Einen Anwalt für Sozialhilferecht in Bietigheim-Bissingen finden

Aberle & Seliger
Schieringer Straße 11, 74321 Bietigheim-Bissingen
Roland Seliger, Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Bietigheim-Bissingen. Suchen Sie kompetenten und verlässlichen Rat im Sozialrecht? Dann würde ich Sie sehr gern in meiner Kanzlei in Bietigheim-Bissingen begrüßen und mit Ihnen ein erstes Beratungsgespräch führen. Meine Vita. Ich wurde 1961 geboren und begann ein Studium des Sozialwesens an der katholischen Stiftungsfachhochschule für Sozialwesen in München, was ich als Diplom-Sozialpädagoge (FH) abschloss. Im Anschluss nahm ich eine Tätigkeit als Sozialpädagoge in verschiedenen Einrichtungen auf. Danach begann ich ein zweites Studium auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und schloss dieses mit dem ersten und zweiten Staatsexamen ab. Ich erhielt die Zulassung als Rechtsanwalt und bin seitdem auf dem Gebiet des Sozialrechts tätig. So arbeite ich. Mein Motto lautet: Schritt halten mit den aktuellen Entwicklungen und Veränderungen bei der Gesetzeslage und Rechtsprechung, um im Sinne meiner Mandanten erfolgreich tätig zu sein und jeder Problemstellung gerecht zu werden. Nehmen Sie einfach ...mehr
Sozialrecht kurzgefasst
Was beinhaltet das Sozialrecht? Soziale Vorsorge: Damit sind die gesetzlichen Versicherungen gemeint, also gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier von den meisten hinzugerechnet. Um all diese Themen zu regeln gibt es das Sozialrecht. Anwälte für Sozialrecht setzen für ihre Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt für Sozialrecht in Ihrer Nähe. Näheres zur Sozialhilfe Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.
Wann kann das Sozialhilferecht helfen?
Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben?
Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Ist man erwerbsfähig, dies trifft auf alle 15 bis 64-jährigen zu die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, so hat man keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Für diese Bürger besteht eine sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt als Hartz 4. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.
Wo ist der Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?
Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII
Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Sie werden im 3. bis 9. Kapitel aufgeführt.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.
Für Fälle die einen Anwalt nötig machen gibt es durch das sogenannte Beratungshilfegesetz eine Lösung. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes in einer sozialhilferechtlichen Sache, so ist ein Anwalt für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich.