Anwalt für Verkehrsrecht in Biberach auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Biberach.
Marion Gentges
Fachanwalt für ArbeitsrechtAm Galgenfeld 5 c, 77736 Zell am Harmersbach
in 2.7 km Entfernung

Elvira Gäng
Hauptstraße 14, 77736 Zell am Harmersbachin 2.7 km Entfernung

Michael Hug
Bergstraße 27, 77736 Zell am Harmersbachin 2.7 km Entfernung

Volker Kling
Birenmattenstraße 9, 77736 Zell am Harmersbachin 2.7 km Entfernung

Peter Scheid
Hauptstraße 14, 77736 Zell am Harmersbachin 2.7 km Entfernung

Joachim Kranz
Am Mühlbach 10, 77960 Seelbachin 7.4 km Entfernung

Marga Müller
Am Eckle 5, 77723 Gengenbachin 8.0 km Entfernung

Rita Pertschy
Fachanwalt für Erbrecht|3456Hauptstraße 25, 77723 Gengenbach
in 8.0 km Entfernung

Roland C. Vogt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz|6538Franz-Beer-Straße 7, 77723 Gengenbach
in 8.0 km Entfernung

Gertraud Burkhardt-Berger
Kronenstraße 21, 77948 Friesenheimin 11.6 km Entfernung

Wolfgang Bonse
Kaiserstraße 76, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Björn Esser
Hohbergweg 15, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Sarah Gietz
Schillerstraße 4, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Wolfgang Heitz
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Schloßplatz 16, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung

Stephan Jarvers
Fachanwalt für ArbeitsrechtRappentorgasse 6, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung

Michael Jürgenmeyer
Fachanwalt für Steuerrecht|204Rappentorgasse 6, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung

Gerold Knobl
Fachanwalt für Versicherungsrecht|204Schloßplatz 16, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung

Peter Korn
Fachanwalt für Steuerrecht|204Rappentorgasse 6, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung

Annette Korn
Hildastraße 6, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Stefan Krauss
Fachanwalt für ArbeitsrechtKaiserstraße 84, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung

Marc Kutschera
Schloßplatz 16, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Herbert Kutschera
Fachanwalt für FamilienrechtSchloßplatz 16, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung

Sigrid Lettau
Eisenbahnstraße 11, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Markus Lorenz
Fachanwalt für Familienrecht|204Lotzbeckstraße 27, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung

Manfred Löwisch
Kaiserstraße 84, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Matthias May
Fachanwalt für Strafrecht|6538Lotzbeckstraße 27, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung

Sergej Miscenko
Theodor-Kaufmann-Straße 27, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Ekkehard Müller
Schlehenweg 41, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Armin Oswald
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Rappentorgasse 6, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung

Wolfgang Reichert
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Schillerstraße 4, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung

Christof R. Schalk
Fachanwalt für Familienrecht|204Schillerstraße 4, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung

Nathalie Schatz
Hildastraße 6, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Roswitha Schätzle
Friedrich-Ebert-Platz 5, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Jean-Claude Schöninger
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204Lotzbeckstraße 27, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung

Thilo Schülke
Stefanienstraße 45, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Achim Stengler
Goethestraße 4, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Ralf Stoll
Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtEinsteinallee 3, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung

Regina Stukert
Bottenbrunnenstraße 9, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Irene Thomas
Gärtnerstraße 17, 77933 Lahrin 11.8 km Entfernung

Thomas Tock
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204Schillerstraße 4, 77933 Lahr
in 11.8 km Entfernung
Die Komplexität des Verkehrsrechts
Die Bereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und Verkehrsverwaltungsrecht werden hier näher erklärt.
Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten
2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt Dieses Recht hat die Erziehungsfunktion im Fokus. Es wird angewandt bei dem Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Halte- und Parkvergehen. Auch Verstöße gegen die Alkoholgrenze werden zunächst als Ordnungswidrigkeit behandelt. Ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich jedoch um eine Straftat.
Fehlverhalten während der Probezeit
Für Fahranfänger, also während der zweijährigen Probezeit und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung § 24c strenger geahndet. So gilt die 0,0 Promillegrenze am Steuer. Die Straßenverkehrsordnung hat zwei Unterscheidungen bei Vergehen in der Probezeit. So gibt es A-Verstöße, sie sind schwerwiegender und B-Verstöße, sie sind weniger schwerwiegend. Die Probezeit verlängert sich bei zwei B-Verstößen, oder einem A-Verstoß auf vier Jahre. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto zu fahren, ist ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit, da damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt wird. Es wird deshalb als A-Verstoß gewertet. Ein erstmaliger Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze wird zusätzlich zur verlängerten Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister geahndet. Bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr sind es sogar 500 Euro und zwei Punkte Eintrag in Flensburg. Ebenso wird ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Außerdem ist ein Aufbauseminar abzuschließen. Ein weiterer A-Verstoß führt dann, neben zwei weiteren Punkten, zu einer schriftlichen Verwarnung, einem Bußgeld von 1000 Euro einem dreimonatigen Fahrverbot und der Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Nochmal strenger bestraft wird eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille, da sie nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat bewertet wird und nach Verkehrsstrafrecht sanktioniert wird. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. In Flensburg ist das Fahreignungsregister (FAER) angesiedelt. Es arbeitet mit einem Punktesystem. Verkehrssünder müssen also bei Verstößen im Straßenverkehr damit rechnen, dass ihnen Punkte in ihrer persönliche Kartei eingetragen werden.
Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen
Die Konsequenz des dauerhaften Führerscheinentzuges droht bei acht eingetragenen Punkten. Nach Verstreichen einer bestimmten Frist werden Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) gemäß § 29 StVG wieder getilgt. Eingetragene Punkte unterliegen also folglich der jeweiligen Tilgungsfrist der Delikte. Bei Alkoholverstößen, die als Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten in Flensburg eingetragen werden, erfolgt eine Tilgung nach fünf Jahren. Alkoholverstöße die einen Straftatbestand erfüllen bleiben für zehn Jahre im Fahreignungsregister erhalten.
Das EU-Ausland und seine Promillegrenzen
Autoschlüssel liegt neben einer Bierflasche Eine Promillegrenze von 0,5 ist übrigens auch in den meisten EU-Ländern üblich. Das Bußgeld ist jedoch stark unterschiedlich. Am besten informiert man sich vor Reiseantritt noch einmal nach den aktuellen Grenzwerten.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Die Promillegrenzen werden nach Bestehen der Probezeit und einem Mindestalter von 21 Jahren leicht angehoben.
Unfallfoto mit dem Handy Auch wenn in Deutschland die allgemeine Promillegrenze bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration liegt, so kann auch ein geringerer Promillewert bei Unfallbeteiligung durchaus zur Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Der zweite Verstoß führt dann bereits zu 1000 Euro Strafe, erneut zwei Punkte in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot. Die dritte Alkoholfahrt wird mit 1.500 Euro Strafe belegt, erneuten zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. Ist das Autofahren für den Beruf unerlässlich, so gibt es die Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen. Anwendbar ist dies jedoch nur bei Erstverstößen. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille vorausgesetzt. Selbst ohne äußerliche Anzeichen oder Ausfallerscheinungen gilt dies als fester Grenzwert. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Der betrunkene Fahrzeugführer hat nun mit einem Fahrverbot von mindestens sechs Monaten zu rechnen. Außerdem droht ihm eine Freiheits- oder Geldstrafe zuzüglich drei Punkten in Flensburg. Ein lebenslanger Führerscheinentzug ist nicht unwahrscheinlich, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, oder das Vergehen besonders schwer gewertet wird. Nicht nur Autofahrer, auch Radfahrer können nach einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 0,3 Promille eine Strafanzeige bekommen, wenn sie sich auffällig verhalten oder einen Unfall verursacht haben. Wird die 1,6 Promillegrenze erreicht, ist der Führerschein fort, egal ob Auto- oder Radfahrer.
Mit der MPU zurück zum Führerschein
Radargerät von vorne Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Eine MPU soll die körperliche und geistige Fahrtauglichkeit einer Person feststellen. Mit einer Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist sie nicht leicht zu bestehen. Es empfiehlt sich daher frühzeitig über die MPU zu informieren und mit den Vorbereitungen zu beginnen. Wenn Sie mit Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt wurden, ist folgendes Wissen hilfreich. Machen Sie keine Angaben zu ihrem Alkoholkonsum – Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht! Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht!
Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts
Fahrradhelm liegt vor einem verunfallten Fahhrad Behindern Unbeteiligte den Einsatz von Rettungskräften am Unfallort ist dies ein Straftatbestand der in das Verkehrsstrafrecht fällt, genauso wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, illegale Autorennen und noch einige Delikte mehr. Das Verkehrsstrafrecht soll die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Eine Ordnungswidrigkeit wird eher durch Fahrlässigkeit verursacht. Straftaten unterliegen härteren Strafen. Verkehrsstraftaten münden meist in einer Gerichtsverhandlung. Unterstützung bekommt man dann vom einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Verkehrszivilrecht
bandagierter Arm nach einem Verkehrsunfall Die Geltendmachung für Ausgaben einer Haushaltshilfe, die man als Folge eines Unfalls in Anspruch nehmen muss, oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, dies und einiges mehr wird im Verkehrszivilrecht geregelt. Ist man der Unfallverursacher, so ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Ist man vollkaskoversichert, so wird im Schadensfall auch der Schaden am eigenen Auto ersetzt. Wie schnell ein Unfall abgewickelt werden kann, hängt maßgeblich davon ab wie schnell geklärt werden kann wer ihn verursacht hat. Wer ohne Schuld an einem Autounfall beteiligt war, erhält seinen Schaden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt. Im Fall einer Teilschuld wird der Schaden nur zum Teil erstattet. Die Haftung im Falle eines Unfalles betrifft nicht nur den Kfz-Führer, sondern auch den Kfz-Halter. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. die Unabwendbarkeit des Ereignisses oder auch höhere Gewalt. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Anwälte für Verkehrsrecht klären die rechtliche Sachlage im Falle eines Unfalles.
Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein Teilgebiet des Verkehrsrechtes
Es ist vor allem unterteilt in Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen am Straßenverkehr und die Zulassung von Fahrzeugen geregelt ist. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist Teil des Fahrerlaubnisrechts. In ihr stehen u. a. Die Voraussetzungen für das Erreichen des Führerscheins. Das Fahrzeugzulassungsrecht normiert die Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei allen Delikten des Verkehrsrechts sehr hilfreich sein. Mit dem Recht auf Akteneinsicht, kann er die Rechtslage klar einschätzen und Ihnen mögliche Vorteile herausarbeiten.