Ihren Anwalt für Kaufrecht in Landstuhl finden
Anwaltskanzlei Antje Martens
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Almenweg 19, 67657 Kaiserslautern
Antje Martens, Ihre Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Kaiserslautern. Herzlich willkommen auf meinem Profil bei anwaltssuche.de! Hier erhalten Sie einen kleinen Einblick in meine Arbeit als Rechtsanwältin sowie ein kurzes Portrait meiner Kanzlei in Kaiserlautern. Gerne stelle ich Ihnen meine Tätigkeitsschwerpunkte und Dienstleistungen vor! In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen als Spezialistin in der Beratung und Vertretung für die wichtigsten Rechtsgebiete zur Verfügung. Das sind: In erster Linie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, in dem ich den Titel einer Fachanwältin führe. Meine Expertise erstreckt sich aber auch auf zahlreiche weitere Rechtsgebiete, zum Beispiel das Familienrecht, das Arbeitsrecht, das Strafrecht, das Verkehrsrecht, das Bank- und Kapitalmarktrecht und weitere. In allen biete ich meinen Mandanten umfassende Beratung, liefere Entscheidungshilfen und Beistand und vertrete Ihre Interessen entschieden vor Gericht. Meine Mandanten, meine Arbeit. In meiner Arbeit lege ich hohen Wert auf eine faire, offene Beratung. Wenn Sie mit einem rechtlichen Problem zu mir ...mehr
Das Kaufrecht im Überblick
Grundsätzlich gilt für Kaufverträge, dass sie keiner besonderen Form bedürfen. Der Kaufvertrag nach § 433 I BGB bildet die Basis des deutschen Kaufrechts. Dies gibt das Kaufrecht im BGB vor und legt Rechte und Pflichten fest an die sich die Vertragspartner zu halten haben. Hierbei kann der Kaufgegenstand ein bewegliches Gut, wie Möbel z.B. oder auch ein Recht wie Forderungen, Vollstreckungstitel etc., sein. Der Kauf eines Hauses bzw. einer Immobilie hat erweiterte besondere Vorgaben.
Rechte und Pflichten
Beide Vertragsparteien haben Rechte und Pflichten zu erfüllen wenn sie einen Kaufvertrag abschließen. Mit der Pflicht die Ware zu übergeben, gibt der Verkäufer auch den Eigentumsanspruch an dieser Ware an den Kunden weiter. Die Bedingung muß eine mängelfreie Ware sein. Für den Käufer bedeutet es, dass er sich durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen. Für einen Kaufvertrag von Privatperson zu Privatperson weichen die Regeln von denen der Kaufverträge zwischen Firmen etwas ab. So kann bei einem reinen Privatkauf die Gewährleistungspflicht an der Ware gestrichen werden. Ein Unternehmer kann einen Gewährleistungsanspruch nicht ausschließen, sondern diesen lediglich auf maximal ein Jahr begrenzen. Ist die Ware neu, so sind sogar zwei Jahre zu gewähren.
Die Mängelrüge und das Recht
Um einen Mangel handelt es sich, wenn die gekaufte Ware eine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft nicht hat, oder die vereinbarte Funktion eingeschränkt ist. Folgende Optionen bieten sich dem Käufer wenn er einen Mangel feststellt. Er kann die Reparatur oder eine Nachbesserung verlangen, auch ein Umtausch wäre eine Möglichkeit. Er kann den Kaufvertrag wiederrufen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Minderung des ursprünglichen Warenpreises. Der Verkäufer hat auch Rechte auf die er sich berufen kann. So hat auch er das Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung anstelle der Rückabwicklung des Kaufvertrages. Er muss eine einwandfreie Ware welche die bestellte Beschaffenheit besitzt nicht zurücknehmen. Hier ist der Käufer in der Pflicht und muss die Ware wie vereinbart annehmen. Haustür- und Internetkäufe bilden hier aber eine Ausnahme. Ein Rechtsanwalt mit Fachgebiet Kaufrecht wird Ihnen im Streitfall gute Hilfe leisten und dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.