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.

Wie schlägt man ein Erbe aus?

Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Die Frist, binnen der ein Erbe die Ausschlagung der Erbschaft erklären kann, ist mit gerade einmal sechs Wochen denkbar kurz bemessen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Die Gründe für die Anfechtung der erfolgten Erbenannahme oder -ausschlagung müssen dem zuständigen Nachlassgericht plausibel gemacht werden. Es ist eine Anfechtungsfrist von normalerweise sechs Wochen zu beachten.

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