Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Erbrecht in Wehrheim
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Wehrheim Mandate annehmen

Birgit Haubold
Obergasse 3, 61250 Usingenin 5.2 km Entfernung

Ulrich Kley
Obergasse 3, 61250 Usingenin 5.2 km Entfernung

Max Schumacher
Saarstraße 2d, 61350 Bad Homburgin 6.4 km Entfernung

Anne-Marie Skuqi
Fachanwalt für FamilienrechtRohrwiesenstraße 4, 61381 Friedrichsdorf
in 6.9 km Entfernung

Britta Johannsen
Homburger Straße 15, 61191 Rosbachin 7.5 km Entfernung

Eva-Maria Backmeister
Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburgin 8.8 km Entfernung

Gerret Höher
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Hessenring 120, 61348 Bad Homburg
in 8.8 km Entfernung

Friederike Keil
Louisenstraße 84, 61348 Bad Homburgin 8.8 km Entfernung

Cornelia Küchen
Fachanwalt für Familienrecht|6538Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg
in 8.8 km Entfernung

Birgit Meissner
Kisseleffstraße 3, 61348 Bad Homburgin 8.8 km Entfernung

Timo Schweighöfer
Haingasse 22, 61348 Bad Homburgin 8.8 km Entfernung

Maxi Pfeffer
Am Kirschenberg 69, 61239 Ober-Mörlenin 10.4 km Entfernung

Hans-Jochem Kuhn
Seedammweg 16, 61352 Bad Homburgin 10.9 km Entfernung

Christiane C. Rey
Zeppelinstraße 8, 61440 Oberursel (Taunus)in 11.4 km Entfernung

Simone Sostmann
Kaiserstraße 126, 61169 Friedberg (Hessen)in 12.7 km Entfernung

Bettina Dörner
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Dunkerstraße 4, 61231 Bad Nauheim
in 12.8 km Entfernung

Fabienne Metz
Goethestraße 2, 61231 Bad Nauheimin 12.8 km Entfernung

Joachim Meyer
Bahnhofsallee 2, 61231 Bad Nauheimin 12.8 km Entfernung

Mathias Brinkmann
Ernst-Moritz-Arndt-Straße 20, 61476 Kronberg im Taunusin 14.5 km Entfernung

Regine Brinkmann
Ernst-Moritz-Arndt-Straße 20, 61476 Kronberg im Taunusin 14.5 km Entfernung

Heiko Hildebrandt
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Rossertstraße 127, 61449 Steinbach (Taunus)
in 15.2 km Entfernung

Christian Müller
Fachanwalt für Familienrecht|6538Färbgasse 6, 35510 Butzbach
in 15.6 km Entfernung

Georg Grüttner
Theresenstraße 11, 61462 Königstein im Taunusin 16.3 km Entfernung

Thomas Huth
Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunusin 16.3 km Entfernung

Nino Fabian Huth
Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunusin 16.3 km Entfernung

Jerome Langensiepen
Altkönigstraße 3a, 61462 Königstein im Taunusin 16.3 km Entfernung

Silke Schmidt
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtKörberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 16.6 km Entfernung

Johannes Günther Steyer
Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Mainin 16.6 km Entfernung

Enrique Tortell
Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Mainin 16.9 km Entfernung

Theresa Absalon-Weissenberger
Windecker Straße 23, 61118 Bad Vilbelin 17.4 km Entfernung

Nicole Wagner
Fachanwalt für Familienrecht|6538Frankfurter Straße 58, 61118 Bad Vilbel
in 17.4 km Entfernung

Jörg Herzog
Kurzröderstraße 9, 60435 Frankfurt am Mainin 18.0 km Entfernung

Anita Buchner
Schulstraße 14, 65812 Bad Soden am Taunusin 18.8 km Entfernung

Annegret Josten
Eifelstraße 20, 65812 Bad Soden am Taunusin 18.8 km Entfernung

Armin Knipfer
Am Carlusbaum 1 - 5, 65812 Bad Soden am Taunusin 18.8 km Entfernung

Arnim-M. Nicklas
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hauptstraße 79, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 19.6 km Entfernung

Marion Schuster
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Otto-Volger-Straße 5, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 19.6 km Entfernung
Das Erbrecht im Überblick
Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Das Erbrecht ist in der Verfassung Artikel 14 geregelt. Oft gibt es weder Testament noch Verfügung, in solchen Fällen wird dann das gesetzliche Erbrecht angewandt. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Der Erbvertrag
Neben dem Testament gibt es auch die Möglichkeit eines Erbvertrages um bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Ein Erbvertrag funktioniert anders. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin für Erbrecht.
Erben mit Testament
Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Erst zu diesem Termin wird der Inhalt des Testaments verkündet. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Wehrheim zuverlässigen Rechtsrat.
Die Anfechtung des Testaments
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. Rechtliche Fragen zum Thema Erbrecht und Erbengemeinschaft beantworten Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht ihren Mandanten versiert und engagiert.
Das gesetzliche Erbe
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.
Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung
Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.
Wer ist Erbe der dritten Ordnung?
Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Ist ein Großelternteil bereits verstorben, so erben wiederum dessen Kinder.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Wer bekommt ein Pflichtteil?
Nur die Abkömmlinge des Erblassers, sowie sein Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben im Falle der Enterbung ein Recht auf das Pflichtteil. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.
Wie wird der Pflichtteil errechnet?
Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Es ist der Verkehrswert des gesamten Erbes zu ermitteln und zum Beispiel bestehende Schulden des Erblassers abzuziehen, Schenkungen müssen aufgeführt werden. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?
Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Als Voraussetzung für den Verzicht des Pflichtteils gilt die schriftliche Zustimmung aller anderen Erben. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.
In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.
Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Ein Erbrechtsanwalt in Wehrheim berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.
Annahme des Erbes
Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.
Das Erbe ausschlagen
Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dies muss unverzüglich erfolgen. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Die Frist innerhalb der man seine Erbannahme anfechten kann beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes.